Brandenburg stärkt Kommunen: Gesetz wegen Potsdamer Wohnungsnot
Potsdam will gegen die Zweckentfremdung von Wohnungen vorgehen, die etwa illegal dauerhaft als Ferienwohnungen vermietet werden. Ein geplantes Gesetz des Landes Brandenburg soll helfen.
Potsdam - Nach Berlin und sechs weiteren Bundesländern bekommt nun auch Brandenburg ein Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnungen oder für Gewerbezwecke. Ein Gesetzentwurf der rot-roten Regierung, seit Februar im parlamentarischen Verfahren, soll vor der Sommerpause und damit vor der Brandenburg-Wahl am 1. September vom Landtag beschlossen werden.
Geplant ist kein landesweites Verbot, Wohnungen privat an Touristen zu vermieten – sondern eine Ermächtigung für Kommunen, im Notfall solche Satzungen beschließen zu dürfen. Es handelt sich um eine „Lex Potsdam“, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Denn akut ist das Problem bislang nur in der Landeshauptstadt, die auf Landesgesetze wartet, um ein Verbot zu beschließen. „Im Juni 2018 schätzte die Stadt auf der Grundlage von Übernachtungssteuern allein die Anzahl der als Ferienwohnung zweckentfremdeten Mietwohnungen auf 130 bis maximal 200 Wohnungen“, heißt es dazu im Gesetzentwurf. Die übrigen Gemeinden, die das Infrastrukturministerium in einer Umfrage befragt hatte, sahen demnach „kein Problem“ oder hatten „keine Informationen über Zweckentfremdungen“. Es sei jedoch nicht auszuschließen, so der Gesetzentwurf, „dass es in Gemeinden des Berliner Umlandes zu ähnlichen Entwicklungen wie in Potsdam kommen wird“. Das deckt sich auch mit einer aktuellen Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Dierk Homeyer zum „Homesharing in Brandenburg“, wo es heißt: „In Anbetracht der aktuell angespannten Wohnungsmärkte in etlichen Gemeinden des Landes sieht die Landesregierung die Zweckentfremdung von Wohnraum zur Fremdenbeherbergung kritisch.“
Insgesamt wurden in Brandenburg laut einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums aus 2018 rund 1300 brandenburgische Unterkünfte auf der Vermietungs-Plattform Airbnb aktiv angeboten, davon 900 Wohnungen. In Potsdam sind es nach Angaben der Stadt 380. In Berlin gilt seit 2013 ein Zweckentfremdungsverbot, Ferienwohnungen sind genehmigungspflichtig.
Potsdams Finanzdezernent Burkhard Exner hatte bereits im Februar angekündigt, dass die Stadt eine Satzung vorlegen werde, sobald das Land ein entsprechendes Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot erlassen habe. Bislang hatte die Stadt keine Handhabe gegen die illegale Nutzung von Wohnungen. Wie berichtet fahndet die Stadt seit einiger Zeit nach Mietern von Wohnungen, die ihre vier Wände etwa bei Portalen wie Airbnb anbieten, dafür aber keine Bettensteuer zahlen. Nach Angaben von Airbnb gibt es in Potsdam etwa 380 aktive Unterkünfte, davon würden rund fünf Prozent mehr als die Hälfte des Jahres vermietet.
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