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Ein Machtwort des Kassenwarts: Christoph Weiser ist Präsident des Landesrechnungshofs Brandenburg.  
© promo

Haushaltskrise in Brandenburg: Gelbe Karte vom Rechnungshof

Brandenburgs Regierung will neue Milliardenkredite aufnehmen. Doch warnt der Landesrechnungshof vor Verfassungsrisiken. 

Potsdam - In Brandenburg ruft die Finanzpolitik der Kenia-Regierung von Ministerpräsident Dietmar Woikde (SPD) in der Corona-Krise jetzt den Landesrechnungshof auf den Plan. 

Die oberste Finanzkontrollbehörde warnte am Montag in einer Erklärung vor "verfassungsrechtlichen Risiken", wenn der Landtag die "außerordentliche Notsituation" als Folge der Corona-Pandemie gleich für die nächsten drei Jahre  festschreiben würde, wie es die Regierung aktuell vorhat. 

Der Rechnungshof befürchtet, dass dies ein Freibrief für die Aufnahme neuer Schulden auch in den Folgejahren wäre.  „Der Landtag sollte verfassungs­rechtliche Risiken prüfen und einen unzweifelhaft verfassungsgemäßen Haushalt 2021 verabschieden“, erklärte Präsident Christoph Weiser.

Notlage nicht drei Jahre im Voraus erklären

Die Kassenprüfer haben bereits Bedenken wegen der 1,9 Milliarden Euro neuer Schulden, die der vom Kabinett jüngst verabschiedete Etatentwurf für 2021 mit Gesamtausgaben von 15,2 Milliarden Euro vorsieht. Wie berichtet, ist dieser zudem bereits eine Woche nach Verabschiedung im Grunde Makulatur, da mit der jüngsten Steuerschätzung ein  weiteres Defizit von 490 Millionen Euro geschlossen werden muss, wofür Finanzministerin Katrin Lange (SPD) weitere Kredite nicht ausgeschlossen hat. Allerdings liegt die Hoheit beim weiteren Umgang mit dem Etat-Entwurf nun beim Parlament. 

Der Rechnungshof regt an, das Vorgehen der Regierung juristisch überprüfen zu lassen, etwa durch Einbindung des Parlamentarischen Beratungsdienstes nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz. Konkret nimmt Brandenburgs unabhängige Finanzkontrollbehörde Anstoß daran, dass mit den neuen Milliardenschulden ein "Sondervermögen" gebildet  werden soll, um daraus Ausgaben nicht nur 2021, sondern auch in den Jahren 2022 und 2023 zu finanzieren. Brandenburgs Landtag soll nach dem Regierungsplan wie bereits für 2020 gleich für die nächsten drei Jahre die "außergewöhnliche Notsituation" feststellen, ohne die wegen der verfassungsmäßigen Schuldenbremse neue Kredite ausgeschlossen wären. 

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"Mit Blick auf Sinn und Zweck der Regelungen zur Schuldenbremse im Grundgesetz und in der Verfassung Brandenburgs ist es verfassungsrechtlich problematisch, wenn der Landtag das Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation schon bis ins Jahr 2023 feststellen würde", heißt es in der Erklärung. "Zudem gelten für die Haushaltsaufstellung die Grundsätze der Jährlichkeit und Fälligkeit sowie der Haushaltswahrheit und ‑klarheit." Für juristisch zweifelhaft hält es der Rechnungshof auch, dass mit den Krediten zudem Steuermindereinnahmen ausgeglichen werden sollen, die nicht konjunkturbedingt sind. "Der Haushaltsausgleich ohne Nettokreditaufnahme stellt ein Verfassungsgebot dar", so der Hof. Ausnahmen sehen die Schuldenbremse zwar vor. Diese seien aber "restriktiv zu handhaben". 

Das Vorgehen der Regierung, die Corona-Ausnahme-Notsituation gleich für drei Jahre festschreiben zu wollen,  ist aus Sicht der Rechnungsprüfer nicht restriktiv genug. 

Corona-Unsicherheit gebietet Fahren auf Sicht 

Gerade die "die hohen prognostischen Unsicherheiten zum Pandemiegeschehen" seien Anlass, "am Haushalts­grundsatz der Jährlichkeit festzuhalten", so die Erklärung. "Die aktuelle Situation gebietet es finanzpolitisch vielmehr, ,auf Sicht' zu fahren und nicht schon jetzt Weichen über den 31. Dezember 2021 hinaus zu stellen." Die weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, so mahnt der Hof, ließen sich in der zweiten Jahreshälfte 2021 bei den dann anstehenden Haushaltsplanungen  "deutlich verlässlicher" einschätzen.  

Der Landesrechnungshof weist in der Erklärung darauf hin, dass die Kenia-Regierung seit 2019 bereits 4,9 Milliarden Euro neue Kredite auf den Weg gebracht hat und zugleich die Zwei-Milliarden-Euro-Rücklage des Landes im nächsten Jahr ausgegeben haben wird. "Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der vorgesehene Tilgungsplan der Landesregierung bis zum Jahr 2054 die Landtage der nächsten sechs Legislatur­perioden haushaltsrechtlich binden würde", so der Landesrechnungshof. "Hier sollte der Landtag eine ambitioniertere Tilgungsdauer vorsehen." Im Etatentwurf  hatte die Kenia-Koalition keinerlei Abstriche an Projekten des Koalitionsvertrages gemacht. Linie der Regierung ist es, "nicht gegen die Krise zu sparen", wie es mehrfach hieß. 

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