Prozess um Steuerhinterziehung in Brandenburg: "Eine Straftat, die gegen das System verstößt, das er im Landtag vertritt"
Das Landgericht Neuruppin untersagt dem Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Jan-Ulrich Weiß die Ausübung öffentlicher Ämter - wegen schwerer Steuerhinterziehung.
Neuruppin - Das Landgericht Neuruppin hat den Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten Jan-Ulrich Weiß am Freitag wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem hat das Gericht dem AfD-Politiker für drei Jahre das Recht auf Ausübung öffentlicher Ämter aberkannt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte Weiß sein Landtagsmandat nicht weiter ausüben.
Weiß war im Herbst in den Landtag für Alexander Gauland in die AfD-Landtagsfraktion nachgerückt, nachdem Gauland in den Bundestag gewählt worden war. Der Verlust öffentlicher Ämter ist ab Haftstrafen in Höhe von einem Jahr möglich, bei Beamten sogar zwingend.
Weiß könnte vor den Bundesgerichtshof ziehen
Diesen Schritt hatte zuvor die Staatsanwaltschaft beantragt und zudem eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall gefordert. Fraglich ist, ob es bei dem Mandatsverbot bleibt. Weiß könnte in der nächsten Instanz vor dem Bundesgerichtshof gegen das Urteil vorgehen. Ob dort bis zur nächsten Landtagswahl in Brandenburg im Herbst 2019 ein Entscheidung fallen würde, bleibt abzuwarten. Der Anwalt des AfD-Politikers sagte nach der Urteilsverkündung allerdings, eine Revision werde "ernsthaft erwogen". Weiß selbst äußerte sich nicht.
Das Gericht begründete seine Entscheidung am Freitagnachmittag damit, dass die Aussage des Mitangeklagten, der Weiß und vor allem sich selbst erheblich belastet hat, glaubhaft sei. Der Mitangeklagte wurde zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Vorsitzende Richterin Grit Burzer sagte in der mündlichen Urteilsbegründung, die Kammer sei davon überzeugt, dass Weiß wusste, dass Zigaretten geschmuggelt werden sollten und er dafür einen Lohn erhalten sollte. "Es gab einen gemeinsamen Tatplan" mit dem Mitangeklagten. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall ist laut Gericht erfüllt.
Die Richterin erklärte: "Die Straftat, die er begangen hat, verstößt gegen das System, das er im Landtag vertritt." Daher habe das Gericht entschieden, dass Weiß für drei Jahre keine öffentlichen Ämter ausüben darf.
Daneben hat das Gericht bei den beiden Verurteilten eine Vermögensabschöpfung beschlossen.