Potsdamer Standort soll schließen: CDU-Ministerin hält an Arbeitsgerichts-Reform fest
Seit Jahren sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten laut Justizministerium in Brandenburg rückläufig. Einige Standorte sollen nun abgebaut werden. Die Empörung ist groß.
Potsdam - Trotz Widerständen hält Brandenburgs CDU-Justizministerin Susanne Hoffmann an der geplanten Reform der Arbeitsgerichte fest. Im Rechtsausschuss des Landtages verteidigte Hoffmann am Donnerstag den Plan, die Arbeitsgerichte in Potsdam, Senftenberg und Eberswalde zum 1. Januar 2023 zu schließen, bedauerte aber die bisherige Kommunikation.
„Das ist alles ganz unglücklich gelaufen“, sagte Hoffmann. „Das bedaure ich selbst am allermeisten.“ Sie sei dabei, die „fehlende Vorfeldkommunikation“ nachzuholen. Nach eigenen Angaben hatte Hoffmann in der Koalition aus SPD, CDU und Grünen „in einem kleinen Kreis“ einen „Diskussionsvorschlag“ vorgestellt – „weil ich auch mit politischen Gremien sprechen muss“.
Nachdem die „Märkische Oderzeitung“das angepeilte Aus der Standorte Potsdam, Senftenberg und Eberswalde vor Weihnachten publik machte, ist die Empörung bei Betroffenen, Kommunen und Gewerkschaften groß. Am Donnerstag meldete sich Hilde Fuhrmann, Direktorin des Potsdamer Arbeitsgerichtes zu Wort, des größten im Land: „Zur Schließung von Arbeitsgerichten gibt es keinen Anlass“, sagte sie. „Auch kleine Gerichte können schnell und gut arbeiten.“ Die seien in Deutschland durchaus üblich. Potsdam wäre nach ihren Worten die einzige Landeshauptstadt ohne Arbeitsgericht.
Nur in Potsdam hat sich die Zahl der Verfahren erhöht
Zuvor hatte Hoffmann die Pläne erstmals im Rechtsausschuss vor vorgestellt. Es gebe „dringenden Handlungsbedarf“, sagte die Ministerin. Die Belastung der Arbeitsgerichte sei schon lange rückläufig, die Verfahrenszahl seit 2003 um mehr als 50 Prozent gesunken. Das habe dazu geführt, dass Standorte sich teils zu Kleinstgerichten entwickelt hätten, was die Arbeitsfähigkeit bedrohe.
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Die Ministerin betonte, dass es auch im Pandemie-Jahr 2020 mit 8235 Neueingängen im Landesschnitt (plus 0,2 Prozent gegenüber 2019 kaum Veränderungen gegeben habe, lediglich in Potsdam eine Erhöhung um 5 Prozent. Fallzahlen wie in den 1990er Jahren seien aber nicht mehr zu erwarten, „die die derzeitigen Strukturen rechtfertigen.“ Deshalb soll es statt bisher sechs künftig noch vier Arbeitsgerichte geben, mit Standorten in Cottbus, Neuruppin, Frankfurt/Oder und Brandenburg an der Havel, das künftig auch für Potsdamer Verfahren zuständig sein soll.
Den Mitarbeitern der vom Aus bedrohten Gerichte sollen Jobs in der Justiz am gleichen Standort angeboten werden. In Eberswalde und Senftenberg soll es künftig Gerichtstage geben. Hoffmann erinnerte daran, dass schon ihre Vorgänger die Arbeitsgerichte umstrukturieren wollten, dies aber nie umgesetzt hätten.
Die Ministerin drückt nun aufs Tempo. Nach ihrem Fahrplan soll der Gesetzentwurf im Frühjahr 2020 in den Landtag eingebracht werden, damit das Gesetz Anfang 2022 in Kraft treten könne, womit ein Jahr zur Umsetzung bliebe. Die Linke-Opposition lehnt die Schließung von Arbeitsgerichten strikt ab, die Freien Wähler sehen die Pläne von Hoffmann sehr kritisch.
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