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Susanne Hoffmann.
© Bernd Settnik/dpa

Interview | Susanne Hoffmann (CDU): Brandenburgs Justizministerin für Vorratsdatenspeicherung

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann über den Sinn von Vorratsdatenspeicherung, Projekte, die sie zur Chefsache gemacht hat sowie Suizidprävention und muslimische Seelsorger in den Gefängnissen.

Sie kam aus der Praxis ins Kenia-Kabinett: Susanne Hoffmann (CDU), Ministerin der Justiz. Die frühere Generalstaatsanwältin kennt den Brandenburger Justizbetrieb aus dem Effeff, und hat gleich nach ihrem Amtsantritt mit zahlreichen Neueinstellungen für Aufsehen gesorgt. 

Frau Hoffmann, heute vor einem Jahr waren Sie noch Generalstaatsanwältin. Wie schwer fiel Ihnen der Übergang?

Der Wechsel in ein politisches Amt ist ein großer Schritt, vor allem wenn man sein gesamtes Berufsleben ausschließlich fachlich orientiert war. Ich war über 30 Jahre Staatsanwältin, Ministerialbeamtin und schließlich Generalstaatsanwältin. Als ich nach der Landtagswahl gefragt wurde, ob ich als Justizministerin zur Verfügung stehe, habe ich mir das deshalb gut überlegt – aber nicht lange. Denn eines war klar: Die Probleme, die die Arbeit der Staatsanwaltschaften vordringlich belasteten, konnte ich nicht als Generalstaatsanwältin lösen. Das sind Probleme, die die Justiz insgesamt betreffen und deren Bewältigung nur auf politischer Ebene an der Spitze des Ministeriums gelingen kann.

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Worum geht es dabei genau? 

Dabei geht es um die Folgen des langjährigen Personalmangels, die großen Bestände an Altverfahren und um die langen Verfahrenslaufzeiten. Hinzu kommt die drängende Aufgabe der Digitalisierung der Justiz, vor allem die Einführung der elektronischen Verfahrensakte. Die Konsolidierung der Justiz und die Sorge um ihre Zukunftsfähigkeit – das sind die Gründe, warum ich den Wechsel in ein politisches Amt vollzogen habe. Ich möchte versuchen, diese schwer auf der Justiz lastenden Probleme mit den Erfahrungen eines langen Berufslebens in der Justiz und den Möglichkeiten, die mir jetzt dieses politische Amt gibt, lösen zu helfen.

Was haben Sie seitdem angehen können? 

Zur Beseitigung des Personalmangels haben wir mit einer Vielzahl von Neueinstellungen junger Richter und Staatsanwälte bereits jetzt die erforderlichen Rahmenbedingen entscheidend verbessern können. So viele Neueinstellungen in so kurzer Zeit gab es wohl nur in der Nachwendezeit. Mit diesen neuen jungen Kräften können wir auch der Überalterung der Justiz entgegenwirken und den Generationswechsel vorbereiten. Sie müssen sich vorstellen: Das Durchschnittsalter der Richter und Staatsanwälte lag zu Beginn der Legislatur bei über 50 Jahren. Diese ungesunde Altersstruktur führt nicht nur zu einem hohen Krankenstand, der sich zusätzlich auf die Belastungssituation negativ auswirkt, es ist auch für das Behördenklima nicht förderlich, wenn ein „reifer Personalkörper“ gemeinsam altert, ohne dass junge Menschen neue Sichtweisen und Ideen einbringen. Aber die Probleme der Justiz sind erkannt worden. Dank der Stellen, die der Justiz im Nachtragshaushalt zugebilligt wurden, können wir jetzt wieder junge Nachwuchskräfte an die Gerichte und Staatsanwaltschaften entsenden. Das ist ein Motivationsschub für die Behörden und die gesamte Justiz.

Wie viele Richterinnen und Richter haben Sie denn seit Beginn der Legislatur schon einstellen können? 

Seit Beginn der neuen Legislatur haben wir bereits 66 junge Richter und Staatsanwälte einstellen können. Am 19. August tagt der Richterwahlausschuss erneut: Ich hoffe, dass dann weitere zehn Richter und Staatsanwälte gewählt werden. Dann hätten wir Ende August die Justiz insgesamt mit 76 neuen und qualifizierten Nachwuchsjuristen stärkt. Dass das so schnell gegangen ist, dafür bin ich meinem ganzen Geschäftsbereich und den Mitgliedern des Richterwahlausschusses dankbar. Wir haben die Ausschreibungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgenommen, trotz Corona die Bewerbungsgespräche und Einstellungsverfahren geführt und der Richterwahlausschuss, der zwingend ein Präsenzgremium ist, hat selbst in der Hochphase von Corona mehrmals getagt. Ich denke, dass der Richterwahlausschuss selten so häufig zusammengekommen ist.

Was ist denn mit dem mittleren Dienst – also den Rechtspflegern und Schreibkräften? 

Auch da sind die Einstellungsverfahren und Ausbildungsmaßnahmen trotz Corona fortgeführt worden. Wir werden bis zum Ende des Jahres voraussichtlich mit einer guten Personalbilanz dastehen und die Stellen, die uns der Gesetzgeber zugebilligt hat, weitgehend besetzen können. Aus meiner Sicht ist das eine Erfolgsgeschichte. Dazu ist es uns auch gelungen, die vielen Vakanzen gerade in Führungspositionen zu beseitigen. Seit Anfang des Jahres haben wir fünf Präsidenten-, zwei Vizepräsidentenstellen, den Posten des Generalstaatsanwalts und eine Behördenleiterstelle einer Staatsanwaltschaft nachbesetzen können. Dies ist uns bisher ohne streitige Verfahren gelungen.

Die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit wird in der Statistik zunächst sogar wachsen

Susanne Hoffmann (Justizministerin)

Wann rechnen Sie denn damit, dass die Halden der Altverfahren schrumpfen werden? 

Jetzt muss erst einmal das Personal ankommen. Die jungen Nachwuchskräfte müssen zunächst eingearbeitet und durch erfahrene Richter und Staatsanwälte betreut werden. Und dann ist es natürlich so, dass die Verfahren, dadurch dass sie länger nicht bearbeitet werden konnten, erfahrungsgemäß nicht einfacher geworden sind: Beweisführungen, Einigungen werden schwieriger. Wir können nicht erwarten: „Jetzt ist das Personal da und im nächsten Jahr haben wir dann massive Rückgänge bei den Verfahrenslaufzeiten.“ Im Gegenteil: Weil jetzt vermutlich viele schon länger auf Halde liegende Verfahren abgeschlossen werden, wird die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit in der Statistik zunächst sogar wachsen. Denn die Statistik erfasst nur die abgeschlossenen Verfahren. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir nach einem Jahr die ersten Fortschritte beim Altbestandsabbau sehen werden und wir dieses Problem mit von Jahr zu Jahr nachweislichen Fortschritten in dieser Legislatur weitgehend lösen werden.

In Brandenburg an der Havel soll künftig das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten angesiedelt werden, und unter anderem Visa bearbeiten. Was heißt das für das Verwaltungsgericht Potsdam? Muss man da mit den Widerspruchsklagen rechnen? 

Die zuständige Abteilung meines Ministeriums hat den Sachverhalt geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass es auf dem Gebiet der Visaangelegenheiten bei der örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Berlin bleibt. Insoweit ist nicht mit einer Mehrbelastung des Verwaltungsgerichts Potsdam zu rechnen.

Wir haben – Gott sei Dank – keine Sicherheitsprobleme in Brandenburger Haftanstalten

Susanne Hoffmann (Justizministerin)

Ein weiteres Thema sind die Justizvollzugsanstalten. Da planen Sie ein Sicherheitskonzept – was genau haben Sie da vor? 

Ich möchte da heute noch keine Details angeben, weil das Konzept noch nicht vollständig fertiggestellt und abgestimmt ist. Aber soviel kann ich sagen: Wir wollen die Sicherheitsstandards in den Brandenburger Justizvollzugsanstalten verbessern und schauen dabei auch in Richtung anderer Bundesländer.

Sollen die Justizbeamten Waffen tragen? 

Diese Möglichkeit besteht bereits nach dem geltenden Recht. Wir prüfen derzeit, was für Brandenburg sinnvoll ist. Wir denken da aber nicht an Schusswaffen, sondern an Abwehrwaffen, so wie dies in anderen Bundesländern Standard ist. Brandenburg ist derzeit das einzige Land, in dem den Justizvollzugsbeamten keinerlei Abwehr- oder Verteidigungswaffen zur Verfügung stehen. Es ist mein erklärtes Ziel, uns insoweit den Sicherheitsstandards in den anderen Bundesländern anzupassen.

Aber Schusswaffen schließen Sie aus? 

Schusswaffen schließe ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus, weil die Sicherheitslage in den Anstalten dies aus meiner Sicht aktuell nicht erfordert. Wir haben – Gott sei Dank – keine Sicherheitsprobleme in Brandenburger Haftanstalten, gerade auch in Bezug auf unsere Gefangenenklientel. Aber das ist eine Momentaufnahme: Wenn sich die Sicherheitslage ändert, können sich andere Erfordernisse ergeben.

Ein Thema in den JVAs ist auch die hohe Zahl der Suizide. Was macht das Ministerium da? 

Wir haben ein umfangreiches Suizidpräventionskonzept erarbeitet. Die darin vorgesehene Stelle eines Suizidpräventionsbeauftragten haben wir Anfang des Jahres besetzen können. Ich war ja unglücklicherweise zu Beginn meiner Amtszeit mit gleich mehreren Suiziden in den Anstalten konfrontiert. Als Folge davon haben wir weitere Maßnahmen zur Minimierung des Suizidrisikos ergriffen. So wollen wir unsere Mitarbeiter für dieses Thema noch stärker sensibilisieren und führen aktuell von August bis Anfang Oktober umfängliche Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen für den allgemeinen Vollzugsdienst durch. Auch Fortbildungsmaßnahmen für unseren psychologischen Dienst sind im August geplant. Wir haben neue Checklisten für die Aufnahme von Gefangenen eingeführt, um Suizidgefahren frühzeitig erkennen zu können. Und für gefährdete Gefangene haben wir die Möglichkeit geschaffen, über extra dafür ausgegebene Handys oder das Haftraummediensystem die Telefonseelsorge rund um die Uhr erreichen zu können.

Ist denn die kirchliche Telefonseelsorge auf solche Anrufer vorbereitet? 

Mit der Telefonseelsorge hatten wir deswegen bereits Kontakt: Dort wird man jetzt ein eigenes Ausbildungsmodul zum Umgang mit Strafgefangenen in die Ausbildung der Ehrenamtlichen einführen. Und wir wollen auch die Anstaltsseelsorger gewinnen, dass sie ebenfalls für einen telefonischen Notkontakt zu den Gefangenen zur Verfügung stehen. Darüber wollen wir bei einem für September avisierten Ministergespräch mit allen unseren Seelsorgern reden. Die Betreuung von Suizidgefährdeten sehe ich als seelsorgerische Verantwortung und möchte mich dabei nicht allein auf die Telefonseelsorge stützen. Das Thema wird auch in der Zukunft in meinem Focus bleiben.

Welche Rolle spielt denn für Sie die Gefängnisseelsorge? 

Die Seelsorge ist in den Anstalten, über den Bereich der religiösen Betreuung hinaus, eine wichtige Aufgabe. Die Seelsorger werden auch von nicht-religiösen Gefangenen als zusätzliche Hilfestellung, als Betreuung, als jemand, der Zeit hat, mit einem zu reden, wahrgenommen. Sie nehmen eine sehr wichtige Rolle in den Anstalten wahr, unabhängig vom religiösen Bekenntnis der Gefangenen.

Braucht es muslimische Anstaltsseelsorger? 

Jeder Gefangene und Untergebrachte hat das Recht auf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft. Die Justizvollzugsanstalten helfen dabei, mit diesen in Kontakt zu treten. Da der Anteil muslimischer Gefangener in Brandenburg sehr gering ist, kommt der Wunsch nach Betreuung durch Imame jedoch nur sehr selten auf.

Eines der Themen, das Sie zu Beginn unseres Gesprächs nannten, war auch die Digitalisierung in der Justiz. Wann kommt denn die elektronische Akte? 

Die Frist, die der Bundesgesetzgeber den Ländern für die Einführung der elektronischen Akte bis 2026 gesetzt hat, ist sportlich, würde ich sagen. Alle Bundesländer haben bereits große Anstrengungen unternommen, kämpfen aber auch mit Schwierigkeiten, diesen ehrgeizigen Zeitplan einzuhalten. Wenn Sie sich vorstellen, wieviele unterschiedliche Verfahren es in der Justiz gibt und welche komplexen Anforderungen an so eine elektronische Akte – ganz besonders im Strafverfahren – zu stellen sind, ist festzustellen, dass hier technisch sehr hohe Herausforderungen bestehen, mit denen alle Bundesländer kämpfen.

Susanne Hoffmann wurde ihm Juni 2019 neue Generalstaatsanwältin von Brandenburg - und wenige Monate später Brandenburgs Justizministerin. 
Susanne Hoffmann wurde ihm Juni 2019 neue Generalstaatsanwältin von Brandenburg - und wenige Monate später Brandenburgs Justizministerin. 
© Soeren Stache/dpa

Aber was macht Brandenburg? 

Brandenburg kämpft mit. Wir hatten dazu schon eine Reihe von Besprechungen mit den Geschäftsbereichen. Wir haben versucht, insoweit die Organisationsstrukturen zu optimieren. Ich habe personelle Veränderungen vorgenommen und insbesondere mit der Leitung des zentralen IT-Dienstleisters der Justiz einen sehr erfahrenen Verwaltungsmanager aus dem Geschäftsbereich der Generalstaatsanwaltschaft beauftragt. Aber das vorrangig zu lösende Problem ist die schwierige Personalgewinnung: IT-Fachleute werden auf dem Arbeitsmarkt von allen Seiten händeringend gesucht. Und der öffentliche Dienst ist nun einmal nicht der Arbeitgeber, der mit hohen Gehältern locken kann. Aber ich glaube, auch da sind wir auf einem guten Weg. Trotzdem bleibt es dabei, dass die Digitalisierung der Justiz für alle Bundesländer eine Herkulesaufgabe ist.

Was ist mit der Internetkriminalität? 

Die Bekämpfung der Internetkriminalität ist ein rechtspolitischer Schwerpunkt meiner Amtszeit. Wir müssen unsere Bemühungen beim Kampf gegen Hasskriminalität, Kinderpornographie und dem Waffen- und Betäubungsmittelhandel im Darknet intensivieren. Da braucht es nicht unbedingt einen höheren Strafrahmen, was wir brauchen, sind die richtigen Strafverfolgungsinstrumente, um überhaupt an die Täter heranzukommen. Da sind wir dann auch beim Thema Verkehrsdatenspeicherung. Denn was nützt uns ein höherer Strafrahmen, was nützt eine bessere technische und personelle Ausstattung, wenn uns wesentliche Verfolgungsinstrumentarien in Deutschland nicht zur Verfügung stehen. Und die Verkehrsdatenspeicherung ist ein wesentliches Instrument zur Verfolgung internetbasierter Kriminalität. Die Forderung nach einer Intensivierung der Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der Kinderpornographie und der Hasskriminalität bleibt ein politisches Lippenbekenntnis, wenn uns die nötigen Strafverfolgungsinstrumente nicht zur Verfügung gestellt werden.

Verkehrsdatenspeicherung ist das, was man früher Vorratsdatenspeicherung nannte? 

Das ist die Vorratsdatenspeicherung. Man hat wohl einen neuen Begriff gewählt, weil der bisherige Implikationen aufweist, die in bestimmten politischen Kreisen schon angesichts der Wortwahl auf Widerstand stoßen. Letztendlich ist es dasselbe. Aber noch einmal: Wir werden in bestimmten Bereichen ohne dieses Instrumentarium nicht erfolgreich sein können. Wir haben mit dem Internet potentiellen Tätern einen anonymen Raum gegeben, in dem sie bei Verschleierung ihrer Identität ihren kriminellen Aktivitäten weitgehend unbehelligt nachgehen können. Und wir müssen als Ausgleich die Instrumentarien zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsformen schaffen. Das betrifft jede internetbasierte Kriminalität, deren effektive Verfolgung derzeit zu schnell an rechtliche Grenzen stößt.

Ist das Ihr großes politisches Ziel? 

Der Abbau der Altverfahren und die Digitalisierung der Justiz sind die beiden Projekte, die ich für mich zur Chefsache gemacht habe und an denen ich am Ende den Erfolg meiner Amtszeit messen lassen will: Dass es uns gelingt, in dieser Legislatur die Justiz so zu konsolidieren, dass sie ihre Aufgabe in angemessenen Verfahrenslaufzeiten effektiv und auch qualitativ hochwertig erledigen kann. Und dass wir im Bereich der Zukunftsfähigkeit, wozu nicht nur, aber maßgeblich die Digitalisierung gehört, deutliche Fortschritte machen, das sehe ich als mein großes politisches Ziel und meine Verantwortung.

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