HINTERGRUND: Asyl in Brandenburg: So geht es nach der Ankunft weiter
Die Verteilung von Asylbewerbern auf die Bundesländer richtet sich nach Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl („Königsteiner Schlüssel“). Mehr als 6300 Flüchtlinge sind 2014 laut Innenministerium nach Brandenburg (2013: 3300) gekommen.
Die Verteilung von Asylbewerbern auf die Bundesländer richtet sich nach Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl („Königsteiner Schlüssel“). Mehr als 6300 Flüchtlinge sind 2014 laut Innenministerium nach Brandenburg (2013: 3300) gekommen. Dieses Jahr werden rund 8100 Neuankömmlinge erwartet, 2016 könnten es jeden Monat bis zu 1000 Asylbewerber sein. Sie kommen zunächst in Erstaufnahme-Einrichtungen unter, wo sie maximal drei Monate bleiben sollen. Danach werden sie auf kommunale Einrichtungen verteilt. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) des Landes Brandenburg befindet sich in Eisenhüttenstadt, es gibt aber mehrere Außenstellen. Dort kann ein Asylantrag gestellt werden. Dafür werden die Personendaten erfasst. Der Bewerber erhält eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung.
Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entscheiden über den Asylantrag. Neben dem persönlichen Schicksal spielt das Herkunftsland eine große Rolle. So gelten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien seit Anfang November als „sichere Herkunftsländer“. Seitdem können Anträge von Bewerbern, die wenig Chancen auf eine Anerkennung als Flüchtling haben, schneller abgelehnt werden. Auch Abschiebungen sind leichter. Die Entscheidung über seinen Asylantrag erhält der Betroffene schriftlich. Gegen die Entscheidung kann er sich juristisch wehren. Zuständig sind dann jeweils die Verwaltungsgerichte, in deren Bereich der jeweilige Flüchtling untergebracht wurde. dpa
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