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In einem ersten Verfahren wurde Maik Schneider wegen Brandstiftung und anderer Delikte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
© B. Settnik/dpa

Brandstiftung auf geplante Flüchtlingsunterkunft: 2,9 Millionen Euro: Versicherung verklagt Neonazi Schneider

Am Landgericht Potsdam läuft derzeit der Revisionsprozess gegen den Ex-NPD-Politiker Maik Schneider wegen einer Brandstiftung auf eine geplante Asylunterkunft. Derweil macht eine Versicherung nun Schadenersatz in Millionenhöhe geltend.

Potsdam/Nauen - Weil er eine als Flüchtlingsunterkunft vorgesehene Turnhalle in Brand gesetzt haben soll, ist der ehemalige NPD-Politiker Maik Schneider auf 2,9 Millionen Euro Schadenersatz verklagt worden. Die Klage der Ostdeutschen Kommunalversicherung sei bei ihm als Schneiders Pflichtverteidiger eingegangen, teilte Sven-Oliver Milke der Deutschen Presse-Agentur mit.

Die Klage richte sich ebenfalls gegen einen bereits verurteilten Mittäter, sagte Milke am Dienstag. Er wolle nun prüfen, ob die Versicherung den Schaden überhaupt hätte regulieren dürfen. Ein Sprecher der Versicherung bestätigte die Schadenersatzforderung und verwies darauf, dass sie die Kosten für den Wiederaufbau der Turnhalle erstattet habe.

Schneider steht derzeit im Revisionsprozess um den Brandanschlag als Angeklagter vor dem Potsdamer Landgericht.

So brannte die Sporthalle in Nauen im August 2015.
So brannte die Sporthalle in Nauen im August 2015.
© Julian Stähle/dpa

Dem 31-Jährigen wird vorgeworfen, die Turnhalle in Nauen (Landkreis Havelland) im Sommer 2015 angezündet zu haben. In einem ersten Verfahren war Schneider wegen Brandstiftung und anderer Delikte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig weil Schneider beim Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich Revision eingelegt hatte. Der Mitangeklagte war im vergangenen Jahr in einem Revisionsprozess zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Befangener Schöffe: Prozess wird neu aufgerollt

Der Prozess gegen Schneider musste nach der Entscheidung des BGH im vergangenen Jahr neu aufgerollt werden, weil ein Schöffe befangen gewesen war. In dem ersten Prozess hatte der Ex-NPD-Politiker seine Beteiligung an der Brandstiftung eingeräumt. Zugleich hatte er erklärt, er habe die Turnhalle nicht abbrennen, sondern nur als Zeichen des Protests einrußen wollen.

Das blieb von der Turnhalle nach dem Brand.
Das blieb von der Turnhalle nach dem Brand.
© Nestor Bachmann/dpa

Für den Revisionsprozess hat das Gericht Termine bis Anfang April angesetzt. In der nächsten Verhandlung am Mittwoch soll ein mutmaßlicher Komplize Schneiders aussagen, der bereits wegen Beihilfe zur Brandstiftung verurteilt worden war. (dpa)

Anna Kristina Bückmann, Klaus Peters

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