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Bundesweit sind Sportanlagen wegen der Coronavirus-Ausbreitung geschlossen - darunter leiden die Vereine. 
© imago/Deutzmann

ILB-Hilfsprogramm: Auch gemeinnützige Vereine und Stiftungen können Förderung erhalten

Rund 60.000 Anträge auf Soforthilfe wegen der Coronakrise sind bereits bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingegangen. Nun wurde die Unterstützungsmaßnahme unter anderem für die Bereiche Sport sowie Kinder-und Jugendarbeit ausgeweitet. 

Potsdam - Auch gemeinnützige Sportvereine können in der Coronakrise Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen. Voraussetzung ist, dass sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb haben und aufgrund der Coronavirus-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Gleiches gilt auch für gemeinnützige Vereine und Stiftungen aus den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Weiterbildung. Darauf hat sich das Brandenburger Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) gemeinsam mit der ILB, dem Wirtschaftsministerium und dem Landessportbund (LSB) verständigt, wie das MBJS mitteilte. 

Bisher war unklar, ob Vereine und Stiftungen auch in das Programm der Soforthilfe passen, mit dem der Bund und das Land die Liquidität von kleinen Unternehmen retten wollen. In einem Schreiben an die Vereine und Stiftungen hat das Ministerium erläutert, wann sie einen Antrag stellen sollen und welche Unterlagen dazu nötig sind. „Wir müssen das 'Überleben' unserer Sportvereine und Träger in der Jugendarbeit, Weiterbildung sichern. Ich bin froh, dass die unbürokratische Soforthilfe auch für Vereine und Träger fließt", sagt Bildungs-, Jugend- und Sportministerin Britta Ernst (SPD). "Dies reicht jedoch nicht aus. Wir arbeiten daran, dass auch für die weiteren Träger ein Rettungsschirm gespannt wird. Vereine und Stiftungen erfüllen wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft.“

Weitere Hilfsangebote für Sportvereine in Arbeit

Rund 60.000 Anträge auf Soforthilfe sind schon bei der ILB eingegangen, die laut ihres Vorstandsvorsitzenden Tillmann Stenger bereits 115 Millionen Euro aus dem Programm ausgezahlt hat. Abhängig von der Zahl an Beschäftigten liegt die Höhe der Soforthilfe für ein Unternehmen zwischen 9000 und 60.000 Euro.

Der LSB arbeitet gemeinsam mit dem MBJS auch an Unterstützungsmaßnahmen für Vereine, die nicht unternehmerisch tätig, aber durch die Coronakrise in ihrer Existenz bedroht sind. Über ein Formblatt können Clubs ihre coronabedingten Einnahmeausfälle und Kosten übermitteln. Auf Grundlage dieser Meldungen sollen Hilfsangebote entwickelt werden.

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