Die Grünen in Potsdam: Andreas Menzel kämpft gegen seinen Ausschluss
Das Landesschiedsgericht der Brandenburger Grünen bestätigt den Parteiausschluss von Andreas Menzel. Der Ex-Stadtverordnete vermutetet ein "Ränkespiel um Macht und Ausgrenzung" und legt nun Berufung ein.
Potsdam - Der Dauerstreit zwischen den Potsdamer Grünen und ihrem früheren Stadtverordneten Andreas Menzel geht in die vorerst letzte Runde. Nachdem das Landesschiedsgericht der Brandenburger Grünen den Parteiausschluss gegen den geschäftigen Kommunalpolitiker bestätigt hat, kündigt der Groß Glienicker nun Berufung an: „Das Urteil entbehrt jeder Grundlage, ist oberflächlich konstruiert.“ Menzel vermutet ein „Ränkespiel um Macht und Ausgrenzung“ bei den Grünen, weil er unangenehme Fragen – etwa zum Finanzgebaren der Partei auf Kommunal- und Landesebene – gestellt habe.
Das Urteil des Schiedsgerichts ist jedenfalls eindeutig: Menzel habe „vorsätzlich gegen die Satzung, aber auch in erheblichem Ausmaß gegen das Programm von Bündnis 90/Die Grünen verstoßen“. Damit sei sein Ausschluss aus der Partei gerechtfertigt. Vor etwa einem Jahr hatte Menzel die Grünen-Fraktion nach internen Auseinandersetzungen verlassen müssen – obwohl er viele Themen angeregt habe, hätten seine persönlichen Diffamierungen gegen Parteimitglieder nicht weiter hingenommen werden können, hieß es damals. Danach gründeten Menzel und einige Unterstützer die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG), die bei der Kommunalwahl im vergangenen Mai nicht ins Stadtparlament einziehen konnte. Menzel schaffte es aber in den Groß Glienicker Ortsbeirat.
Der Partei sei schwerer Schaden entstanden
Der Wahlkampf für die UWG ist für das Landesschiedsgericht eines der wichtigsten Argumente für den Parteiausschluss. Denn im März – zwei Monate vor der Wahl – bat Menzel in einer E-Mail an die Mitglieder der brandenburgischen Grünen um Unterstützung für die Kandidatur: „Bitte auch Freunde in den Wahlkreisen ansprechen, damit eine Liste für konsequent grüne Politik zur Wahl antreten darf.“ Dies aber verstoße gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei, so das Schiedsgericht. Menzel dagegen sagte, aus seiner Sicht sei es ausdrücklich erlaubt , dass sich Grüne auch für Wählergemeinschaften auf deren Listen setzen lassen. Das Schiedsgericht stellt dagegen fest, dass die Grünen – anders als in den vergangenen Wahlperioden – nicht mehr im Ortsbeirat von Groß Glienicke vertreten seien, sehr wohl aber Menzels UWG. Die „Verletzung der Loyalitäts- und Solidaritätspflichten“ durch Menzel dauere daher an, so das Gericht. Der Partei sei ein schwerer Schaden entstanden.
Ebenso hat das Schiedsgericht entschieden, dass Menzel von der internen Mailingliste der Partei ausgeschlossen werden darf – ebenfalls wegen des Unterstützungsaufrufs für die UWG. Der Potsdamer Grünen-Vorstand äußerte sich zu dem Ausschlussverfahren so: „Wir gehen davon aus, dass das Bundesschiedsgericht die Entscheidung des Landesschiedsgerichts bestätigen wird.“ Zuletzt: Die besagte E-Mail, mit der das Gericht den Rauswurf begründet, beendete Menzel mit einem vieldeutigen Zitat des Dramatikers Bertolt Brecht: „Der Stahlhelm eines alten Kommunisten hat viele Beulen. Einige sind auch vom Klassenfeind.“
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