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Politik: Zu wenig Recht, zu wenig Lohn Juristentag diskutiert

Stand der Gleichstellung

Berlin - „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – als Elisabeth Selbert, eine von eben vier Müttern des Grundgesetzes, im Parlamentarischen Rat 1948 ihre Schlacht für diese Formulierung des Artikels 3, Absatz 2 schlug, hatten ihre Gegner – und Gegnerinnen – eine starke Waffe: den Hinweis auf die enormen Folgen des schlichten Satzes. Der Liberale Thomas Dehler brachte es auf den Punkt: „Dann ist das Bürgerliche Gesetzbuch verfassungswidrig!“ Genau das wollte Selbert: den vielen Zurücksetzungen von Frauen im Zivilrecht den Garaus machen. Ihr wie ihren Kontrahenten war klar, dass das lange dauern würde.

Ist es jetzt geschafft? „Geschlecht – kein Thema mehr für das Recht?“ Die Fachrunde, die sich am Freitag unter diesem Titel zur Abschlusstagung des 68. Juristentags in Berlin traf, zeigte sich im Grunde zufrieden: „Eine direkte Diskriminierung durch Recht findet nicht mehr statt“, sagte Christine Hohmann-Dennhardt, Richterin am Bundesverfassungsgericht. Aber: Es bleibe strukturelle Diskriminierung – in der Abwertung von Frauenarbeit etwa, schlechteren Löhnen und Aufstiegschancen oder einem Steuerrecht, das Ehefrauen zum Hausfrauenleben ermutige, es im Scheidungsfall aber per Unterhalt bestrafe. Da könne Recht eingreifen und müsse es auch, so Hohmann-Dennhardt.

Aber das tut es in Deutschland ungern, findet Susanne Baer, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität. So stelle das Antidiskriminierungsrecht zwar „die spannendsten Aufgaben“, werde aber hierzulande nicht als Chance, sondern als Zwang aus Brüssel empfunden und kenne kaum wirksame Sanktionsmöglichkeiten. So sind die alten Ungleichheiten erschütternd zäh, der Graben zwischen Frauen- und Männerlöhnen wird im Alter ein Abgrund: „Der Pay Gap setzt sich in der Rente fort“, sagte der Kieler Sozialrechtler Gerhard Igl. Eine 65-jährige Frau erhält 819 Euro monatlich im Schnitt, hatte sie ein Kind, sinkt der Betrag auf 554, bei dreien gar auf 430 Euro.

Neue Ungerechtigkeiten kommen hinzu, bemerkte Ursula Nelles, Rektorin der Uni Münster. Gleicher Lohn für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – „wir waren fast so weit“. Dann kam ein neues Besoldungssystem und siehe da: Pensionsfähige Zulagen kassieren nun bevorzugt Männer: „In nur knapp fünf Jahren“ habe man sich wieder einen ordentlichen Gender Gap „erarbeitet“.

Was tun? Während Igl die Zwänge der „Pfadabhängigkeit“ sieht, also eines etablierten, diskriminierenden Sozialsystems, plädieren die Kolleginnen für mehr „hartes Recht“ (Nelles), in Gesetzen wie Rechtsprechung. Baer wünscht sich – wie einst 1948? – mehr Mut gegen Bestehendes: Es dürfe nicht dabei bleiben, dass erst „Blut fließen“ müsse, um Diskriminierung gerichtsfest nachzuweisen.

Andrea Dernbach

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