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Die Mutter von Bettina Wulff soll den beiden Bargeld geschenkt haben, womit der Filmunternehmer Groenewold dann ausgezahlt wurde, verteidigt sich der Ex-Bundespräsident.
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Affäre des Ex-Präsidenten: Wulffs Schwiegermutter soll Sylt-Urlaube finanziert haben

Das Geld für zwei Sylt-Urlaube soll die Schwiegermutter des Ex-Bundespräsidenten dem Paar geschenkt haben. Das könnte Wulffs Version einer Barzahlung an den Filmunternehmer Groenewold belegen und die Ermittler in Beweisnot bringen.

Die zwei Sylt-Urlaube des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff sollen angeblich nicht von dem Filmproduzenten David Groenewold finanziert worden sein, sondern aus Geldgeschenken von Wulffs Schwiegermutter. Mit diesem Argument verteidigt sich Wulff nach einem Vorabbericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ vom Sonntag im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme gegen ihn. Das Magazin beruft sich in seinen Angaben auf den Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover auf Aufhebung der Immunität Wulffs.

Demnach habe die Mutter seiner heutigen Ehefrau Bettina Wulff schriftlich erklärt, ihrer Tochter zu deren 34. Geburtstag am 25. Oktober 2007 in bar 1000 Euro geschenkt zu haben. Sechs Tage später checkten Wulff und seine damalige Lebensgefährtin im Sylter „Hotel Stadt Hamburg“ ein. Den dreitägigen Aufenthalt verbrachten sie mit Groenewold, der die Reise gebucht und mit seiner Kreditkarte vorfinanziert haben will. Anschließend habe der Politiker die Kosten von 774 Euro in bar erstattet, argumentieren Wulff und Groenewold.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft korreliere die Rückerstattung allerdings nicht mit Bargeldabhebungen von einem Konto der Wulffs, heißt es im „Spiegel“. Dies erkläre Wulff nun mit dem Geburtstagspräsent. Ein weiteres Geldgeschenk über 2500 Euro in bar soll seine spätere Frau von ihrer Mutter laut deren schriftlicher Erklärung Weihnachten 2007 erhalten haben. Die Scheine habe sie bis zu einem weiteren Sylt-Urlaub im August 2008 aufbewahrt, den ebenfalls Groenewold buchte und vorfinanziert haben soll. Auch in diesem Fall will Wulff die Kosten von 1540 Euro bar erstattet haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erscheine eine so lange Aufbewahrung des Bargelds „zumindest wirtschaftlich als unvernünftig“, da Wulffs Konto jedenfalls im Juli 2008 um mehr als 10.000 Euro überzogen war, berichtete der „Spiegel“ weiter. Die Version Wulffs bringt die Ermittler dem Bericht zufolge allerdings womöglich in Beweisnot: Um ihn und Groenewold anklagen zu können, müssten sie den Nachweis führen, dass entgegen der Darstellung der Beteiligten kein Bargeld übergeben wurde. (AFP)

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