Folgen des Mietendeckels: Wird die Miete jeder zweiten Berliner Wohnung gesenkt?
Bausenatorin Lompscher erwartet nach Start des Mietendeckels eine Flut von Anträgen zur Prüfung der Mieten – bis zu 3000 Eingaben pro Monat je Berliner Bezirk.
Senatorin Katrin Lompscher (Linke) rechnet nach Informationen des Tagesspiegels damit, dass jeder zweite Mieter in Berlin mit Hinweis auf die neuen Obergrenzen einen Antrag auf Prüfung und Senkung seiner Miete stellen könnte. Dies könnte der Senatorin zufolge eine Flut von bis zu 3000 Anträgen pro Bezirk und Monat auslösen. Mit diesen Schätzungen wird die Senatorin von Anwesenden einer Informationsrunde von Branchenexperten zum Mietendeckel zitiert.
Lompschers Verwaltung sagte auf Anfrage des Tagesspiegels: „Wie viele Anträge letztlich zu bearbeiten sind, hängt von der Ausgestaltung des Gesetzes ab.“ Und dass „der entstehende Mehraufwand abgefedert werden“ müsse. Zwei Wochen vor der geplanten Vorlage des Gesetzentwurfs zur Einführung des Mietendeckels ermittelt die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Kosten und den bürokratischen Aufwand für diesen Eingriff in den Wohnungsmarkt.
Gesetzesentwürfe enthalten in der Regel Angaben zu deren Folgen und Kosten für den Berliner Haushalt – deshalb wird versucht, diese jetzt zu beziffern. Konkret festlegen wollte sich Lompschers Sprecherin aber noch nicht: „Da dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist, können wir die Zahlen auch nicht bestätigen“.
Der Mietendeckel war vom Senat im Juli beschlossen worden, allerdings nur dessen Eckdaten. Die Details sollen durch das Gesetz geregelt werden. Dessen Entwurf soll Ende des Monats vorgelegt werden. Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Anfrage bestätigte, wird der Mietendeckel „entsprechend den im Senat beschlossenen Eckpunkten eine Ausnahmeregelung für den Neubau im Gesetz vorsehen“.
Auch dazu soll die Senatorin in der Expertenrunde den Stand der Überlegungen erläutert haben: Neu gebaute Mietshäuser könnten von der Deckelung der Mieten weitgehender ausgenommen werden, als bisher erwartet. Als „Neubau“ würden demnach Häuser angesehen, die ab 2014 gebaut wurden; auch nach der Erstvermietung würde für Folgemieter in diesen Häusern der Mietendeckel dann nicht greifen.
[Anmerkung der Redaktion: Im fünften Absatz ist die Formulierung zum Mietendeckel für Neubauten neu gefasst. In einer ersten Fassung des Textes war sie falsch.]
Senatsverwaltung: Nehmen Sorgen der Immobilienwirtschaft ernst
Sollte es dabei bleiben, würde der Senat das vielleicht größte Risiko der Einführung des Mietendeckels, einen Zusammenbruch des Neubaus in Berlin, vermeiden. Bauträger, Investoren und Wohnungswirtschaft hatten eine Notbremsung aller anstehenden Bauprojekte vorausgesagt, falls die bisher vorgesehene Regulierung in Kraft treten würde, nach der eine Deckelung der Mieten auch für Neubauten geplant war, sobald der erste Mieter auszieht und die Wohnung neu vergeben wird.
„Wir können bestätigen, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die ,Sorgen‘ der Bau- und Immobilienwirtschaft ernst nimmt“, teilte die Verwaltung dazu mit.
Der Frage, wie viel Miete die Berliner für ihre Wohnungen künftig bezahlen müssen, wich Senatorin Lompscher laut Teilnehmern der Expertenrunde aus. Sie soll aber auf Vorschläge des Berliner Mietervereins hingewiesen haben, nach denen „Höchstwerte“ zwischen 5,97 Euro und 9,69 Euro je Quadratmeter und Monat je nach Baualter und Größe der Wohnung zulässig wären. Das würde massive Mietreduzierungen in der Stadt zur Folge haben.
Anders als die Eckpunkte des Senats zum Mietendeckel, die ein Einfrieren der Mieten vorsehen, sprechen sich die Mietervertreter für moderate Erhöhungen in den Folgejahren aus, die sich an der allgemeinen Teuerung orientieren. Eine solche „Indexierung“ der Mieten ist aus Sicht der Wohnungswirtschaft unerlässlich, um die Häuser instand halten zu können.
Denn die Kosten für Handwerker und Baufirmen steigen – schneller als die Inflation. Lompscher soll sich in diesem Punkt noch nicht klar geäußert haben – sie müsste dazu von dem ursprünglich vereinbarten und verkündeten „Moratorium“ der Mieten abrücken.
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