Sanierung nach altem DDR-Recht: Wie die Regierung Verpflichtungen beim Atommüll umgeht
Die SDAG Wismut galt einst als drittgrößter Uranproduzent der Welt. Seit 1991 werden die Uranbergbaugebiete saniert - und zwar nach altem DDR-Recht. Die strengere Strahlenschutzverordnung oder gar das Atomgesetz kommen demnach nicht zur Anwendung.
Die Sowjetisch-deutsche Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut galt bis 1990 als drittgrößter Uranproduzent der Welt. In mehr als vier Jahrzehnten grub das Unternehmen auf der Suche nach Uran für Atombomben und Atomkraftwerke in Sachsen und Thüringen ganze Landstriche um – ohne Rücksicht auf Schäden in der Landschaft und die Gesundheit von Anwohnern und Beschäftigten. Tausende Kumpel starben an Lungenkrebs, viele Angehörige kämpfen bis heute um die Anerkennung der Karzinome als Berufskrankheit.
Zum sichtbaren Wismuterbe gehörten unter anderem fast 50 Halden mit mehr als 300 Millionen schwach radioaktivem Gestein, vier große industrielle Absetzanlagen mit über 160 Millionen Kubikmetern radioaktiv belastetem Schlamm sowie der ehemalige Uranerztagebau Lichtenberg nahe der thüringischen Stadt Ronneburg – auch „Töpferblick“ genannt, seit der frühere Bundesumweltminister Klaus Töpfer entsetzt in diese riesige Grube schaute.
Seit 1991 werden die Uranbergbaugebiete von der bundeseigenen Wismut GmbH saniert – und zwar weitgehend auf Grundlage alten DDR-Rechts, wie die Bundesregierung nun in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken einräumt. Die strengere Strahlenschutzverordnung oder gar das Atomgesetz kommen demnach nicht zur Anwendung.
„Für die Sanierungstätigkeit der Wismut GmbH sind (…) insbesondere die Vorschriften des Strahlenschutzrechtes in Form von übergeleitetem DDR-Recht maßgeblich“, bescheidet das Bundeswirtschaftsministerium die Anfrage der Linksfraktion. Es handle sich bei den betreffenden radioaktiven Stoffen deshalb auch „nicht um radioaktive Abfälle im Sinne des Atomgesetzes“. „Freigrenzen und Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung sind nicht anzuwenden“, heißt es in der Antwort weiter.
Welche Verpflichtungen die Regierung umgeht
Im Klartext: Weil das Atomgesetz nicht angewendet wird, kann es sich bei den radioaktiven Stoffen auch nicht um Abfälle handeln, wie sie das Atomgesetz definiert. Oder umgekehrt. Stattdessen gilt – immerhin 23 Jahre nach der deutsch-deutschen Vereinigung – für die Beseitigung der Wismutaltlasten explizit die „Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz“ der DDR vom 11. Oktober 1984 weiter. „Das so etablierte Regelungsregime geht den allgemeineren Vorschriften des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung vor, die nicht anwendbar sind“, bekräftigt das Bundeswirtschaftsministerium.
Der Linken-Abgeordnete und -Umweltexperte Ralph Lenkert, einer der Autoren der Anfrage, ist empört. Für die Frage eines sicheren Umgangs mit den Wismutabfällen seien offensichtlich nicht die stofflichen Eigenschaften, sondern das Rechtsregime entscheidend, folgert er. Hier werde „ein rechtlicher Trick angewandt, um radioaktive Stoffe nicht als solche zu deklarieren und dementsprechend nicht so zu behandeln“.
Indem die Bundesregierung den kontaminierten Schrott per DDR-Gesetz umdefiniert, entfällt auch die Verpflichtung, die Wismutabfälle perspektivisch in ein Endlager zu bringen. Wohin denn auch? Die einzig infrage kommende Lagerstätte Schacht Konrad bei Salzgitter ist gerade einmal für 303000 Kubikmeter schwach und für mittelradioaktiven Müll genehmigt.
Eine enorme Entlastung für die Wismut GmbH
Stattdessen, so die Bundesregierung, würden die radioaktiven Stoffe „auf der Grundlage von Genehmigungen der in Sachsen und Thüringen zuständigen Behörden in Halden, Absetzbecken bzw. anderen bergbaulichen Objekten eingebaut und abschließend abgedeckt“. Diese Vorgehensweise bei der Verbringung von radioaktiven Stoffen aus der Sanierung von uranbergbaulichen Hinterlassenschaften sei im Übrigen „internationaler Standard“. Hier vergisst das Wirtschaftsministerium allerdings zu erwähnen, dass Uran zu kommerziellen Zwecken innerhalb Europas nur in Russland gewonnen wird. In Australien und Kanada, wo „internationale Standards“ angeblich zur Anwendung kommen, liegen die Minen und Anlagen in menschenleeren Gegenden.
Mit der Übernahme des DDR-Rechts entfällt zudem die Verpflichtung zur formellen Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Erteilung von Genehmigungen. Für die Wismut GmbH eine enorme Entlastung, denn immerhin hat das Unternehmen in Sachsen und Thüringen bislang mehr als 8000 Genehmigungsverfahren geführt. Auch beim früheren Tagebau Lichtenberg, der laut Regierungsantwort „als einziges Objekt der Wismut GmbH zur Aufnahme mehrfach kontaminierter Materialien dient“, gab es lediglich ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren. Das Atom- und Strahlenschutzrecht blieben auch hier offenbar außen vor.
Für die Sanierung der Tagebaue, Halden und Erzaufbereitungsanlagen hat die Bundesregierung insgesamt 7,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Mehr als sechs Milliarden davon wurden bislang ausgegeben.
Reimar Paul
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