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Kann das weg? In deutschen Amtsstuben gibt es viel Papier zu verwalten.
© Stephanie Pilick/dpa

Abbau von Bürokratie: Wie die Regierung der Bürokratie Einhalt gebieten will

Wenn die Deutschen etwas regeln, tun sie es gründlich. Lähmende Bürokratie ist die Folge. Die Regierung geht dagegen vor – mit deutscher Gründlichkeit.

Stellen wir uns ein Gesetz vor, das die Menschen mögen … Wer Gesetze schreibt, muss träumen können … Damit Gesetzestexte leisten, was sie leisten sollen, müssen sie reifen.“ So etwas sagt und schreibt Stephan Naundorf. Hat der Mann etwas geraucht? Leidet er unter Halluzinationen?

Keine Spur. Stephan Naundorf ist weit weg von Rauschzuständen. Allenfalls gelungene Formulierungen können ihn beglücken. Dann redet er von Gesetzen so zärtlich wie von einem geliebten Menschen. Naundorf, 56 Jahre alt, ist Leiter der Geschäftsstelle Bürokratieabbau, Referat Bessere Rechtsetzung. Er hat ein Büro im Bundeskanzleramt. Das kommt nicht von ungefähr. Das Projekt ist über mehrere Verwaltungsebenen bei der Bundeskanzlerin angebunden.

Den komplexen Aufbau der Strukturen zu erläutern, ist nötig, denn wo so viele Menschen zu Gange sind, kann es nur um Großes gehen. Man sollte sich nicht dadurch täuschen lassen, dass das Wort „Bürokratieabbau“ nur fünf Mal im Koalitionsvertrag vorkommt.

Im Zentrum der Bemühungen: Das Kanzleramt

Es gibt da den Staatsminister im Bundeskanzleramt, Helge Braun. Dem ist alles zugeordnet, was mit Digitalisierung zu tun hat – und die ist eine der Voraussetzungen für Bürokratieabbau. Dann gibt es Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister und Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, auch Koordinator für die Bund-Länder-Beziehungen. In Hoppenstedts Zimmer hängt ein Bild Otto von Bismarcks. Bürovorgänger Peter Altmaier hätte es gerne wieder. Das zeigt dem Besucher schon, dass hier keine kleinen Pläne geschmiedet werden.

Außerdem gibt es, ebenfalls für Bürokratieabbau und Digitalisierung zuständig, Dorothee Bär, Ministerin im Kanzleramt. Vor Kollegen der „Süddeutschen Zeitung“ hat sie gerade beklagt, man müsse die Amtsstuben der Republik erst einmal von papierlosen, selbst erklärenden Formularen überzeugen: „Das bringt Ihnen gar nichts in der Öffentlichkeit und kostet wahnsinnig viel Zeit und Nerven.“

Weniger Aufwand, weniger Geld

Stephan Naundorf jedenfalls hat in diesem Amt, das es schon seit 2006 gibt, so etwas wie eine Lebensaufgabe gefunden – ob man das von allen sagen kann, wird sich weisen. Hendrik Hoppenstedt ist jedenfalls auch stolz auf Erfolge: „Mit der 2015 eingeführten Bürokratiebremse haben wir bei nationalen Vorhaben ein deutliches Umdenken bei den Folgekosten gesetzlicher Regelungen erreicht. Von 2015 bis 2017 hat die Bürokratiebremse damit zu einer Entlastung der Wirtschaft um insgesamt 1,9 Milliarden Euro an jährlichem Aufwand beigetragen.“

Beigetragen – das heißt, dass auch andere Faktoren kostentreibend oder dämpfend wirken. Bürokratieabbau und „bessere Rechtsetzung“ heißt im Idealfall, dass ein Gesetz leistet, was es leisten soll, ohne zu vermeidbarem Bürokratieaufwuchs zu führen.

Verständlich soll es auch noch sein. Sonst stellt sich die Liebesbeziehung zwischen Gesetz und Bürger nicht ein, die Stephan Naundorf ein, nun, man darf sagen: Herzensanliegen ist. Naundorf kann man sich gut als Mittelstreckenläufer und Schachspieler vorstellen, er ist Überzeugungs-, aber nicht Einzeltäter. Man tritt ihm wohl nicht zu nahe, wenn man ihn als Rad in einem größeren Getriebe bezeichnet.

Der diplomierte Kaufmann und Politikwissenschaftler ist ein guter Verkäufer einer an sich alten Idee. Bereits 2006 beschloss die Bundesregierung – es war die erste Regierung Merkel –, das Thema Bürokratieabbau systematisch anzugehen.

"Einfach, zielgenau und verständlich"

Erst fast ein Jahrzehnt später, 2015, trat eine Regelung in Kraft, nach der die Bundesministerien für jede die Wirtschaft belastende neue Regelung eine alte zurückziehen mussten: „one in, one out“ steht auf dem Etikett dieser offenbar sehr fruchtbaren Maßnahme, zwingt sie doch alle Ministerien dazu, über die Notwendigkeit neuer gesetzlicher Rahmenrichtlinien sorgfältig nachzudenken.

Bessere Rechtsetzung, das heißt auch: Gesetze und Verwaltungsvorschriften „müssen einfach, zielgenau und verständlich sein“. Sagt wieder Stephan Naundorf. Dabei hat sich nach seinen Erfahrungen gezeigt, dass es besser sei, nicht nur Juristen formulieren zu lassen, sondern gemischte Teams, etwa mit Volkswirten, zu bilden.

Bewährt habe sich auch, bei der Planung neuer Vorschriften erst einmal eine Analyse zu erstellen, was man eigentlich erreichen wolle. Dann käme die „kreative Phase“, in der man nicht vom grundsätzlichen, sondern vom konkreten Einzelfall ausgehen und dann exemplarisch verbreitern solle. Irgendwie klingt das nach einer Gebrauchsanweisung für „Good Governance“.

Auf Kontrolle kommt es an

Drei bis fünf Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes muss nun dessen Wirksamkeit überprüft werden. Diese Evaluierung, ob ein Gesetz überhaupt seinen Zweck erfüllt, gefällt Naundorf besonders gut. Außerdem müssen die Ministerien die Folgekosten ihrer Gesetze auflisten – Erfüllungsaufwand heißt der Fachbegriff dafür.

Wie wichtig eine solche Kontrolle ist, stellte Johannes Ludewig, der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, im September in einem Beitrag für den Tagesspiegel fest. Dieses zehnköpfige Gremium hat seit seiner Gründung im August 2006 die Aufgabe, Bürokratiekosten zu reduzieren.

Ludewig schreibt alarmiert: „Rund 50 Milliarden Euro musste die Wirtschaft jährlich für die Erfüllung staatlicher Informationspflichten aufwenden!“ Die Zahl zeigt die ganze Dimension der Erleichterungen, die durch einen Abbau an Bürokratie erreicht werden können – und es zeigt auch, wie viel noch zu tun ist.

Das Bürokratiemonster

Allerdings verschweigt Naundorf auch nicht einen Schwachpunkt der Bemühungen für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau: Auf die Folgekosten neuer Bestimmungen auf EU-Ebene habe man keinen Einfluss, und außerdem seien auch die Auswirkungen von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht erfassbar.

Zum Zeitpunkt unseres Gesprächs war bekannt, dass die Karlsruher Richter das bestehende Grundsteuerrecht als ungerecht gekippt und eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt hatten. Stephan Naundorf kannte zu diesem Zeitpunkt aber nicht den Vorschlag zur Neuregelung, wie ihn das Bundesfinanzministerium jetzt vorgelegt hat.

Danach sollen in die Berechnungsgrundlagen künftig nicht nur Miete, Bodenrichtwert, Nettokaltmiete und das Baujahr einfließen, sondern auch die Wohnungs- und die Grundstücksgröße. Es bedarf keiner Fantasie, sich auszurechnen, welches Bürokratiemonster alleine durch die Erfassung und Bewertung dieser Kriterien gefüttert werden würde. Die Kette von Anfechtungen ist da noch gar nicht berücksichtigt. Das Beispiel zeigt aber: Stephan Naundorf, Dorothee Bär, Hendrik Hoppenstedt und Helge Braun wird die Arbeit nicht ausgehen.

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