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Ein Absperrband der Polizei verwehrt am 28.08.2015 den Zugang zu einer Unterkunft für Asylbewerber in Salzhemmendorf im Landkreis Hameln-Pyrmont (Niedersachsen). Unbekannte haben einen Brandanschlag auf eine Wohnung von Asylbewerbern verübt. Ein Molotowcocktail sei in der Nacht zum 28.08.2015 durch ein Fenster in die Wohnung geworfen worden, teilte die Polizei mit. Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
© dpa

Rechtsextremismus: Werden brennende Flüchtlingsheime ein Fall für Karlsruhe?

Die Ausschreitungen in Heidenau, der Brandanschlag in Salzhemmendorf - rassistische Gewalttaten gegen Flüchtlinge könnten ein Fall für die Bundesanwaltschaft werden.

Die Liste bedrohlicher Gewalttaten gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte wird jeden Tag länger: In der Nacht zum Freitag haben Unbekannte einen Molotowcocktail in ein bewohntes Flüchtlingsheim im niedersächsischen Salzhemmendorf geworfen. Vor gut einer Woche wurden in Heidenau Dutzende von Polizisten durch rechte Demonstranten verletzt. Sind diese rassistischen Gewalttaten mittlerweile ein Fall für die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe?

Bislang ermitteln in allen Fällen die örtlichen Staatsanwaltschaften. Aus Karlsruher Justizkreisen heißt es, man lasse sich nahezu täglich über den Stand der Ermittlungen informieren. Eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft liege aber „noch nicht“ vor. Grundsätzlich ist die Verfolgung von Straftaten Sache der Länder. Bei gezielten Sprengstoff- und Mordanschlägen einer terroristischen Vereinigung ist jedoch die Bundesanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft des Bundes, zuständig. Dass eine organisierte rechte Terrororganisation hinter den Anschlägen steckt, dafür gibt es momentan aber keine belastbaren Anhaltspunkte.

Kompetenzen wurden erweitert

Seit 1. August wurden die Kompetenzen der Bundesanwaltschaft erweitert. Eine Folge des Versagens der Polizei und der Länder-Staatsanwaltschaften bei der Aufklärung der zehn Morde des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU). Die Bundesanwaltschaft kann jetzt auch politisch motivierte Gewalttaten an sich ziehen, die „geeignet sind“, die „Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu untergraben“. Die Gewalttaten müssen nicht mehr wie früher dazu „bestimmt sein“, die Verfassungsgrundsätze zu erschüttern. Es muss aber ein Fall „von besonderer Bedeutung“ vorliegen.

Straßenschlachten mit Polizisten, wie in Heidenau, dürften die Voraussetzungen nicht erfüllen. Die gab und gibt es auch mit Linksautonomen, zum Beispiel am 1. Mai in Berlin. Bei versuchten Tötungsdelikten könnte die kritische Linie aber überschritten sein. Der Anschlag in Salzhemmendorf war nach jetziger Einschätzung ein Mordversuch. Laut Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, sitzen inzwischen drei Verdächtige in Untersuchungshaft: zwei Männer und eine Frau stehen unter dem dringenden Tatverdacht des Mordversuchs und der schweren Brandstiftung.

Das Zögern der Bundesanwaltschaft

Bejaht die Bundesanwaltschaft einen Fall von besonderer Bedeutung, kann sie die Ermittlungen übernehmen. Die Sprecherin der Grünen, Katja Keul, forderte das bereits am Freitag. Ob die Bundesanwaltschaft zu zögerlich ist? Man wird die weitere Entwicklung beobachten müssen, aber die Bundesanwaltschaft ist zwei Mal vom Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen worden. Der BGH kontrolliert die Übernahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt.

2007 hatte sich die „militante Gruppe“ zu mehreren Brandanschlägen bekannt. Damals urteilte der 3. Strafsenat des BGH, dass diese Aktionen nicht geeignet seien, den Staat nachhaltig zu erschüttern. Die Bundesanwaltschaft sei für die Ermittlungen nicht zuständig, sondern die örtlichen Staatsanwaltschaften. Vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm hatte die damaligen Generalbundesanwältin Monika Harms Razzien bei Gruppierungen durchführen lassen, die die Bundesanwaltschaft als terroristische Vereinigung mit wechselnden Namensbezeichnungen einstufte. Auch dieser Einschätzung folgte der BGH im Januar 2008 nicht. In beiden Fällen handelte es sich um linke Vereinigungen. Die Maßstäbe gelten aber unabhängig von der politischen Zielrichtung.

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