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Voraussetzungen: Wer darf Organe spenden?

Fast jeder Mensch darf Organe spenden. Nur Patienten mit bestimmten schweren Erkrankungen scheiden als Spender aus.

Menschen mit HIV, ansteckender Tuberkulose, nicht behandelbaren Infektionen wie Tollwut oder Creutzfeldt-Jakob-Krankheit sowie bösartigen Tumoren dürfen nicht spenden, erläutert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) in Köln. Auch Menschen mit einer Blutvergiftung und multiresistenten Keimen im Blut könnten nicht berücksichtigt werden. Bei vielen Krankheitsbildern müsse der Arzt aber im Einzelfall entscheiden, betont eine BZgA- Sprecherin. „Zum Beispiel ist normalerweise Hepatitis ausgeschlossen, aber wenn Spender und Empfänger beide Hepatitis haben und die Spenderleber gesund ist, könnte die Organspende möglich sein.“ Auch Minderjährige dürfen ab ihrem 16. Geburtstag spenden. Ab dem 14. Geburtstag können sie einer Organ- und Gewebeentnahme widersprechen. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Ihre Bereitschaft können Patienten am Deutlichsten mit einem Organspendeausweis bekunden. Er ist aber keine Pflicht. (Tsp)

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