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Kämpfer der kurdischen Peschmerga in der Nähe von Mossul im Nordirak
© AFP

Deutsche Waffen an die Kurden?: Wer bei Rüstungslieferungen das Sagen hat

Deutsche Militärgüter für das Konfliktgebiet Nordirak: Es gibt keine historischen Vorbilder. Die Bundesrepublik begibt sich also auf Neuland. Muss darüber der Bundestag entscheiden?

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Die Bundesregierung prüft die Lieferung von Waffen in den Norden des Irak, um dort kurdische Kämpfer im Konflikt mit den Terrormilizen „Islamischer Staat“ (IS) zu unterstützen. Am Mittwoch hat die Regierung die Grundsatzentscheidung getroffen und bis zur nächsten Woche Untersuchungen darüber angekündigt, was, wann und in welcher Form geliefert werden soll. Angela Merkels Regierungssprecher Steffen Seibert hatte am Mittwoch zugesagt, dass es bei der Lieferung ein „korrektes rechtliches Verfahren“ geben werde und der Bundestag angemessen beteiligt werden soll.

Nach welchen Regeln sollen die Waffen geliefert werden?

Die Bundesregierung prüft dies noch, heißt es offiziell. Es gibt keine historischen Vorbilder dafür, es ist Neuland, auf das sich die Bundesrepublik wagt. Falls man die Lieferung als Rüstungsexport einordnet, gäbe eine Fülle von Regelungen, unter anderem das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz und verschiedene EU-Vorschriften. Das Grundgesetz weist die Exportkontrolle ansonsten deutlich der Exekutive zu: „Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden.“

Wie argumentiert die Regierung?

Eine Hürde für den Export wäre beispielsweise das Kriegswaffenkontrollgesetz. Danach darf es keine Genehmigung geben, wenn Kriegswaffen bei einer „friedensstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg“ eingesetzt werden könnten. Daraus ergibt sich jedoch noch nicht zwingend ein Lieferverbot. Es geht hier dem Wortlaut nach gerade um das Verbot, Friedensstörer, also Angreifer aufzurüsten. Nach Ansicht der Regierung ist das Gesetz ohnehin nicht anwendbar, weil die Waffen eben nicht wie ein typischer Export hergestellt und verkauft werden, sondern aus dem Bestand der Bundeswehr kommen. Hier sieht das Kriegswaffenkontrollgesetz ausdrücklich eine Ausnahme vor: Wenn der Bundeswehr Waffen überlassen werden oder andere diese von ihr „erwerben“, wie es im Gesetz heißt, ist der Vorgang genehmigungsfrei.

Worauf kann die Regierung ihre Zusage sonst stützen?

Auf die Reichweite ihrer politischen Entscheidung, die im Bereich des Auswärtigen sehr weit reichen kann. Dies ist auch die wahrscheinlichste Variante. Die Lieferung wäre demnach kein herkömmlicher Rüstungsexport, sondern eine Art technischer Unterstützung. Allerdings nicht eine für die Kurden, sondern für den irakischen Staat. Würde die Bundesrepublik den Kurden direkt Waffenhilfe zukommen lassen, käme sie in Konflikt mit ihren völkerrechtlichen Friedenspflichten.

Darf die Regierung überhaupt Waffen in Krisengebiete liefern?

Kritiker berufen sich nicht zuletzt auf die unter Rot-Grün beschlossenen „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen“, besser bekannt als Rüstungsexportrichtlinien, die eine restriktive Linie festlegen: Lieferungen in Länder, die in „bewaffnete Konflikte verwickelt sind“, sind danach verboten. Die Richtlinie ist damit strikter formuliert als das Kriegswaffenkontrollgesetz, aber auch hier gibt es eine Ausnahme: Wenn es um einen Fall der völkerrechtlich legitimen Selbstverteidigung geht. Bei heiklen Geschäften oder wenn sich die beteiligten Ressorts in solchen Fällen nicht einigen können, entscheidet der Bundessicherheitsrat. Er ist ein Kabinettsausschuss und das höchste Organ für die deutsche Sicherheitspolitik. Das Gremium hat neun ständige Mitglieder – neben der Kanzlerin, dem Vizekanzler und dem Bundeskanzleramtschef sind das die Minister für Finanzen, Auswärtiges, Inneres, Justiz, Verteidigung und Entwicklung. Der Rat entscheidet mit einfacher Mehrheit über Exportgenehmigungen für Waffen und Rüstungserzeugnisse. Seine unregelmäßig stattfindenden Beratungen sind geheim, die Öffentlichkeit wird über Termine und Tagesordnungen nicht informiert. Die Protokolle landen zudem als geheime Verschlusssache im Bundeskanzleramt.

Die Rolle des Parlaments

Muss der Bundestag der geplanten Waffenlieferung zustimmen?

Im Augenblick ist die rechtliche Lage vergleichsweise klar. Nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz, das der Bundestag 2005 erlassen hat, muss die Regierung nur den „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland“ genehmigen. Dazu gibt es ein genaues Verfahren der Beratung und Mandatserteilung durch das Parlament und ebenso genaue Anweisungen, wie das Parlament zu beteiligen ist, wenn etwa Gefahr im Verzug ist und der Einsatz möglicherweise zu spät käme, wenn die Regierung zuvor erst Bundestagssitzungen beantragen müsste.

Über die Lieferung von Waffen steht jedoch in dem Gesetz nichts. Weshalb das Parlament auch nicht abstimmen muss, wenn die Regierung Waffen in den Irak liefert. Im Prinzip sind sich da alle Fraktionen einig. Die geplante Lieferung fällt unter das Prinzip der Exekutiv-Verantwortung, also das originäre Handeln einer Regierung. Ob das in der kommenden Woche noch gilt, ist aber unklar. Schließlich weiß man noch nicht, in welchem Umfang und vor allem welche Art von Waffen geliefert werden sollen. Es ist gut möglich, dass deutsche Soldaten zu Ausbildungszwecken in den Irak geschickt werden müssen. Dann wiederum könnte eine Mandatierung notwendig sein, weil nicht mehr ausgeschlossen ist, dass deutsche Soldaten in Kriegshandlungen hineingezogen werden.

Wie soll der Bundestag beteiligt werden?

Zunächst hatte die Bundesregierung eine so genannte „kleine“ Beteiligung vorgesehen. Bereits in der vergangenen Woche wurden die Ausschüsse des Parlaments für Verteidigung und des Auswärtigen informiert. Nach der Entscheidung der Regierung in dieser Woche wurden die Obleute aller Fraktionen in den Ausschüssen konsultiert. Nachdem Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Mittwoch eine Sondersitzung des Bundestages und eine Regierungserklärung der Bundeskanzlerin gefordert hatte, veränderte sich die Stimmung – auch in der Union. So stellte Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) unwidersprochen klar, dass die Beteiligung des Parlaments in der Frage der Waffenlieferung mit der Konsultation der Ausschüsse „begonnen“ habe. Man darf also annehmen, dass auch den Koalitionsfraktionen klar wurde, dass sich die Kanzlerin in dieser wichtigen Frage der Öffentlichkeit, also dem Parlament, stellen sollte.

Die Grünen-Fraktion jedenfalls wurde so über Nacht zur Taktgeberin. Am Donnerstagmittag verschickte die Fraktionsspitze einen Brief an Merkel und forderte sie darin zur Abgabe einer Regierungserklärung auf. Und zwar in der Erwartung, dass Merkels Amt beim Bundestagspräsidium diese beantragt und Norbert Lammert für kommende Woche – in Aussicht gestellt wird der 27. August – eine Sondersitzung des Bundestages einberuft. Für den Fall, dass die Kanzlerin diesen Weg verweigert, haben die Grünen einen zweiten Plan zurechtgelegt: Seit das Parlament im Frühjahr die Minderheitenrechte der Opposition gestärkt hat, sind nur noch 120 Stimmen zur Beantragung einer Sitzung des Bundestages nötig. Und gemeinsam mit der Linkspartei könnten die Grünen diese Zahl relativ leicht erreichen. Dass der Grünen-Außenpolitiker Jürgen Trittin am Donnerstag – anders als seine Fraktion – eine Erweiterung der Mandatspflicht auch für Waffenlieferungen forderte, hatte eher etwas mit seinem Urlaub und damit zu tun, dass Trittin bei den fraktionsinternen Abstimmungen nicht anwesend war.

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