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Weniger Papier aus Brüssel - das ist das Ziel der Initiative von EU-Vizekommissionspräsident Frans Timmermans.
© dpa

EU-Plan gegen überflüssige Bürokratie: Weniger soll mehr sein

Heute stellt die EU-Kommission ihren Plan gegen unnütze Bürokratie vor – Kritiker wittern dahinter eine einseitige Bevorzugung von Wirtschaftsinteressen.

Die Sache mit den Ölkännchen soll sich nicht wiederholen. Vor zwei Jahren machte die EU-Kommission den Vorschlag, offene Kännchen mit Olivenöl von den Restauranttischen in Europa zu verbannen. Kurze Zeit später machte die Brüsseler Behörde einen Rückzieher, weil länderübergreifend Protest gegen die Regelungswut der Kommission laut wurde. Aus dieser Episode hat man in Brüssel gelernt: An diesem Dienstag will der EU-Vizekommissionschef Frans Timmermans seine Vorschläge im Kampf gegen überflüssige Bürokratie vorstellen. Nach den Worten des Niederländers soll mit der „Logik der Brüsseler Blase“ gebrochen werden, die da laute: „Ich mache Gesetze, also bin ich.“

Im Detail will Timmermans einen Entwurf für eine neue Vereinbarung zwischen Kommission, EU-Parlament und den Mitgliedstaaten vorstellen, die der besseren Rechtsetzung dienen soll – sprich der künftigen Vermeidung von bürokratischem Kleinkram wie dem Ölkännchenverbot. Zu diesem Zweck will Timmermans ein unabhängiges Gremium einrichten, das EU-Gesetze eingehender auf ihre sozialen, umweltpolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen abklopft als bisher. Dem Entwurf zufolge soll ein neu zu bildendes Regulierungs-Kontrollgremium, das sogenannte Regulatory Scrutiny Board, über die Folgenabschätzung wachen. Dabei sollen anders als bisher externe Fachleute beteiligt werden, die nicht den EU-Institutionen angehören. Bisher waren mit dieser Aufgabe nur Kommissionsbeamte betraut.

BDA und DGB warnen vor Einschränkungen bei europäischen Sozialpartnerschaften

Gewerkschafter, Umwelt- und Verbraucherschützer wittern allerdings hinter dem neuen Verfahren den Versuch von Timmermans, künftig die Wirtschaftsfreundlichkeit zum alles entscheidenden Faktor bei der EU-Gesetzgebung zu machen. So warnten im vergangenen Monat der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, und DGB-Chef Reiner Hoffmann in einem Brief an den Niederländer davor, Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene künftig einer Folgenabschätzung zu unterziehen. Sie sähen darin „eine Verletzung der in den europäischen Verträgen verankerten Autonomie der Sozialpartner“, schrieben Kramer und Hoffmann.

Auch die lobbykritische Organisation „Corporate Europe Observatory“ (CEO) moniert die Pläne der EU-Kommission zur besseren Rechtsetzung. Nach der Meinung der Organisation gehe es bei dem Paket, das Timmermans an diesem Dienstag vorstellen will, nicht nur um die Beseitigung von unnötigem Murks wie der Ölkännchenverordnung, sondern um eine grundsätzliche Neuorientierung der Brüsseler Gesetzgebungsagenda. „Im Grunde ist es eine Agenda, die der Wirtschaft dabei helfen soll, unliebsame Regulierungen wieder loszuwerden“, heißt es in einem Kommentar der Kommissionskritiker von CEO. Grundsätzlich möchte die Kommission die Gesetzgebungsmaschine drosseln. Dies wurde im Dezember deutlich, als Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Europaparlament das Arbeitsprogramm für 2015 vorstellte. In dem Programm waren nicht mehr als 23 neue Gesetzesvorhaben aufgelistet. Junckers Vorgänger José Manuel Barroso hatte für das vergangene Jahr noch 29 neue Brüsseler Initiativen auf den Weg gebracht.

EU-Gesetze sollen auch im laufenden Verfahren auf den Prüfstand kommen

Zu den wesentlichen Neuerungen der aktuellen Pläne von Timmermans gehört nun der Plan der Kommission, eine Folgenabschätzung nicht nur zu Beginn eines Gesetzgebungsprozesses vorzunehmen, wenn die Brüsseler Behörde einen Vorschlag für eine Neuregelung gemacht hat. In Zukunft soll auch dann die Notbremse gezogen werden können, nachdem das EU-Parlament und der Ministerrat der EU-Staaten einen Brüsseler Gesetzentwurf verändert haben. Dass im Verlauf eines Gesetzgebungsverfahrens gelegentlich erhebliche Veränderungen möglich sind, hat die Reform des Emissionshandels gezeigt. So verständigten sich jüngst die Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten darauf, dass das Angebot an industriellen Verschmutzungsrechten bereits ab 2019 verknappt werden soll. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass damit erst zwei Jahre später begonnen werden soll.

Timmermans erwartet nun, dass es bis zum Jahresende zu einer Einigung mit dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten über seine Initiative zur besseren Rechtsetzung kommt. Als Lockmittel dient ihm das Angebot, die beiden anderen EU-Institutionen bei der Initiierung neuer europäischer Gesetze stärker einzubinden.

SPD-Abgeordneter Jo Leinen: Freie Entscheidung des Parlaments muss gewahrt bleiben

Dennoch ist die Reaktion im EU-Parlament verhalten. Der Vorsitzende der Liberalen-Fraktion in der Abgeordnetenkammer, Guy Verhofstadt, spricht mit Blick auf das geplante Paket zur besseren Rechtsetzung lediglich von einem „guten ersten Schritt“. Der SPD-Parlamentarier Jo Leinen fordert, dass die von der Kommission geforderte striktere Folgenabschätzung nicht zu einer „Verwässerung von Standards“ führen dürfe, etwa in der Umweltgesetzgebung. Grundsätzlich sei nichts dagegen einzuwenden, wenn die Folgenabschätzung auch im laufenden Verfahren vorgenommen wird, findet der Parlamentarier. Aber eine Entmachtung der Abgeordneten durch das neue Gremium zur Überprüfung der Normen will Leinen nicht hinnehmen: „Die freie Entscheidung des Parlaments muss gewahrt bleiben.“

Der Text erschien in der "Agenda" vom 19. Mai 2015 - einer neuen Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie im E-Paper des Tagesspiegels lesen.

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