Bundesländer lockern im Rekordtempo: Welche Corona-Regeln jetzt überhaupt noch gelten – ein Überblick
Schon vor dem Treffen mit Kanzlerin Merkel sind die Länderfürsten vorgeprescht: Corona-Lockerungen sind ausgemachte Sache, nur sechs Eckpfeiler bleiben stehen.
Im Kanzleramt wächst die Sorge vor einer zweiten Corona-Welle: Noch vor der nächsten Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch preschen immer mehr Bundesländern mit eigenen Plänen für weitere Lockerungen von Corona-Beschränkungen vor.
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Einige Länderfürsten haben bereits Fakten geschaffen; das Misstrauen zwischen Bund und Ländern wächst.
Damit droht Merkel, das Heft des Handelns zu entgleiten. Sie muss sich der Öffnungsdiskussion früher stellen als von ihr gewünscht. Denn sollte sich die Meinung verbreiten, alles sei gar nicht so schlimm, könnte der Erfolg bei der Viruseindämmung zum Bumerang werden.
Wie viel kleiner der gemeinsame Bund-Länder-Nenner geworden ist, zeigt ein Blick auf die unterschiedlichen Pläne der Ministerpräsidenten: NRW droht mit einem Alleingang bei der Kita-Öffnung, Sachsen-Anhalt hat sie schon geöffnet, Niedersachsen will nächste Woche die ersten Gaststätten aufschließen, auch Mecklenburg-Vorpommern öffnet wieder seine Gaststätten und beendet noch vor Pfingsten das mehrwöchige Einreiseverbot für auswärtige Touristen.
Und ausgerechnet Bayern ist unglücklich über „Mia-san-mia“-Attitüden. Hier gelten viele Lockerungen erst zwei bis drei Wochen später als anderswo. Schon vor den Beratungen am Mittwoch zeichnet sich damit ab, dass künftig – bei allem regionalen Unterschieden – unterm Strich wohl wieder mehr erlaubt als verboten sein dürfte.
Hier ein Überblick über die Einschränkungen, die bestehen bleiben werden:
- Mindestabstand: Zu Menschen, die nicht im eigenen Haushalt leben, muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
- Auch die Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bestehen bleiben. „Details regeln die Länder“, heißt es dazu aber von der Bundesregierung. Fast überall gilt aber: Treffen mit mehr als einer haushalts- und familienfremden Person sind verboten. Aber auch hier gibt es schon Ausnahmen. Manche Bundesländer wie Sachsen-Anhalt erlauben Treffen von Kleingruppen mit fünf Personen.
- Maskenpflicht: In ganz Deutschland muss auf absehbare Zeit beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Großveranstaltungen: Volksfeste, größere Konzerte oder Messen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt. „Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine wichtige Rolle. Deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt“, heißt es dazu von der Bundesregierung.
- Clubleben: Bars, Kneipen und vor allem Diskotheken werden auch weiterhin geschlossen bleiben.
- Reisen: Auf Besuche von und bei Verwandten "soll" weiterhin verzichtet werden. Für Auslandsreisen gilt bis mindestens Mitte Juni die weltweite Reisewarnung
Wichtig bei allem, was kommt und was derzeit schon gilt: Auch wenn es einen gemeinsamen Bund-Länder-Beschluss gibt, kann und wird es in einzelnen Bundesländern abweichende Regelungen geben. Landespolitiker beginnen die Empfehlungen des Robert- Koch-Instituts anzuzweifeln.
In den Staatskanzleien häufen sich die Beschwerdeschreiben der Unternehmer, die Schuldenberge wachsen, die Abwägungsfragen verlagern sich in Richtung „mehr Öffnung wagen“. Zudem zeigen die Demonstrationen und das Herausströmen der Menschen, dass auch in der Bevölkerung die Corona-Disziplin bröckelt.
In diesen Bereichen gibt es bereits Lockerungen, oder zumindest einen Fahrplan dafür:
- Schulen und Kitas: Viele Schulen sind schon wieder geöffnet, Kitas bieten eine Notbetreuung an. Die meisten Bundesländer machen sich zudem für Konzepte zur weiteren schrittweisen Öffnung stark und sie haben die Spielplätze bereits wieder geöffnet.
- Einzelhandel: Kleinere Geschäfte sind geöffnet, die Begrenzung auf 800 Quadratmeter gilt kaum noch.
- Gastronomie: Für Restaurants ist bislang nur der Außer-Haus-Verkauf erlaubt, allerdings wurden auf Länderebene bereits Lockerungen angekündigt. So soll in Niedersachsen der Betrieb am 11. Mai wieder anlaufen. In Bayern dürfen ab 18. Mai die Biergärten wieder öffnen, die Speiselokale im Innenbereich am 25. Mai, Hotels am 30. Mai.
- Religion: Gottesdienste sind unter Auflagen wieder möglich. Das gilt auch für Taufen, Beschneidungen, Trauungen und Trauerfeiern im kleinen Kreis.
- Kultur: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können unter Auflagen wieder öffnen.
- Körperpflege: Friseure sind mit Einschränkungen wieder geöffnet.
- Tourismus: Vorreiter ist hier vor allem Mecklenburg-Vorpommern; Zum 25. Mai soll dann das seit Mitte März geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden. Den Hotels soll eine Vermietung von maximal 60 Prozent ihrer Bettenkapazitäten erlaubt werden.
- Sportveranstaltungen: Der Fußball hofft auf eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme der ausgesetzten Fußball-Bundesliga in Form von Spielen ohne Zuschauer. Auch der Breitensport soll am Mittwoch auf der Tagesordnung stehen.
Die Bekämpfung des Virus wird also vermehrt Sache der lokalen Behörden. Im Mittelpunkt werden die Gesundheitsämter als Frühwarnsysteme der Epidemie stehen, für die Stadt- und Landkreise verantwortlich sind.
Sie sind es auch, die künftig wohl die Rücknahme von lokalen und regionalen Lockerungen anstoßen, um bei Rückschlägen den Schaden im Rahmen zu halten. Insgesamt aber zeichnet sich bundesweit eine neue Stufe in der Krisenbekämpfung ab: hin zu mehr Freiheiten.
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