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Die Angeklagte Beate Zschäpe auf dem Weg in den Gerichtssaal in München.
© dpa

NSU-Prozess 136. Tag: Weg in Richtung Terror zeichnete sich früh ab

Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und möglicherweise Beate Zschäpe waren schon vor ihrem Gang in den Untergrund 1998 auf dem Weg in Richtung Terror. Dafür gab es am ersten Tag im Prozess gegen Beate Zschäpe nach der Sommerpause gravierende Hinweise.

Attrappen von Koffer- und Briefbomben, halbfertige Sprengsätze - die späteren NSU-Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt befanden sich offenkundig schon vor dem Gang in den Untergrund im Januar 1998 auf dem Weg in Richtung Terror. Und möglicherweise auch Beate Zschäpe, die mit den beiden abtauchte. Die drei seien bei mehreren Delikten die Tatverdächtigen gewesen, sagte am Donnerstag ein Thüringer Kriminalpolizist im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München. Der Beamte war der erste Zeuge nach der vierwöchigen Sommerpause der Hauptverhandlung. 1997 hatte er beim Landeskriminalamt die Leitung der „Ermittlungsgruppe Terrorismus/Extremismus“ übernommen und befasste sich bis 2002 mit Ermittlungen gegen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. Ohne Erfolg.

Die Delikte aus der Zeit vor 1998 lassen eindeutig auf rechtsextremistische Täter schließen. Im April 1996 entdeckte die Polizei an einer Autobahnbrücke bei Jena einen Puppentorso, der eine Schlinge um den Hals trug und mit einem Davidstern und dem Wort „Jude“ bemalt war. Verbunden war der Torso mit einer Bombenattrappe. Das Jugendschöffengericht Jena verurteilte Böhnhardt wegen dieses Delikts und anderer Taten zu dreieinhalb Jahren Haft, doch das Landgericht Gera sprach den Neonazi 1997 im Fall Puppentorso frei.

Bei weiteren Straftaten kam es erst gar nicht zu einem Prozess. Der Beamte zählte auf: zum Jahreswechsel 1996/1997 gingen bei der Stadtverwaltung Jena, der Polizei und der Lokalredaktion der „Thüringer Landeszeitung“ Briefbombenattrappen ein. In Begleitschreiben standen rechtsextreme Parolen und Drohungen. In den Attrappen befanden sich Knetmasse, die offenbar Sprengstoff vortäuschen sollte, sowie Batterien und Kabel. Außerdem wurden 1996 und 1997 in Jena drei Bombenattrappen abgestellt.

Es handelte sich um eine Holzkiste und zwei Koffer, alle drei in der Form eine NS-Fahne rot angemalt, mit Hakenkreuz im weißen Kreis. Die  Kiste mit der Aufschrift „Bombe“ lag in einem Stadion. Der Inhalt: ein Benzinkanister, der mit Granatsplitt, Dämmwolle und einem Stück Metallrohr gefüllt war. In einem Koffer vor dem Jenaer Theater befanden sich zehn Gramm TNT und Schwarzpulver, zündfähig war das Gemisch jedoch nicht. Der Koffer steckte in einer Tüte. Sie stammte nach Erinnerung des Beamten aus einem Geschäft, in dem Zschäpe Stammkundin gewesen sein soll. Der zweite Hakenkreuz-Koffer stand auf einem Friedhof, war allerdings leer.

In einem Vermerk charakterisierte der Kriminalbeamte 1997 Mundlos und Böhnhardt als führende Figuren der rechten Szene in der Thüringer Stadt. Mundlos und Böhnhardt nannte der Polizist als Stellvertreter des Chefs der Neonazitruppe „Kameradschaft Jena“. Zschäpe wird im Vermerk als Mitglied erwähnt. Als der Thüringer Verfassungsschutz bei einer Observation mitbekam, dass Mundlos und Böhnhardt Brennspiritus und Gummiringe in eine Garage brachten, entschloss sich die Polizei zu einem folgenschweren Schritt.

Am 26. Januar 1998 wurden die Garage und zwei weitere durchsucht. Eine der beiden gehörte der Familie Böhnhardt, der Kleinwagen von Sohn Uwe stand dort. Der Neonazi sah den Durchsuchungsbeschluss, in dem auch die Garage genannt wurde, die er zumindest mit Mundlos als Bombenwerkstatt nutzte. Mieterin der Garage war Zschäpe. Bevor die Polizei dort durchsuchte, setzte sich Böhnhardt unter den Augen der Beamten in seinen Wagen und fuhr weg. Und tauchte mit Mundlos und Zschäpe für fast 14 Jahre ab. In der Garage stellten die Polizisten 1,4 Kilogramm TNT sicher, zum Teil in halbfertige Rohrbomben gefüllt, sowie weiteres Material, das auf eine Verbindung zu den Attrappen der Jahre 1996 und 1997 schließen ließ.

Selbstkritik war von dem Beamten am Donnerstag allerdings nicht zu hören. Er verwies auf die Staatsanwaltschaft Gera, die am Tag der Durchsuchung zunächst nicht zu erreichen gewesen sei. Schließlich habe die Staatsanwaltschaft die vorläufige Festnahme von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe angeordnet, dies aber am Tag darauf wieder zurückgenommen. „Das war für uns nicht tragbar“, sagte der Polizist. Er habe sich an den Verfassungsschutz gewandt und erreicht, dass dort ein Dokument mit Informationen über die drei Neonazis im Geheimhaltungsgrad herabgestuft wurde. Das Papier übergab die Polizei der Staatsanwaltschaft. Sie änderte dann ihren Kurs und erwirkte am 28. Januar Haftbefehle gegen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe. Da waren schon zwei Tage verstrichen, nachdem die drei sich abgesetzt hatten.

Die von der Polizei eingeleitete Zielfahndung brachte nichts. Und die Staatsanwaltschaft war dann 2002, so schildert es der Kriminalbeamte, nicht mehr bereit, sich für Beschlüsse zu Durchsuchungen und weiteren Maßnahmen einzusetzen – solange die Polizei keine konkreten Hinweise nennen konnte. „Die gab es aber zu dem Zeitpunkt nicht“, sagte der Beamte. Der Ton klang resigniert.

Ein Zuhörer auf der Besuchertribüne war am Donnerstag Grünenchef Cem Özdemir. Der Prozess sei sehr wichtig, sagte er in einer Pause, doch das Gericht könne es alleine nicht leisten, „den Fall rechtsfaschistischen Terrors in Deutschland aufzuklären“. Der Bundestag müsse den NSU-Untersuchungsausschuss der vergangenen Legislaturperiode fortsetzen. Angesichts der Versäumnisse bei der Suche nach Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe könne es niemanden in der Republik „ruhig schlafen lassen, wenn solche Zustände bei Staatsanwaltschaften, Polizei und Verfassungsschutz herrschen“.

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