Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: Was gespeichert wird
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Was sah sie vor?
Die jetzt vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärte Richtlinie der EU verpflichtete Telekommunikationsunternehmen, Verbindungsdaten von Privatpersonen sechs Monate bis zu zwei Jahre zu speichern. Dabei werden bei Telefonaten die beteiligten Rufnummern, Name und Anschrift des Teilnehmers, Datum, Uhrzeit und Dauer des Gesprächs sowie bei Handygesprächen zusätzlich der Standort des Anrufers sowie die Verbindungsdaten bei SMS registriert und aufbewahrt. Bei Internetverbindungen werden die IP-Adressen sowie das Datum, die Uhrzeit und die Dauer der Verbindung gespeichert. Im E-Mail-Verkehr werden die Adressen, die Ein- und Ausgangsdaten sowie die An- und Abmeldedaten beim E-Mail-Anbieter aufbewahrt. Nicht gespeichert werden Gesprächsinhalte, die aufgerufenen Internetseiten oder die Texte der E-Mails. Tsp/dpa
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