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Die mobilisiert für die nächsten Tarifverhandlungen.
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IG-Metall-Forderung: Was bringt eine 28-Stunden-Woche?

Die IG Metall fordert flexiblere Arbeitszeiten - die Arbeitnehmer wählen können, um Freiräume für Pflege oder Kindererziehung zu haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der aktuelle Streit in der Metallbranche erinnert auf den ersten Blick an lange vergangene Zeiten: Mehr als 30 Jahre ist es her, dass Arbeitnehmer wochenlang in den Streik traten, um für die Einführung der 35-Stunden-Woche zu kämpfen. Am Ende mit Erfolg, auch wenn es noch ein Jahrzehnt dauerte, bis diese endgültig kam. Um Arbeitszeiten geht es nun auch wieder in den anstehenden Tarifauseinandersetzungen in der Branche: Die IG Metall fordert, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit temporär auf bis zu 28 Stunden pro Woche reduzieren können sollen. Ob für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen – die Arbeitszeiten sollen „zum Leben passen“, sagen die Gewerkschafter.

Was treibt die IG Metall an?

Alle paar Jahre fragt die größte deutsche Gewerkschaft ihre 2,3 Millionen Mitglieder, was ihnen besonders am Herzen liegt. Bei der jüngsten Umfrage stand das Thema Arbeitszeit im Mittelpunkt. „Fast alle Beschäftigten sind von dem Interesse der Betriebe nach zeitlicher Flexibilität der Arbeit betroffen“, schreibt die Gewerkschaft in der Auswertung der Umfrage. „Flexibilität heißt dabei Fremdbestimmung.“ Grob gesagt bestimmt der Arbeitgeber je nach Auftragslage, wann gearbeitet wird. Das hohe Gut der Flexibilität will die IG Metall nun auf die Arbeitnehmer übertragen. „Die Beschäftigten wollen selbstbestimmte Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen, und wir wollen einen Anspruch darauf durchsetzen“, sagt IG-Metall-Chef Jörg Hofmann.

Wenn sich die Gewerkschaft in den anstehenden Tarifverhandlungen durchsetzen sollte – was aber niemals zu 100 Prozent gelingt –, dann haben künftig alle Metaller, die unter den Tarif fallen, einen Anspruch auf eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Danach können die Arbeitnehmer auf die ursprüngliche Arbeitszeit zurückkehren. Das gibt es bislang nicht. Dagegen hat bereits seit vielen Jahren jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Arbeitszeitverkürzung auf Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

Wo liegt der Knackpunkt?

Für bestimmte Beschäftigtengruppen will die IG Metall einen Entgeltzuschuss vereinbaren, den die Arbeitgeber zahlen sollen und mit dem ein Teil der Gehaltseinbußen durch die Arbeitszeitverkürzung ausgeglichen wird. Konkret geht es um Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um Kinder unter 14 Jahren im Haushalt zu betreuen oder Familienangehörige zu pflegen. Schichtarbeiter, die ihre Arbeitszeit um mindestens fünf Tage im Jahr reduzieren, sollen ebenfalls einen Zuschuss bekommen.

Das Geld dafür kommt von den Arbeitgebern, und doch ist die Sache pikant für die Gewerkschaft: Denn die Arbeitgeber werden sich – wenn überhaupt – nur dann auf den Zuschuss einlassen, wenn der aus dem Volumen der Tariferhöhung finanziert wird. Anders gesagt: Wenn für ein paar Beschäftigtengruppen ein Teillohnausgleich gezahlt wird, dann reduziert das die prozentuale Tariferhöhung für alle Metaller. Aber wollen die das wirklich? Die Arbeitgeber sagen Nein und führen eine eigene Umfrage an, wonach 84 Prozent der Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie „eine solidarische Finanzierung von Auszeiten ablehnen“.

Was wollen die Arbeitgeber?

So wenig zahlen wie möglich. Das ist immer so, in diesen Zeiten aber besonders schwierig: Den Unternehmen geht es hervorragend, selbst der Maschinenbau, der in den vergangenen Jahren stagnierte, ist in Schwung gekommen. Erlöse und Gewinn steigen, die Wirtschaft brummt, und es gibt etwas zu verteilen. Die Prozente sind auch nicht das Problem, aber die Arbeitszeit. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hält das ganze Ansinnen für überflüssig, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bereits gegeben sei. „Für die allermeisten Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten wird in den Betrieben schon heute eine passende Lösung gefunden.“

Das andere Argument ist aus der Not des Fachkräftemangels geboren. Ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung, wie von der IG Metall gefordert, „würde den Fachkräftemangel verschärfen“. Eine Lösung könnte so aussehen: Auf der einen Seite gibt es für eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern im Betrieb kürzere Arbeitszeit, wenn gleichzeitig auf der anderen Seite Mitarbeiter auch länger arbeiten würden. Im Ergebnis bliebe das Arbeitsvolumen im Unternehmen konstant.

Wäre eine Arbeitszeitverkürzung sinnvoll?

Auf jeden Fall würde sie dem Wunsch der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität entgegenkommen. In Umfragen geben viele Vollzeitbeschäftigte an, dass sie ihre Arbeitszeit gerne etwas reduzieren würden, während Teilzeitbeschäftigte aufstocken möchten. Das Recht auf Arbeitszeitverkürzung könne außerdem „ein Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit“ sein, sagt Ingrid Artus, Professorin für Soziologie an der Universität Erlangen.

Die Zuständigkeit für die Familienarbeit und die Pflege von Angehörigen liege immer noch überwiegend bei den Frauen. Mit der steigenden Frauenerwerbstätigkeit werde es daher zu einem „brennenden Thema“, wie sich das mit der Berufstätigkeit unter einen Hut bringen lasse, sagt die Arbeitszeitforscherin. Sie halte es „für gerechtfertigt, wenn die Unternehmen sich an der Umorganisation der unbezahlten Familienarbeit beteiligen, indem sie den Beschäftigten kürzere Arbeitszeiten ermöglichen“. Die Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige sei schließlich „ein kollektives gesellschaftliches Projekt“, für das alle verantwortlich seien, sagt Artus.

Wie reagiert die Politik?

In Tarifverhandlungen mischen Politiker sich üblicherweise nicht ein. Doch das Thema Arbeitszeiten hat in den letzten Jahren auch in der politischen Debatte wieder an Bedeutung gewonnen. In der letzten Wahlperiode hatte die damalige sozialdemokratische Arbeitsministerin Andrea Nahles einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ein Rückkehrrecht in Vollzeit vorsah für die Beschäftigten, die vorübergehend ihre Arbeitszeit reduzieren wollen. Doch obwohl das Vorhaben im Koalitionsvertrag stand, scheiterte die SPD-Politikerin am Widerstand des Kanzleramts. Der Druck aus der Wirtschaft gegen ein entsprechendes Vorhaben war zu groß. Die Grünen werden dieses gesetzlich verankerte Rückkehrrecht nun voraussichtlich in die Gespräche über ein Jamaika-Bündnis mit Union und FDP wieder einbringen.

Die SPD wäre auch gerne noch weiter gegangen: Im Wahlkampf warb die Partei dafür, dass Berufstätige, die wegen ihrer Kinder oder wegen der Pflege von Angehörigen im Job kürzertreten wollen, eine finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen sollten, die zumindest einen Teil des Lohnausfalls ausgleicht. Ähnliche Modelle propagierten auch die Grünen: Sie plädieren für eine flexible Vollzeit in einem Korridor von 30 bis 40 Stunden sowie die Einführung einer Pflegezeit mit Lohnersatzleistung.

In der Union hingegen sieht man die Idee, aus Steuergeldern einen Ausgleich für temporäre Lohneinbußen zu zahlen, mit mehr Skepsis. Doch auch im Sozialflügel der CDU findet das Ansinnen der IG Metall, flexible Arbeitszeitmodelle zu etablieren, grundsätzlich Zustimmung. Er begrüße es, dass darüber intensiv verhandelt werde, sagt CDA-Chef Karl-Josef Laumann. „Denn klar ist doch auch, viele Berufstätige brauchen in bestimmten Lebensumständen mehr Zeit, beispielsweise für die eigenen Kinder oder für die Pflege der eigenen Eltern“, sagt er. Es sei gut, wenn nicht der Staat diese Regeln setzen müsse, sondern die Sozialpartner selbst zu tragfähigen Lösungen kämen.

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