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CDU-Politiker Strobl fordert eine härtere Gangart beim Thema Abschiebung.
© dpa

Asyl-Politik der CDU: Warum Strobls Abschiebe-Plan nicht aufgehen wird

Ginge es nach CDU-Politiker Thomas Strobl, müssten demnächst eine halbe Million Ausländer mit der Ausweisung rechnen. Doch seine Zahlen taugen nicht als Beleg für die Forderung.

Seine Forderung, deutlich härter gegen abgelehnte Asylbewerber vorzugehen, illustrierte Thomas Strobl mit einer eindrücklichen Zahl. „Wir können nicht 500.000 Ausländer ohne Bleiberecht in unserem Land dulden“, mahnte er am Wochenende. In einem Positionspapier für den CDU-Parteitag schlägt der stellvertretende CDU-Chef und baden-württembergische Innenminister unter anderem vor, die Abschiebepraxis zu verschärfen und Sozialleistungen zu kürzen.

Doch taugt die Zahl, die Strobl anführt, überhaupt als Beleg für seine markigen Forderungen? Ende Juni gab es 549.209 Menschen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Seit Jahren fragt deren Innenexpertin Ulla Jelpke regelmäßig ab, wie viele Flüchtlinge mit welchem Status in Deutschland leben.

Die Zahl klingt erst einmal hoch. Das Problem ist nur: Die Kategorie „ausreisepflichtig“ wird seit über 40 Jahren im Ausländerzentralregister gespeichert. „Der einmal Abgelehnte verbleibt in dieser Bestandsstatistik auf unabsehbare Zeit“, erklärt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg. Gelöscht wird das Merkmal nicht – egal, welchen Status die jeweilige Person jetzt hat.

12.727 Polen unter den abgelehnten Asylbewerbern

Ein Großteil der abgelehnten Asylbewerber hat mittlerweile ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, wie aus der Innenministeriums-Statistik ebenfalls hervorgeht. So haben 46,6 Prozent ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, weitere 34,8 Prozent verfügen über ein befristetes Aufenthaltsrecht. Diese Menschen halten sich legal in Deutschland auf und können schon deshalb nicht abgeschoben werden.

Dafür kann es ganz unterschiedliche Gründe geben, wie die Flüchtlingsexpertin Amtsberg erklärt: Etwa weil eine Ehe geschlossen wurde, die jeweiligen Herkunftsländer die Menschen nicht zurückgenommen haben, oder weil jemand von der jüngst beschlossenen Bleiberechtsregelung profitieren konnte. „Die Aufenthaltsverfestigung erfolgt also auf der Basis rechtlicher Grundlagen – und das ist gut so“, sagt die Grünen-Politikerin.
Unter die 549.209 abgelehnten Asylbewerber fallen beispielsweise auch die 12.727 Polen, die ihren Antrag zu einer Zeit gestellt haben, als ihr Heimatland noch nicht Mitglied der Europäischen Union war. Als EU-Bürger leben sie längst legal in Deutschland, Abschiebungen wären daher nicht möglich.

Das gilt genauso für Kroaten, Rumänen und Antragsteller aus anderen heutigen EU-Staaten. Hinzu kommt: Viele Anträge liegen schon Jahrzehnte zurück. So stammt etwa ein Fünftel der Ablehnungen – mehr als 100.000 Anträge – aus dem Jahr 1996 oder den Jahren davor.

Opposition: Strobls Forderung ist „schlicht populistisch“, „einfach dumm oder bösartig"

Bleiben die 18,6 Prozent der abgelehnten Asylbewerber, die laut Statistik kein Aufenthaltsrecht haben. Unter ihnen sind etliche mit einer Duldung, auch sie dürfen nicht abgeschoben werden.

Insgesamt lebten Ende Juni rund 168.212 Geduldete in Deutschland, die beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht abgeschoben wurden oder weil sie ihre Ausbildung noch nicht beendet hatten. Die Zahl der „ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung“ liegt hingegen laut Statistik nur bei 52.870.

Strobls Forderung nach schnelleren Abschiebungen sei „schlicht populistisch“, kritisiert die Grünen-Politikerin Amtsberg – auch mit Blick auf die „weitreichenden Asylrechtsverschärfungen“, die in diesem Jahr schon beschlossen worden seien.

Für die Linken-Innenexpertin Jelpke sind die Aussagen des CDU-Mannes „entweder einfach dumm oder bösartig“. Sie fordert: „Ein Innenminister, der mit solchen manipulativen Zahlen um die rechte Stammtischhoheit wirbt, sollte auch für die Union nicht tragbar sein.“

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