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Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat ist EU-weit ein Streitthema. Es steht im Verdacht, krebserregend zu sein.
© Julian Stratenschulte/dpa

Unkrautgift: Warum die Glyphosatzulassung auslaufen muss

Die Bewertungsbasis für das Unkrautvernichtungsmittel ist vom Hersteller kopiert worden - und damit nicht aussagekräftig. Ein Gastbeitrag

Seit mehr als zwei Jahren tobt in der EU ein Streit darüber, ob das weltweit meist verkaufte Pestizid Glyphosat erneut zugelassen werden kann oder nicht. Am Mittwoch vertagte die EU ihre dazu geplante Entscheidung erneut.

Das ist gut so, denn erst vor Kurzem wurde enthüllt, dass das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) entscheidende Kapitel seines für Glyphosat günstigen Bewertungsberichts wortwörtlich von dessen Hersteller Monsanto abgeschrieben hat. Spätestens das sollte der Anfang vom Ende des umstrittenen Unkrautvernichters in Europa sein. Angefangen hat das im März 2015. Damals erklärte die Internationale Agentur für Krebsforschung der WHO nach Prüfung der vorliegenden wissenschaftlichen Studien, dass Glyphosat im Tierexperiment Krebs erzeugt und „genotoxisch“ sei, also die DNA schädige. Das barg Sprengstoff. Denn ein Jahr zuvor hatte das BfR – ebenfalls nach Prüfung der wissenschaftlichen Datenlage – grünes Licht für eine erneute europaweite Zulassung signalisiert: Glyphosat sei weder krebserregend noch DNA-schädigend, so das BfR. Seither tobt eine hitzige Debatte: Attribute wie „wissenschaftlich inakzeptabel“, „fundamental fehlerhaft“ und „irreführend“ zählen noch zu den freundlicheren Zuschreibungen, die führende internationale Krebsforscher für die Gefahrenbewertung der deutschen Behörde fanden. Für den deutschen Epidemiologen Eberhard Greiser war das Vorgehen des BfR gar die „vorsätzliche Fälschung von Studieninhalten“.

Die Behörden und die Glyphosat-Hersteller wiederum verweisen darauf, dass alle Zulassungsbehörden weltweit den Unkrautvernichter stets als „nicht krebserregend“ eingestuft hätten. Für die EU-Zulassung sind die Bewertungen der EU-Behörden entscheidend. Und da die EU-Lebensmittelbehörde (EFSA) und die EU- Chemikalienagentur die Argumentation des BfR übernahmen, standen bis vor Kurzem alle Zeichen auf Wiederzulassung.

Gefordert ist wegen des Behördenverhaltens auch der Agrarminister

Doch ein Sachverständigengutachten des Plagiatprüfers Stefan Weber hat belegt, dass der vom BfR erstellte Bewertungsbericht in entscheidenden Kapiteln ein Plagiat des Zulassungsantrags von Monsanto darstellt. Noch versuchen die EU-Behörden, die Vorwürfe abzustreiten. Doch wie dünn ihre Argumente sind, wurde sichtbar, als ein EFSA-Vertreter gegenüber dem Europaparlament die Copy-MinsterPaste-Praxis zu rechtfertigen versuchte: Die Plagiatsvorwürfe kämen von Menschen, die das Zulassungssytem nicht verstehen, erklärte der EFSA-Experte. Die Behörde habe die Bewertungen und Schlussfolgerungen der Antragsteller nicht nur kopiert, sondern auch geprüft und kommentiert.

Doch die Beispiele, die der EFSA-Experte dafür anführte, stammen alle aus Kapiteln, die nie unter Plagiatsverdacht standen. In jenen Kapiteln des Bewertungsberichts hingegen, in denen es um unabhängige Studien geht, die über krebserregende, DNA-schädigende oder fruchtschädigende Wirkungen von Glyphosat berichten, sucht man vergeblich nach einer Kommentierung durch das BfR. Hier wurden über Dutzende Seiten hinweg die Bewertungen aus dem Zulassungsantrag der Industrie abgeschrieben. Bewertungen, in denen kritische Studien serienweise als „nicht relevant“ oder „nicht glaubwürdig“ abqualifiziert wurden. Das BfR gab diese Bewertungen als seine eigenen aus. Hinweise auf die wahren Autoren wurden entfernt. Da aber diese Bewertung die wissenschaftliche Basis für eine EU-Zulassung von Glyphosat darstellt, wäre die Kommission gut beraten, ihren Vorschlag auf Erneuerung der Zulassung zurückzuziehen. Gegen den Präsidenten des BfR hat das Umweltinstitut München inzwischen eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingebracht. Am Zug ist nun Landwirtschaftsminister Christian Schmidt, der sich in der Vergangenheit schützend vor das BfR gestellt hatte. Auch er wird überlegen müssen, welche Konsequenzen aus dem Fehlverhalten seiner Behörde zu ziehen sind.

- Der Autor ist Biochemiker und Aktivist. Gerade erschien von ihm das Buch „Die Akte Glyphosat“ (Kremayr & Scherau).

Helmut Burtscher-Schaden

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