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Bischof Tebartz-van Elst.
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Limburgs umstrittener Bischof: Wann ein Bischof zurücktreten muss

Die Debatte um den Limburger Bischof Tebartz-van Elst hat einen neuen Höhepunkt erreicht, inklusive Forderungen nach dessen Rücktritt. Aber wer entscheidet darüber, ob ein Bischof im Amt bleibt oder nicht?

Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst steht schon länger in der Kritik. Jetzt aber hat die Debatte über extrem überhöhte Baukosten und den Vorwurf der Falschaussage in Zusammenhang mit einem teuren Flug nach Indien einen neuen Höhepunkt erreicht, einschließlich Forderungen nach Tebartz-van Elsts Rücktritt.

Die Baukosten für den neuen Bischofssitz summieren sich nach einer verwaltungsinternen Kostenrechnung auf rund 31 Millionen Euro. Dies hatte die Pressestelle des Bistums am Montagabend mitgeteilt - und zwar zunächst gegen den Willen des Bischofs, wie es beim Vermögensverwaltungsrat hieß. Das Bistum selbst hatte noch vor wenigen Wochen Berichte zurückgewiesen, die Baukosten könnten bei 20 Millionen Euro liegen. Von mehr als 10 Millionen Euro war zuletzt die Rede gewesen, ursprünglich veranschlagt waren aber nur etwa 2,5 Millionen Euro.

Die Stimmung im Bistum ist also alles andere als gut, doch ob dies für einen Rücktritt des Bischofs reicht, ist alles andere als klar. Zum Beispiel ist nicht gesagt, dass er gegen Kirchenrecht verstoßen hat. So gibt es zwar eine so genannte "Romgrenze" für Veräußerungsgeschäfte. Sind diese höher als fünf Millionen Euro, müssen sie dem Vatikan gemeldet werden, was Tebartz-van Elst offenbar nicht getan hat. Allerdings geht es dabei um Immobilienverkäufe. Ob Baumaßnahmen an bestehenden Einrichtungen wie im Fall des Limburger Bischofssitzes, die weiter genutzt werden, auch darunter fallen, ist "ohne genaue Kenntnis der Herkunft der Mittel nicht zu sagen", sagt der Münchner Professor für Kirchenrecht, Stephan Haering. Kommen die Gelder für die Baumaßnahme aus dem Verkauf von Immobilien, hätte dies Rom gemeldet werden müssen. Eine andere Frage ist, ob Tebartz-van Elst bei seinen Entscheidungen den Vermögensverwaltungsrat einbezogen hat, denn auch ein Bischof kann nicht völlig allein handeln. Der Vermögensverwaltungsrat ließ erklären, er sei „durch den Bischof von Limburg hinter das Licht geführt worden“.

Letztlich können aber nur zwei Personen über den Rücktritt eines Bischofs entscheiden: Er selbst oder der Papst, denn nur ihm gegenüber ist der Bischof verantwortlich. Laut Kirchenrecht muss ein Bischof seinen Rücktritt im Alter von 75 Jahren anbieten, er kann es auch im Fall einer angegriffenen Gesundheit tun oder aufgrund eines "anderen schwerwiegenden Grundes".

Ein solch schwerwiegender Grund könnte laut Haering "ein massiver Vertrauensverlust" sein, der "den Schluss zulässt, der Bischof kann dass Evangelium nicht mehr entsprechend vermitteln". In jedem Fall aber komme es auf die Situation im Bistum an. Denn: "Das Amt gibt es nicht wegen der Person, sondern um der Diözese willen." Wenn nun der Priesterrat indirekt den Rücktritt von Tebartz-van Elst fordert oder der Lichtkünstler Oliver Bienkowski sogar mit einer Installation am Limburger Dom den Bischof angreifen kann, lässt das schon darauf schließen, dass die Zusammenarbeit in der Diözese schwierig werden dürfte.

"Du sollst nicht stehlen" - das und eine Karikatur des Limburger Bischofs hat der Lichtkünstler Bienkowski über das Portal des Limburger Doms projiziert.
"Du sollst nicht stehlen" - das und eine Karikatur des Limburger Bischofs hat der Lichtkünstler Bienkowski über das Portal des Limburger Doms projiziert.
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Sollte gegen Tebartz-van Elst von der Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage wegen Falschaussage im Zusammenhang mit einem teuren Flug nach Indien erhoben werden, könnte dies ebenfalls ein solcher Grund sein, vermutet Häring. Trotzdem, betont er, müsse die Situation "eingehend und in Ruhe" geprüft werden. Die letzte Entscheidung liegt dann beim Papst.

Erst vor zwei Monaten hat Papst Franziskus den Rücktritt zweier slowenischer Bischöfe aus "schwerwiegenden Gründen" angenommen. In Kirchenkreisen geht man davon aus, dass der Papst ihnen diesen Schritt zuvor nahe gelegt hatte, und zwar aufgrund der desaströsen Finanzstruktur der Diözesen.

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