Bundespräsidentenwahl in Österreich: Wahlleiter in Wien hielte Unregelmäßigkeiten für "unfassbar"
Die FPÖ spricht von Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenwahl. Sollte sich dies bewahrheiten, wäre es für Österreichs Wahlleiter "unfassbar".
Die Bundeswahlbehörde in Österreich wird sich nächste Woche mit der Anfechtung der Präsidentenwahl durch die rechte FPÖ befassen. Zuvor müsse die 150-seitige Klage genau studiert werden, sagte Wahlleiter Robert Stein am Donnerstag. "Wenn es so gewesen ist, dann ist das für uns unfassbar", sagte er mit Blick auf die konkreten Vorwürfe.
FPÖ-Rechtsbeistand Dieter Böhmdorfer zufolge wurde der äußere der beiden Umschläge der Briefwahlstimmen gesetzwidrig in 120.000 Fällen bereits am Wahltag geöffnet. In diesem Fall hätten die Stimmen nicht mehr gezählt werden dürfen. Nach FPÖ-Angaben flossen sie aber dennoch ins Ergebnis ein.
Der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer war in der Stichwahl am 22. Mai dem von den Grünen unterstützten Bewerber Alexander Van der Bellen nur um knapp 31.000 Stimmen unterlegen. Die FPÖ hat die Wahl vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Das Gericht entscheidet, ob die Wahl ganz oder in Teilen wiederholt werden muss.
Nach bisheriger Aktenlage hätten die für die Auszählung verantwortlichen Wahlbezirke einen korrekten Ablauf durch Unterschrift bestätigt, sagte Wahlleiter Stein. Das Wahlgesetz als solches sei klar und wasserdicht. "Wir hatten guten Grund anzunehmen, dass alles tadellos und korrekt abläuft", sagte Stein weiter. Die Vorschrift, dass die Briefwahlstimmen erst am Folgetag ab 9 Uhr geöffnet und ausgezählt werden dürfen, bestehe schon einige Jahre.
Wegen der Unregelmäßigkeiten hat die FPÖ am Mittwoch die Wahl vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien angefochten. Das Höchstgericht muss binnen vier Wochen entscheiden, ob die Wahl ganz, in Teilen oder gar nicht wiederholt werden muss. Der Verfassungs-Jurist Heinz Mayer bezeichnete die Vorgänge, sollten sie sich bewahrheiten, als "unfassbare Schlamperei". Er sieht angesichts der Fülle der Vorwürfe kaum eine Chance zur Einhaltung der Vier-Wochen-Frist. "Das scheint mir nicht möglich", sagte Mayer in der "ZiB2". Der neue Präsident soll am 8. Juli vereidigt werden. Im Notfall würde das Präsidium des Parlaments die Geschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen. (dpa)
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