Tabakwerbung: Viel Rauch um wenig
Verbraucherminister Christian Schmidt wollte mit harten Bandagen gegen Tabakwerbung in Deutschland vorgehen. Jetzt ist sein Eifer erloschen.
Es klingt immer noch hoch engagiert, wenn der Verbraucherminister seine Pläne zur Beschränkung von Tabakwerbung zum Besten gibt. "Für mich steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Rauchens im Vordergrund", sagt Christian Schmidt (CSU). "Deshalb habe ich nicht nur ein Gesetz zu Umsetzung der europäischen Tabakproduktrichtlinie (TRPL) vorgelegt, sondern auch endlich ein Außenwerbeverbot durchgesetzt." Bisher nämlich bilde Deutschland diesbezüglich neben Bulgarien europaweit "das Schlusslicht". In allen anderen EU-Ländern ist die Außenwerbung bereits verboten.
Tatsächlich hat der Minister seine ehrgeizigen Pläne, mit denen er über die ohnehin umzusetzenden EU-Vorgaben hinausgehen wollte, bereits wieder entschärft. Auf Druck von Tabaklobby, Wirtschaftsministerium und Kanzleramt.
Zum Ersten soll das Außenwerbeverbot nicht wie angekündigt bis Mitte 2018, sondern erst bis Mitte 2020 umgesetzt sein. Zum Zweiten wird Kinowerbung für Tabakprodukte nicht ausnahmslos verboten, sondern nur noch in Zusammenhang mit Filmen für Jugendliche. Und zum Dritten müssen die Hersteller von Zigarren und Pfeifentabak ihre Produkte nun doch nicht mit sogenannten Schockbildern von Raucherlungen, faulenden Zähnen oder amputierten Gliedmaßen verzieren wie die Zigarettenhersteller.
Das Ministerium will keine Gründe für die Änderung nennen
Man werde, heißt es im neuen Verordnungsentwurf, von der in der EU-Richtlinie enthaltenen Option Gebrauch machen, "andere Rauchtabakerzeugnisse als Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen und Wasserpfeifentabak" von dieser Pflicht auszunehmen. Sie müssten nun nur noch "gesundheitsbezogene Warnhinweise" tragen, wie etwa die Aufschrift "Rauchen ist tödlich", die künftig mindestens 30 Prozent der am ehesten ins Auge fallenden Fläche der Packung auszufüllen hat sowie einen weiteren Texthinweis auf die Gefahren des Rauchens. Im ersten Entwurf hieß es noch, man wolle bei den Kennzeichnungsvorschriften nicht zwischen Tabakprodukten unterscheiden. Begründung: Es handle sich um "gleichwertig gesundheitsgefährdende Erzeugnisse".
Das Ministerium will die Gründe für die Änderungen nicht nennen. "Dass Gesetzentwürfe im Verlauf der Abstimmungen verändert und angepasst werden, gehört zur politischen Praxis", bescheidet eine Sprecherin. Aus der Sicht der Nichtraucherinitiative "Forum Rauchfrei" gehen die Rückzieher aber "eindeutig auf die Einflussnahme der Tabakindustrie und ihrer Lobby zurück". Zudem hätten die Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen interveniert. Seit 2010 seien Tabaklobbyisten mehr als 54-mal zu Gesprächen in Bundesministerien und Kanzleramt empfangen worden, berichtet Verbandssprecher Johannes Spatz. Mit dem Ergebnis könnten sie zufrieden sein. Die Politik sei "mal wieder vor der Tabaklobby eingeknickt".
Ein Erfolg der Tabaklobby?
Tatsächlich hatte Schmidt immer betont, mit seinem Vorstoß deutlich über die Richtlinie, die allen Mitgliedstaaten bis Mitte Mai 2016 deutlich größere Warnhinweise auf Zigarettenpackungen samt Schockfotos abverlangt, hinausgehen zu wollen. Sich gegen die EU-Vorgaben zu wehren, schien der Tabaklobby offenbar nicht aussichtsreich. Allerdings drängte sie auf strikte Eins-zu-eins-Umsetzung. Alles andere, so der Deutsche Zigarettenverband, bedeute einen "eklatanten Bruch des Koalitionsvertrages". Mit dem Werbeverbot würden "Grundregeln freier Märkte außer Kraft gesetzt", bollerte der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft. Und der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie trug erfolgreich vor, dass neue Verpackungsvorgaben die Hersteller von Zigarillos und Pfeifentabak wegen ihrer Produktvielfalt (rund 2700 Zigarillo-, Zigarren- und Pfeifentabaksorten) "in den Ruin treiben" würde.
Auch die Grünen-Expertin und frühere Verbraucherministerin Renate Künast kann sich die Aufweichungen nur durch "massive Einflussnahme" der Tabaklobby erklären. Inhaltliche Argumente dafür, "die Dinge zu verschieben und nicht richtig zu machen, wenn man sie schon endlich mal anpackt", gebe es jedenfalls nicht. Auch für kleinere Firmen sei es kein Problem, binnen einer gewissen Frist neue Verpackungen auf den Markt zu bringen. Und junge Erwachsene vom Kinowerbeverbot auszunehmen, passe auch nicht mit den EU-Intentionen zusammen. "Warum sollen die, bloß weil sie schon 18 sind, weniger beeinflussbar sein?"
Das Außenwerbeverbot ganz wegzubekommen, schafften die Lobbyisten nicht. Aus der Sicht der Tabakgegner ist damit aber wenig gewonnen. In der Folge verlagere sich die Werbung nur an die Verkaufsorte, meint Spatz. Kioske und andere Verkaufsstellen würden zu "Hochburgen der Tabakwerbung aufgerüstet". Dort seien Jugendliche der Einflussnahme dann umso stärker ausgesetzt.
Der Text erschien in der "Agenda" vom 8. Dezember 2015 - einer Publikation des Tagesspiegels, die jeden Dienstag erscheint. Die aktuelle Ausgabe können Sie im E-Paper des Tagesspiegels lesen.