Politik: Verzicht auf V-Leute in NPD-Führung
Berlin - Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich am Donnerstag darauf geeinigt, die V-Leute der Sicherheitsbehörden in Vorständen der NPD am 2. April abzuschalten.
Berlin - Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich am Donnerstag darauf geeinigt, die V-Leute der Sicherheitsbehörden in Vorständen der NPD am 2. April abzuschalten. Am selben Tag soll zudem die Sammlung von „Beweismaterial“ für ein mögliches zweites Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei beginnen. Das sind die beiden wesentlichen Ergebnisse des Sondertreffens der Innenministerkonferenz (IMK) im Bundesrat in Berlin. Mit dem Verzicht auf die V-Leute in den Führungsebenen der NPD „setzen wir um, was uns das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat“, sagte der diesjährige Vorsitzende der IMK, Lorenz Caffier (CDU), der in Mecklenburg-Vorpommern das Amt des Innenministers bekleidet und schon lange auf ein Verbot der NPD dringt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2003 das Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt, da mehreren Richtern die Rolle von V-Leuten des Verfassungsschutzes in Vorständen der NPD als nicht zu behebendes Verfahrenshindernis erschien. Die Sicherheitsbehörden werden nun etwa zehn V-Leute abschalten, doch alle anderen, vermutlich 120, werden weiter geführt und wie bisher für ihre Spitzeldienste bezahlt.
Die Innenminister verständigten sich auch darauf, dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ die gewünschten Unterlagen aus den Ländern und der IMK zur Verfügung zu stellen. Caffier hatte zunächst in einem Brief an den Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy (SPD) Vorbehalte geltend gemacht. Frank Jansen
Frank Jansen
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