Rechtsanspruch: Verwaltungsgericht: Anspruch auf wohnortnahen Kita-Platz
Ein Verwaltungsgericht in Köln wies Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in Wohnortnähe zu. Demnach dürfte ein Betreuungsplatz nicht weiter als fünf Kilometer entfernt liegen.
Ein- und zweijährige Kinder haben laut einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln einen Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen Kinderbetreuungsplatz. Das Gericht verpflichtete am Donnerstag in zwei Verfahren die Stadt Köln, zwei Kindern von August an einen Betreuungsplatz in einer wohnortnahen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Grenze der Wohnortnähe im städtischen Bereich von Köln überschritten, wenn die Einrichtung mehr als fünf Kilometer Wegstrecke vom Wohnort des Kindes entfernt gelegen ist (Az. 19 L 877/13).
Gleichzeitig entschied das Gericht, dass Kinder, deren Eltern sich für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung entschieden haben, von der Stadt nicht auf ein Angebot in der Kindertagespflege (Tagesmütter/Tagesväter) verwiesen werden können.
Gegen die Beschlüsse könne Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für ein- und zweijährige Kinder tritt am 1. August in Kraft. Für Kinder ab drei Jahren gibt es bereits einen solchen Rechtsanspruch. (Dpa)
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