NSA-BND-Affäre: Vertrauensperson in Sicht
Die Koalitionsfraktionen haben einen "sehr geeigneten Kandidaten" gefunden, um die NSA-Spähliste zu sichten. Die USA kritisieren unterdessen laut Medienberichten das Verfahren.
Berlin - Der ehemalige Bundesverwaltungsrichter Kurt Graulich wird voraussichtlich im Auftrag des NSA-Untersuchungsausschusses Einblick in die „NSA-Spähliste“ nehmen. Graulich wurde von der SPD vorgeschlagen. Am Wochenende signalisierte die Union Zustimmung zu dieser Personalie. Aus Kreisen beider Koalitionsfraktionen hieß es am Sonntag, Graulich sei „ein veritabler Name“ und „ein sehr geeigneter Kandidat“. Formell beschlossen ist die Personalie allerdings noch nicht. Man hoffe weiterhin, dass sich auch die Opposition an der Namensfindung beteiligen werde, hieß es aus Koalitionskreisen.
Die Koalitionsfraktionen sind sich einig: Kurt Graulich wäre "sehr geeignet"
Die „NSA-Spähliste“ enthält tausende Suchbegriffe, die die NSA dem BND im Zuge ihrer Zusammenarbeit bei Telekommunikationsüberwachung übermittelt hatte. Der BND hatte die Begriffe selbst aus dem Verkehr gezogen – sie sollen sich auf europäische Regierungen und Unternehmen beziehen und mit deutschen Interessen nicht vereinbar sein. Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte die Liste angefordert, die Bundesregierung verweigert mit Verweis auf ein Geheimhaltungsabkommen mit den USA einen direkten Zugriff. Am Donnerstag hat der Ausschuss auf Vorschlag der Bundesregierung beschlossen, im Einvernehmen mit dem Kanzleramt eine „Vertrauensperson“ einzusetzen, die die Liste untersucht.
Kurt Graulich scheint wie geschaffen für diese Aufgabe. Er war von 1999 bis zu seiner Pensionierung 2015 Richter beim sechsten Senat des Bundesverwaltungsgerichts, der unter anderem für die Geheimdienste, Polizei und das Telekommunikationsrecht zuständig ist. Er lehrt an der Humboldt-Universität.
Graulich hat einen so kritischen wie wohlwollenden Blick auf die Geheimdienste
Gemeinsam mit Wolf-Rüdiger Schenke hat er 2014 einen Kommentar zum „Sicherheitsrecht des Bundes“ veröffentlicht, in diesem Sommer erscheint sein Kommentar zum Telekommunikationsrecht. Für die geheimdienstliche Datenerfassung im digitalen Zeitalter sind beide Rechtsbereiche erheblich.
Graulich verbindet einen kritischen mit einem wohlwollenden Blick auf die Geheimdienste. In einem Beitrag für die „Frankfurter Hefte“ von 2014 schreibt er: „Geheimdienste sind eine Strapaze für das Prinzip des demokratischen Rechtsstaats.“ Er sieht sie aber als eine Strapaze, die bewältigt werden kann, so denn die Rechtsgrundlagen ausreichend bestimmt und die demokratische Kontrolle zugesichert ist – zumal im liberalen deutschen Rechtsstaat, der nach Graulichs Ansicht prinzipiell sehr gut funktioniert.
Gut für die Regierung: Vom Whistleblowing hält er nichts
Die Geheimdienstgesetze allerdings hält er für dringend modernisierungsbedürftig – wofür allerdings weniger die Geheimdienste, denn die Politik etwas könne. Es gelte, die Arbeit der Geheimdienste neu zu „konstitutionalisieren“. Dass Graulich sich in dem Beitrag „sehr kritisch“ mit der Legitimität des „Whistleblowing“ befasst und eine derartige „Selbstermächtigung“ im Rechtsstaat ablehnt, dürfte ihm zudem das Vertrauen der Regierung einbringen. Formal entschieden wird die Personalie wohl frühestens Ende nächster Woche, womöglich auch erst in der nächsten Sitzungswoche.
Aus den USA kam unterdessen Kritik am von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verfahren. Ohne Nennung von Quellen berichtete die „Bild am Sonntag“, die Amerikaner lehnten das Verfahren ab. Die NSA erwäge, die enge Zusammenarbeit mit Deutschland zu kappen und sich neue europäische Partner zu suchen, etwa Polen. Überraschend ist das nicht – und es wird voraussichtlich nichts an dem Vorschlag der Bundesregierung ändern.