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Kopftücher werden in Berlin auf Lehrerinnenköpfen nicht geduldet.
© dpa

Kopftuch an Schulen: Vertrauen schlägt Verbote

Bekleidungsvorschriften stellen Berufsverbote dar. Das gilt auch beim Kopftuch von muslimischen Lehrerinnen – Zeit umzudenken. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Seit fast 200 Jahren gilt im US-Kongress ein Kopftuchverbot. Jetzt, da eine Muslima hineingewählt wurde, soll es fallen. Das strikte Berliner Verbot für Lehrerinnen ist jünger, aber es könnte sein, dass es nicht einmal mehr das nächste Jahrzehnt überlebt.

Laut Urteil des Landesarbeitsgerichts steht das hiesige „Neutralitätsgesetz“ erstens im Widerspruch zur Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, wonach Verbote religiöser Symbole nur bei konkreter Gefahr für den Schulfrieden ausgesprochen werden dürfen. Und es verfestigt sich zweitens die Einsicht, dass derartige Kleidungsvorschriften Berufsverbote darstellen, ob in der großen US-Politik oder in kleinen Klassenräumen.

Bei allem berechtigten Bemühen, Schultore vor Extremismus und Fundamentalismus zu verriegeln, muss klar sein, dass solche scharfen Maßnahmen weit überwiegend Frauen treffen, die nur ihren Job machen wollen. Qualifizierte Frauen, denen dasselbe Vertrauen gebührt, das der Staat anderen qualifizierten Frauen und Männern bei ihren Jobs entgegenbringt. Möglich übrigens, dass dieses Vertrauen im Ergebnis mehr gegen Extremismus bewirkt als alle Verbote zusammen.

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