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Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble.
© picture alliance/dpa

Schäuble verteidigt Infektionsschutzgesetz: „Vergleiche mit Weimar halte ich für völlig falsch“

Gegen nächtliche Ausgangssperren gibt es viele Bedenken. Bundestagspräsident Schäuble hält sie für verhältnismäßig – und verteidigt das Infektionsschutzgesetz.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat die geplanten bundesweiten Ausgangssperren bei zu hohen Corona-Infektionszahlen trotz juristischer Bedenken als gerechtfertigt verteidigt. „Der Blick ins Ausland zeigt, dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen haben, phasenweise zu Ausgangsbeschränkungen gegriffen haben“, sagte Schäuble vor der für diesen Mittwoch geplanten Entscheidung im Bundestag dem Tagesspiegel.

Künftig soll für Landkreise und Städte mit einer 7-Tage-Indidenz von mehr als 100 eine einheitliche Notbremse gelten. Dazu zählen auch Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr. Diese hält Schäuble trotz vieler Bedenken und angedrohter Klagen für ein verhältnismäßiges Mittel. Die Kontakte müssten drastisch reduziert werden.

[Das ganze Interview mit Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble Sie hier bei Tagesspiegel Plus.]

Schäuble räumte ein, dass noch nicht absehbar sei, ob das Gesetz zum Brechen der dritten Welle reiche. „Ob das genau die richtigen Entscheidungen sind, weiß auch kein Mediziner. Wir wissen es alle nicht und müssen aus den Erfahrungen immer weiter lernen.“ Schäuble appellierte aber auch an die Eigenverantwortung der Menschen. „Unabhängig von Verboten und Kontrollen: Jeder Einzelne kann mit dem richtigen Verhalten dazu beitragen, die dritte Welle zu brechen.“

Schäuble wies Kritik an den Durchgriffsrechten des Bundes in der Novelle des Infektionsschutzgesetzes zurück.. „Vergleiche mit Weimar, die Einzelne anstellen, halte ich für völlig falsch“, sagte Schäuble dem Tagesspiegel.

Schäuble lobt Laschets „Durchsetzungskraft“

Das Gesetz sei zeitlich befristet – bis 30. Juni ist dies nach dem letzten Stand geplant. Auch künftig brauche die Bundesregierung für weitergehende Maßnahmen die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Von einer Selbstermächtigung könne nicht die Rede sein. Das Gesetz sei bei der aktuellen Lage geboten, sagte Schäuble.

Im Hinblick auf den Machtkampf in seiner eigenen Partei zeigte sich Schäuble zuversichtlich, dass die Union nach dem Machtkampf um die Kanzlerkandidatur die Reihen wieder schließt. „Bislang hat die Union immer zur notwendigen Geschlossenheit gefunden, wenn eine Entscheidung erst einmal getroffen wurde“, sagte er. CDU-Chef Armin Laschet habe in der Auseinandersetzung um die Kanzlerkandidatur seine „Durchsetzungskraft“ gezeigt. „Er hat aber auch bereits vielfach bewiesen, starke Persönlichkeiten erfolgreich zusammenführen zu können“, sagte Schäuble. Laschet werde in der Lage sein, die Wähler von sich zu überzeugen. Schäuble hatte sich hinter den Kulissen stark für Laschet eingesetzt.

Der CDU-Politiker äußerte sich auch positiv zum Prozess der Kandidatenkür bei den Grünen. „Ich habe Respekt davor, wie Annalena Baerbock und Robert Habeck das gemacht haben“, sagte er.

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