Politik: Vergessene Opfer
Italienische NS-Zwangsarbeiter klagen auf Entschädigung
Die Entschädigung der früheren NS-Zwangsarbeiter soll möglichst zum 60. Jahrestag des Kriegsendes 2005 abgeschlossen sein – das hofft zumindest die Bundesstiftung. Doch eine Opfergruppe ging bisher leer aus: die italienischen Militärinternierten. Zwei von ihnen klagen an diesem Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Bundesregierung und die Zwangsarbeiterstiftung. Auf den Ausgang dieser Musterklage warten über 4100 weitere italienische NS-Opfer, die ebenfalls auf Entschädigung klagen.
Italien im Herbst 1943: Rom hat das Bündnis mit Nazi-Deutschland aufgekündigt und mit den Alliierten Waffenstillstand geschlossen. Deutsche Truppen nahmen alle italienischen Soldaten fest, die nicht mit ihnen weiterkämpfen wollten. Sie wurden zur Zwangsarbeit nach Deutschland gebracht. Nach Angaben des Historikers Ulrich Herbert wurden die Italiener besonders schlecht behandelt, weil sie als „Verräter“ galten. Ihr Gesundheitszustand sei schon nach kurzer Zeit katastrophal gewesen. Bei Krupp in Rheinhausen etwa litt im Frühjahr 1944 ein Viertel der Militärinternierten an Unterernährung, wie Herbert berichtet. Nach Auffassung des Historikers wäre eine Entschädigung der Militärinternierten „besonders dringlich“.
110 000 frühere italienische Militärinternierte haben eine Entschädigung beantragt. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, dass sie „grundsätzlich nicht leistungsberechtigt sind“. Laut Stiftungsgesetz haben ehemalige Kriegsgefangene keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Streit dreht sich nun darum, wie ein Befehl Hitlers vom Sommer 1944 auszulegen ist. Damals waren die Italiener aus dem Kriegsgefangenen-Status entlassen und als zivile Zwangsarbeiter registriert worden. Völkerrechtlich seien sie dennoch Kriegsgefangene geblieben, betonte der Jurist Christian Tomuschat in einem Gutachten für das Bundesfinanzministerium, das die Rechtsaufsicht über die Stiftung hat. Die Überführung in den Zivilstatus sei ein Verstoß gegen das Völkerrecht und damit unwirksam. Auf der Grundlage dieses Gutachtens lehnt die Bundesregierung eine Entschädigung ab.
Polnische Kriegsgefangene waren 1940 ebenfalls in den Zivilstatus überführt worden. Anders als die Italiener erhalten sie aber eine Entschädigung. Die Ausnahme für die polnischen NS-Opfer wurde bei den Verhandlungen vereinbart, die dem Stiftungsgesetz vorausgingen. Die polnische Regierung war bei diesen Gesprächen vertreten. Die Italiener dagegen gehören zum so genannten„Rest der Welt“. Bei den Verhandlungen hatten sie keine starke Lobby.
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