Plakate zur Europawahl entfernt: Verfassungsgericht lehnt Eilanträge von rechtsextremen Parteien ab
NPD und Der III. Weg wollten erreichen, dass Zittau und Chemnitz mehrere Plakate zur Europawahl wieder aufhängen. Sie scheiterten in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge der NPD und der rechtsextremen Kleinstpartei Der III. Weg gegen die Entfernung von Wahlplakaten abgelehnt. Die sächsischen Städte Zittau und Chemnitz müssen damit die von ihnen entfernte Wahlplakate für den Europawahlkampf nicht wieder aufhängen. Zittau hatte am Donnerstag drei NPD-Wahlplakate wegen Volksverhetzung entfernen lassen. Auf den Plakaten waren Slogans wie „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ und „Widerstand - jetzt“. Die Klagen der NPD, die darauf abzielten, dass die Plakate unverzüglich wieder an den alten Standorten aufgehängt werden, blieben vor den Verwaltungsgerichten erfolglos.
Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) stufte die umstrittenen Wahlplakate als volksverhetzend ein. Das Bundesverfassungsgericht äußerte zwar erhebliche Zweifel an dieser Einschätzung. Doch dies und die Frage, ob die Plakate unter anderen Gesichtspunkten verfassungsrechtlich unzulässig sind, könne nicht im Rahmen des Eilantrags geklärt werden. Die höchsten deutschen Richter betonten, der Ausgang des Hauptsacheverfahrens sei offen. Angesichts von nur drei Plakaten und der kurzen Zeit bis zur Wahl sei in der Folgenabwägung der Nachteil für die NPD aber gering. Zudem habe sie andere Möglichkeiten der Wahlwerbung
Schon aus formalen Gründen abgelehnt wurde der Eilantrag von Der III. Weg. Die rechtsextreme Kleinstpartei wollte die Stadt Chemnitz verpflichten, von dieser entfernte Plakate mit der Aufschrift „Multikulti tötet“ unverzüglich wieder anzubringen (hier die Beschlüsse vom 24. Mai 2019).
Weil sie Antisemitismus und Hetze gegen Minderheiten nicht dulden wollen, haben in den vergangenen Tagen mehrere Städte in Deutschland vor den Europa- und Kommunalwahlen an diesem Sonntag Wahlplakate rechtsextremer Parteien entfernen lassen - darunter das baden-württembergische Mannheim und Pfinztal (Kreis Karlsruhe). (mes, dpa)