Nach Klagen von AfD und NPD: Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz in Brandenburg
Das Brandenburger Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen nichtig erklärt.
Nach dem thüringischen ist auch das brandenburgische Paritätsgesetz größtenteils gekippt. Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg verkündete am Freitag sein Urteil im Organstreitverfahren, das AfD und NPD begonnen hatten, und gab vier Verfassungsbeschwerden von AfD-Abgeordneten statt.
Zur Begründung führten die Richter aus, die Vorgaben des Gesetzes benachteiligten die AfD und NPD in der Freiheit der Wahl. Das Gesetz ist schon seit dem 30. Juni 2020 in Kraft. Im August hatte das Verfassungsgericht einen ganzen Tag lang bis in die Abendstunden darüber verhandelt.
Das Gesetz sieht vor, dass die Aufstellung der Landeslisten zu den Landtagswahlen nach einem Reißverschlussprinzip erfolgt und Frauen und Männer abwechselnd aufgestellt werden. Angehörige des dritten Geschlechts können wählen, ob sie als Mann oder als Frau kandidieren wollen - dies ist eine verfassungswidrige Diskriminierung von Männern und Frauen zugunsten der Angehörigen des dritten Geschlechts.
Der Verfassungsgerichtshof von Thüringen hatte einen Monat zuvor, im Juli, das dortige Gesetz für nichtig erklärt. Zur Begründung führte das Gericht aus, das Gesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl. So könnten die Wählerinnen und Wähler nicht mehr frei entscheiden, ob sie etwa mehr Frauen oder mehr Männer ins Parlament schicken wollen.
Das Freiheit der Wahl bedeute auch das Recht, sich ohne staatliche Beschränkung zur Wahl zu stellen. In Brandenburg argumentierte das Gericht ähnlich.
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Auch auf Bundesebene kämpfen Frauen für mehr Teilhabe in Parlamenten, zum Beispiel die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt und die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). Der Frauenanteil im Bundestag war bei der Wahl 2017 von zuvor 37,3 Prozent auf 31,2 Prozent gesunken. Im Brandenburger Landtag liegt der Anteil weiblicher Abgeordneter bei rund einem Drittel.
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