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Beate Zschäpe (Mitte) mit ihren Verteidigern.
© dpa
Update

NSU-Prozess: Verfahren könnte noch bis Sommer 2015 laufen

Das Oberlandesgericht München hat im NSU-Prozess eine neue Terminplanung vorgelegt. Das Verfahren mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe könnte demnach noch ein Jahr dauern.

Der NSU-Prozess am Oberlandesgericht München wird möglicherweise noch ein knappes Jahr dauern. Der 6. Strafsenat hat nach Informationen des Tagesspiegels jetzt an die Prozessbeteiligten einen Terminplan für 2015 verschickt. Dort sind 57 Verhandlungstage eingetragen, als letzter wird der 30. Juni genannt. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl betont allerdings in dem Vermerk, es werde „erwogen“, die Hauptverhandlung im ersten Halbjahr 2015 an den genannten Tagen fortzusetzen. Der Plan erscheint jedoch  realistisch, da im Prozess bislang nur ein Teil der schweren Verbrechen der Terrorzelle NSU zur Sprache kam.

Der Strafsenat hat bereits über die von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen zehn Morde, den Sprengstoffanschlag vom Januar 2001 in Köln und den letzten Bankraub im November 2011 in Eisenach verhandelt. Außerdem wurden zahlreiche Zeugen zu den Biografien der fünf Angeklagten und  ihren Kontakten in der rechtsextremen Szene befragt. Nur am Rande war bisher der Nagelbombenanschlag vom Juni 2004 in Köln ein Thema. Über die 14 weiteren Raubüberfälle auf Geldinstitute und einen Supermarkt wurde noch gar nicht gesprochen.

Begonnen hatte der Prozess im Mai 2013, dieser Dienstag ist der 134. Verhandlungstag. Nach der Sommerpause, die am Donnerstag beginnt, wird Anfang September weiter verhandelt. Sollte der Prozess, wie jetzt von Richter Götzl „erwogen“, noch bis Juni 2015 dauern, hätte sich der Strafsenat mehr als zwei Jahre mit den Angeklagten Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, André E., Holger G. und Carsten S. befasst. Angesichts der oft zähen Beweisaufnahme ist es sogar fraglich, ob im nächsten Sommer das Urteil verkündet werden kann.

Für diesen Dienstag war nur ein einziger Zeuge geladen. Jürgen L. aus Thüringen soll laut Bundesanwaltschaft einer der Beschaffer der Pistole Ceska 83 gewesen sein, mit der Mundlos und Böhnhardt neun Migranten erschossen. Der Zeuge gilt aber nicht als Beschuldigter, da ihm nicht nachzuweisen ist, dass er vom geplanten Einsatz der Ceska als Mordwaffe wusste. Jürgen L. bestritt zudem am Dienstag, überhaupt an der Beschaffung der Pistole beteiligt gewesen zu sein. Ein anderer Zeuge hatte bei der Polizei angegeben, Jürgen L. habe ihm die Waffe verkauft. Das sei „gelogen“, beteuerte Jürgen L.

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