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Auf dem Weg ins Gericht. Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker in Stuttgart.
© dapd

Buback-Mord: Verena-Becker-Prozess: Das Schweigen der Aufklärer

Im Verena-Becker-Prozess bestreitet die Bundesanwaltschaft eine Verwicklung des Verfassungsschutzes. Nun sagte ein Experte für die brisantesten Fragen dieses Prozesses aus.

Bevor der Zeuge Rainer Griesbaum mitteilt, was Sache ist, übergibt er schnell noch den Richtern seine Aussagegenehmigung. Dann verkündet er: „Ich könnte viel sagen, es wird Sie aber wenig interessieren.“ Das ist natürlich eine grandiose Fehleinschätzung. Denn Griesbaum ist seit 2004 Abteilungsleiter Terrorismus bei der Bundesanwaltschaft, er ist am Donnerstag einer der zentralen Zeugen vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart. Angeklagt ist eine schmale Frau, die auch im Saal eine rechteckige Sonnenbrille trägt; vor 34 Jahren soll die frühere RAF-Hardlinerin Verena Becker am Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern beteiligt gewesen sein.

Griesbaum ist der Experte für die brisantesten Fragen dieses Prozesses: War Becker schon im April 1977, als das Attentat verübt wurde, Informantin des Verfassungsschutzes? Wurde sie deshalb geschützt? Und: Hat sie selber Buback ermordet? Für Michael Buback, den Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, liegt das alles nahe. Er ist Nebenkläger, der Abteilungsleiter ist im Prozess seine wichtigste Informationsquelle.

Die Bundesanwaltschaft dagegen ist sein Gegner. „In der Anklage gegen Becker werden drei Männer als unmittelbare Tatbeteiligte aufgeführt“, sagt er. „Ich glaube nicht, dass die Bundesanwaltschaft wirklich Interesse an einer Aufklärung der Tat hat.“ Damit sind die Frontlinien markiert. Bald darauf mündet das Ganze in ein emotionales verbales Gefecht zwischen Nebenklage und Bundesanwalt Walter Hemberger, einen direkten Kollegen des Zeugen Griesbaum. Der wird auch sehr bald genervt sein.

Noch aber erklärt er den Richtern ruhig: „Es gab nach Angaben des Verfassungsschutzes aufgrund von Anfragen der Bundesanwaltschaft keine Zusammenarbeit mit Frau Becker.“ Zumindest habe das bis 1980 gegolten. Als er selber 1984 den Prozess gegen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt wegen des Buback-Attentats vorbereitete, „da hat mir auch keiner gesagt, lass die Finger von bestimmten Akten“.

Da hatte Becker aber bereits geredet, ab Herbst 1981, zermürbt von den harten Knastbedingungen. Auf 227 Seiten sind die Aussagen protokolliert, für die Öffentlichkeit sind sie aber noch nicht freigegeben. Buback kennt sie, er will wissen, wann die Bundesanwaltschaft sie erhalten hat. Es gibt auch einen Hinweis der Verfassungsschützer an die Bundesanwaltschaft, dass eine anonyme Quelle Stefan Wisniewski als Todesschütze bezeichnet habe. Die Quelle, das gilt als gesichert, soll Becker gewesen sein. Verurteilt als unmittelbare Tatbeteiligte wurden Klar und Knut Folkerts. Günter Sonnenberg, der das Tat-Motorrad gefahren haben soll, wurde aus formellen Gründen wegen des Attentats nie angeklagt.

Interne Recherchen, sagt Griesbaum, hätten inzwischen ergeben, dass wohl 1982 Unterlagen des Verfassungsschutzes an seine Behörde übergeben worden seien, „aber als nicht gerichtsverwertbar“. Nur finden könne diese Akten niemand mehr in seinem Amt, außerdem hätte er sowieso nichts davon gewusst. Und seine Kollegen, die mit ihm Klar und Mohnhaupt angeklagt hatten, hätten auch keine entsprechenden Hinweise erhalten. Von den Akten hätten wohl „nur drei Personen gewusst“.

Aber auch bei den mutmaßlichen Ermittlungspannen kommt Buback mit Griesbaum nicht weiter. „Mich strengt dieses Verfahren hier sehr an“, sagt der Nebenkläger, und das spürt man, wenn er über Pannen und Versäumnisse redet, die es seiner Ansicht nach dem Attentat gegeben hatte. Er doziert zunehmend über seine Thesen, kritisiert die Bundesanwaltschaft und steigert damit zunehmend Hembergers Zorn. Der unterbricht den Nebenkläger immer wieder. Auch der Vorsitzende Richter hat irgendwann genug. „So kann das nicht weitergehen. Das ist zu theoretisch“, sagt er zu Buback.

Also wird Buback konkreter und fordert Antworten von Griesbaum. Da ist zum Beispiel der Zeuge, der eine weibliche Person auf dem Motorrad gesehen haben will und der Polizei erklärte, er werde sie wieder erkennen. Aber als er dann zur Gegenüberstellung auftauchte, hatte man 18 Männer aufgestellt. „Wie kann das sein?“, fragt Buback. „Das weiß ich auch nicht“, antwortete Griesbaum. Nächster Versuch: Einer der Begleiter Bubacks sprach, schwer getroffen, noch mit einem Passanten. Wurde dieser Passant über die Aussagen des Schwerverletzten, die ja wertvolle Hinweise sein könnten, befragt? „Das kann ich nicht sagen“, antwortet Griesbaum, mühsam beherrscht.

Es ist wie eine Endlosschleife. Der Bundesanwalt erklärt auf nahezu jede detaillierte Frage, dass er damals entweder noch gar nicht bei der Bundesanwaltschaft war oder für bestimmte Themen nicht zuständig war. Oder er könne einfach nichts sagen. „Ich bin Abteilungsleiter, nicht Sachbearbeiter.“ Eben, erwidert Buback, deshalb habe er ja den Überblick.

Wenigstens eine klare Antwort erhält Buback von Griesbaum, nur beruhigt die ihn nicht. „Sind Sie immer noch davon überzeugt, dass drei Männer meinen Vater ermordet haben?“, fragt er. „Ja“, antwortet der Zeuge Griesbaum.

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