AfD-Parteispendenaffäre: Verdacht auf Scheinspender erhärtet sich
„Ich habe noch nie in meinem Leben für die AfD gespendet“ - sagt einer, der auf zwei Spenderlisten der Partei steht. Woher das Geld kommt, ist weiter unklar.
Die AfD-Spendenaffäre beschäftigt schon seit Monaten die Partei, den Bundestag und auch Staatsanwälte. Kurz vor dem Bundesparteitag in Braunschweig sind nun weitere Details bekannt geworden. Einer der angeblichen Unterstützer der AfD will erst durch einen Anruf von Journalisten erfahren haben, dass er und seine Frau auf zwei Spenderlisten der Partei stehen.
Diese Listen hatte die AfD beim Bundestag eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der Zuwendungen zu belegen. „Ich habe noch nie in meinem Leben für eine politische Sache oder die AfD irgendwelche Gelder gespendet“, sagte der Mann dem ZDF und dem Recherchebüro Correctiv. Damit wird der Verdacht bestärkt, dass es sich überwiegend um Scheinspender handelt. Die wahre Herkunft des Geldes ist weiter unklar.
In dem Spendenskandal geht es um Wahlwerbung zugunsten der AfD von einer Schweizer PR-Firma sowie um direkte Zahlungen an einen AfD-Kreisverband durch ein weiteres Unternehmen in der Schweiz. Von der Wahlwerbung durch die Firma Goal AG profitierten Parteichef Jörg Meuthen mit Leistungen in Höhe von 89.000 Euro sowie der heutige AfD-Europaabgeordnete Guido Reil mit Werbung im Wert von 44.500 Euro.
Die Bundestagsverwaltung entschied im April, dass diese Leistungen als Parteispenden zu werten seien und deren Annahme unzulässig war: „Im Verlaufe des Verwaltungsverfahrens hat sich bestätigt, dass diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen, da die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren“, erklärte die Bundestagsverwaltung.
Partei will Strafzahlungen gerichtlich abwenden
Weil damit ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt, muss die AfD dem Bundestag das Dreifache der unrechtmäßig angenommenen Spenden zahlen – insgesamt also mehr als 400.000 Euro. Die AfD klagt gegen diesen Bescheid, eine Gerichtsentscheidung wird im Januar erwartet.
Doch auf die Partei könnte noch eine weitere Strafzahlung zukommen: Die Fraktionschefin Alice Weidel hatte über ihren AfD-Kreisverband insgesamt 130.000 Euro von der Schweizer Firma PWS erhalten. Parteien dürfen in Deutschland grundsätzlich keine Spenden aus Nicht-EU-Staaten annehmen. Der AfD droht nun eine Strafzahlung in Höhe von 390.000 Euro, das entsprechende Verfahren im Bundestag läuft noch.
Nach dem Bekanntwerden der Unterstützung aus der Schweiz reichte die AfD bei der Bundestagsverwaltung insgesamt drei Listen – jeweils für Meuthen, Reil und Weidel -, mit Namen von Personen ein, die die eigentlichen Geldgeber sein sollen. Doch zumindest einige der Genannten waren darauf offenbar nur zum Schein eingegangen, wie Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ sowie des „Spiegel“ bereits im März zeigten. Mehrere vermeintliche Spender kommen aus demselben kleinen Ort in Rheinland-Pfalz.
1000 Euro für eine Unterschrift?
Einer der angeblichen Spender sagte, er habe kein Geld gezahlt, sondern selbst 1000 Euro für seine Unterschrift auf einer Spendenquittung für Meuthen erhalten. Der Beleg sei außerdem zurückdatiert worden, berichteten ZDF und Correctiv.
Meuthen wurde mit den Worten zitiert, er habe „nichts Illegales getan“. Die AfD bezeichnete die im Fall Meuthen und Reil genannten Personen nicht als Spender, sondern als „Kostenübernehmer“.
Die Spendenaffäre wird wohl auch den AfD-Bundesparteitag in Braunschweig am kommenden Wochenende beschäftigen. In einem Antrag wird gefordert, dass die Verantwortlichen persönlich die Strafzahlungen übernehmen.