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EU-Justizkommissarin Vera Jourova handelte das Abkommen aus.
© picture alliance / dpa

Austausch der Justizbehörden: USA und EU einigen sich auf Datenschutzabkommen

EU-Bürger erhalten in den USA dasselbe Klagerecht gegen den Missbrauch von persönlichen Daten wie die US-Bevölkerung.

EU-Bürger sollen in den USA erstmals ein Klagerecht im Falle eines Missbrauchs ihrer persönlichen Daten erhalten: Das sieht ein Datenschutzabkommen vor, auf das sich die EU und die USA geeinigt haben, wie die Kommission in Brüssel mitteilte. Die Vereinbarung hatte sich nicht zuletzt wegen des Spähskandals um den US-Geheimdienst NSA jahrelang verzögert.

Bei dem Abkommen geht es um persönliche Daten, die zwischen den Justizbehörden in den USA und Europa ausgetauscht wurden. EU-Justizkommissarin Vera Jourova hob hervor, nach dem Inkrafttreten werde das Abkommen „ein hohes Maß an Schutz“ für die persönlichen Daten der Bürger garantieren. Das Abkommen muss noch vom Kongress in den USA gebilligt werden, bevor es in Kraft treten kann. Im vergangenen Jahr hatte der damalige US-Justizminister Eric Holder gesagt, EU-Bürger sollten ein Klagerecht in den USA erhalten, wenn aus Europa an US-Justizbehörden übermittelte Daten danach in den USA öffentlich würden. Die EU-Seite hatte zuvor lange gefordert, EU-Bürger beim Datenschutz rechtlich der US-Bevölkerung gleichzustellen.

Die Gespräche wurden durch die Sorgen der Europäer nach den Enthüllungen im Jahr 2013 über das massenhafte Ausspähen von Personen und Daten durch den US-Geheimdienst NSA erschwert. Jourova erklärte nun, das Abkommen sei „ein wichtiger Schritt“, um „das Vertrauen in den Austausch von Daten zwischen der EU und den USA wiederherzustellen“. Das Abkommen öffnet auch den Weg für das europäische Projekt zur Sammlung von Fluggastdaten, das die USA wünschen.

Diese Maßnahme war lange an Widerständen im Europäischen Parlament gescheitert, das ein Gleichgewicht zwischen der Terrorismusbekämpfung und dem Schutz privater Daten einfordert. Jourova erklärte, sie hoffe darauf, dass bald auch eine Einigung zur Änderung des sogenannten Safe-Harbour-Abkommens mit den USA gefunden werde. Die Vereinbarung erlaubt es US-Unternehmen, unter Datenschutzauflagen personenbezogene Daten wie den Geburtsort, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse von EU-Bürgern in die USA zu übertragen. In der EU gibt es jedoch Bedenken, dass die Daten von den US-Sicherheitsbehörden abgegriffen werden könnten. (AFP)

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