Hotelgeschäfte des US-Präsidenten: US-Behörden reichen Klage gegen Donald Trump ein
Der Distrikt of Columbia und der US-Staat Maryland haben Präsident Trump wegen unerlaubter Geschäfte mit ausländischen Regierungen verklagt. Es geht auch um Einnahmen aus Übernachtungen in Trumps Luxushotel.
Mitten im Skandal um mutmaßliche Behinderungen der Justiz im Zusammenhang mit Russland-Kontakten seiner Regierung muss sich US-Präsident Donald Trump möglicherweise auf neuen Ärger einstellen. Die Justizbehörden der Hauptstadt Washington und des Bundesstaates Maryland wollen wegen des Verdachts auf Korruption gegen das Staatsoberhaupt vorgehen. Sie werfen Trump vor, nach wie vor von seinen Geschäftsinteressen, etwa in Form des Trump-Hotels in Washington, zu profitieren. Am Montag war zunächst offen, ob das zuständige Bundesgericht die Beschwerden annehmen würde.
Die Erfolgsaussichten, Trump mit solch einer Klage tatsächlich ernsthaft in Gefahr zu bringen, werden als gemischt eingeschätzt. Das Weiße Haus wies die Vorwürfe zurück. Die Klage sei parteipolitisch gefärbt. Trump habe sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Mit den Klagen von Washington und Maryland schließen sich erstmals US-Behörden den Beschwerden von Trump-Gegnern wegen mutmaßlicher Interessenskonflikte des Präsidenten an. Sie argumentieren, dass Trump sich nicht vollständig von seinem Immobilienunternehmen getrennt hat. Washington und Maryland verlangen unter anderem die Offenlegung von Trumps Steuerunterlagen.
Das Trump-Hotel in der Nähe des Weißen Hauses in Washington ist in die Schlagzeilen geraten, weil ausländische Staaten seit Trumps Amtsantritt immer mehr Veranstaltungen dort abhalten lassen. Die US-Verfassung verbietet dem Präsidenten die Annahme von Vergünstigungen aus dem Ausland. Regierungskritiker haben den Verdacht, dass ausländische Staaten mit der Nutzung des Hotels das Wohlwollen des Präsidenten erkaufen wollen.
Eine Nichtregierungsorganisation hatte bereits im Januar eine ähnliche Klage eingereicht. Bei der am Montag einzureichenden Klage handelt es sich aber um die erste, die seitens der Behörden erhoben wird. Zwar hatte Trump das Tagesgeschäft seiner Unternehmen nach seinem Amtsantritt auf seine Söhne übertragen, die Firmen aber nicht verkauft.
Marylands Generalstaatsanwalt Brian Frosh sagte der "Washington Post", in dem Fall gehe es um Trumps Fehler, seine persönlichen Interessen nicht von seinen Pflichten als Präsident trennen zu können. Die Vergütungsklausel besage, dass "der Präsident das Land an erste Stelle setzt und nicht seine persönlichen Interessen", sagte Frosh. (mit Agenturen)