Streit um Abtreibungsparagrafen: Urteil gegen Ärztin aufgehoben
Die Ärztin Kristina Hänel hat in der nächsten Instanz gewonnen: Das Urteil wegen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche wurde aufgehoben.
Das Urteil des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ist aufgehoben worden. Das teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Mittwoch mit.
Zu ihren Gunsten sei der im März geänderte Strafrechtsparagraf 219 anzuwenden, entschied das Gericht.
Hänel war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Das Gericht begründete dies damit, dass Hänel auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte, was gegen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verstoße, der das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen untersagt. Der Fall hatte in Deutschland eine breite Debatte darüber ausgelöst, welche Informationen Ärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen straflos geben dürfen.
Hänels Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wies das Landgericht Gießen im Oktober 2018 ab. Ihr Anwalt hatte damals in seinem Plädoyer den Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze.
Schließlich wurde Ende März dieses Jahres der umstrittene Paragraf um einen Absatz ergänzt, der Klarheit und Rechtssicherheit für Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen schaffen soll, unter welchen Voraussetzungen sie straflos öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt wies darauf hin, dass die neue Rechtslage zu einer günstigeren Bewertung für die Angeklagte führen könne. (dpa, AFP)
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