Abschlusserklärung des Sondergipfels: "Unverzüglich die Rechtsvorschriften erlassen"
Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben sich auf die Umrisse eines dritten Hilfspakets für Griechenland geeinigt. Wir dokumentieren die vom EU-Rat bereitgestellte Abschlusserklärung des Euro-Sondergipfels.
Der Eurogipfel betont, dass als Voraussetzung für eine mögliche künftige Vereinbarung über ein neues ESM-Programm das Vertrauen in die griechische Regierung unbedingt wiederhergestellt werden muss. In diesem Zusammenhang ist die Eigenverantwortung der griechischen Regierung von ausschlaggebender Bedeutung, und auf politische Verpflichtungen sollte eine erfolgreiche Umsetzung folgen. Von einem Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets, der um eine Finanzhilfe durch den ESM ersucht, wird erwartet, dass er, wann immer dies möglich ist, ein ähnliches Ersuchen an den IWF richtet (Fußnote: ESM-Vertrag, Erwägungsgrund 8). Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Euro-Gruppe einem neuen ESM-Programm zustimmt. Griechenland wird daher fortgesetzte Unterstützung durch den IWF (Überwachung und Finanzierung) ab März 2016 beantragen. Angesichts der Notwendigkeit, das Vertrauen in Griechenland wiederherzustellen, begrüßt der Euro-Gipfel die Zusage der griechischen Regierung, unverzüglich die Rechtsvorschriften für ein erstes Maßnahmenpaket zu erlassen. Diese Maßnahmen, die mit den Institutionen im Vorhinein vollständig abzustimmen sind, umfassen: - bis zum 15. Juli 2015: die Straffung des Mehrwertsteuersystems und die Ausweitung der Steuerbemessungsgrundlage, um die Einnahmen zu erhöhen; sofortige Maßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems als Teil eines umfassenden Programms zur Rentenreform; die Sicherstellung der vollen rechtlichen Unabhängigkeit des griechischen statistischen Amtes ELSTAT; die vollständige Umsetzung der maßgeblichen Bestimmungen des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion, indem insbesondere dafür gesorgt wird, dass der Fiskalrat vor Fertigstellung der Vereinbarung seine Tätigkeit aufnehmen kann und indem bei Abweichungen von ehrgeizigen Primärüberschusszielen nach Konsultation des Fiskalrates und vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Institutionen quasi-automatische Ausgabenkürzungen eingeführt werden; - bis zum 22. Juli 2015: die Annahme der Zivilprozessordnung, wobei es sich um eine grundlegende Revision der Verfahren und Regelungen für das Zivilrechtssystem handelt, die eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren und Kostensenkungen in erheblichem Maße ermöglicht; die Umsetzung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten mit Unterstützung der Europäischen Kommission. Erst im Anschluss an die rechtliche Umsetzung der ersten vier der obengenannten Maßnahmen sowie an die Billigung aller in diesem Dokument enthaltenen Verpflichtungen durch das griechische Parlament, überprüft durch die Institutionen und die Euro-Gruppe, kann unverzüglich der Beschluss gefasst werden, die Institutionen mit der Aushandlung einer Vereinbarung zu beauftragen. Dieser Beschluss würde unter dem Vorbehalt gefasst, dass die nationalen Verfahren abgeschlossen sind und die Voraussetzungen nach Artikel 13 des ESM-Vertrags auf der Grundlage der in Artikel 13 Absatz 1 genannten Bewertung erfüllt sind. Damit sie die Grundlage für einen erfolgreichen Abschluss der Vereinbarung bilden können, müssen die von Griechenland vorgeschlagenen Reformmaßnahmen erheblich ausgeweitet werden, um der deutlichen Verschlechterung der Wirtschafts- und Haushaltslage des Landes im vergangenen Jahr Rechnung zu tragen. Die griechische Regierung muss sich förmlich dazu verpflichten, ihre Vorschläge in einer Reihe von Bereichen, die von den Institutionen benannt wurden, nachzubessern, und diese mit einem ausreichend klaren Zeitplan für den Erlass von Rechtsvorschriften und deren Umsetzung einschließlich Strukturindikatoren, Etappenzielen und quantitativen Benchmarks unterlegen, so dass Klarheit über die mittelfristige Ausrichtung der Politik besteht. Insbesondere müssen im Einvernehmen mit den Institutionen folgende Maßnahmen ergriffen werden: - Durchführung ehrgeiziger Reformen des Rentensystems und Festlegung politischer Maßnahmen, um die Auswirkungen des Urteils des Verfassungsgerichts zu der Rentenreform von 2012 auf den Haushalt vollständig auszugleichen und die Klausel über ein Nulldefizit oder einvernehmlich vereinbarte alternative Maßnahmen bis Oktober 2015 umzusetzen; - Verabschiedung ehrgeizigerer Produktmarktreformen zusammen mit einem klaren Zeitplan für die Durchführung sämtlicher im Rahmen des OECD-Instrumentariums (Teil I) ausgesprochener Empfehlungen, unter anderem zu verkaufsoffenen Sonntagen, Schlussverkaufsperioden, Eigentum an Apotheken, Milch und Bäckereien, mit Ausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die in einem nächsten Schritt umgesetzt werden, sowie zur Öffnung von makroökonomisch relevanten geschlossenen Berufen (z.B. Fährbetrieb). Im Rahmen der Folgemaßnahmen zu dem OECD-Instrumentarium (Teil II) ist die Produktion in die vorbereitenden Maßnahmen aufzunehmen; - in Bezug auf die Energiemärkte Privatisierung des Stromübertragungsnetzbetreibers (ADMIE), es sei denn, im Benehmen mit den Institutionen können Ersatzmaßnahmen mit gleichwertiger Wirkung auf den Wettbewerb ermittelt werden; - auf den Arbeitsmärkten eine tiefgreifende Überprüfung und Modernisierung der Verfahren für Tarifverhandlungen, Arbeitskampfmaßnahmen und, im Einklang mit den einschlägigen Richtlinien und bewährten Verfahren der EU, Massenentlassungen nach dem mit den Institutionen vereinbarten Zeitplan und Ansatz. Auf der Grundlage dieser Überprüfungen sollte die Arbeitsmarktpolitik an bewährte internationale und europäische Verfahren angepasst werden und nicht zu einer Rückkehr zur bisherigen Politikgestaltung führen, die mit den Zielen der Förderung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums nicht vereinbar ist; - Annahme der erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung des Finanzsektors einschließlich entschlossener Maßnahmen in Bezug auf notleidende Kredite und Maßnahmen zur Verbesserung der Steuerung des HFSF und der Banken, vor allem durch die Beseitigung sämtlicher Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme, insbesondere bei Ernennungsverfahren.
Darüber hinaus ergreift die griechische Regierung die folgenden Maßnahmen:
- Ausarbeitung eines deutlich nachgebesserten Programms für die Privatisierung mit verbesserter Steuerung; Transfer von hohen griechischen Vermögenswerten an einen unabhängigen Fonds, der die Vermögenswerte durch Privatisierungen und andere Wege monetarisiert. Die Monetarisierung der Vermögenswerte wird eine Quelle für die vereinbarte Rückzahlung des neuen ESM-Darlehen sein und soll während der Laufzeit des neuen Darlehens einen angestrebten Gesamtwert in Höhe von 50 Mrd. EUR erzielen, wovon 25 Mrd. EUR für die Rückzahlung der Rekapitalisierung von Banken und anderen Vermögenswerten verwendet werden und 50 % jedes verbleibenden Euro (d.h. 50 % von 25 Mrd. EUR) für die Verringerung der Schuldenquote und die übrigen 50 % für Investitionen genutzt werden.
Dieser Fonds würde in Griechenland eingerichtet und von den griechischen Behörden unter Aufsicht der maßgeblichen europäischen Organe und Einrichtungen verwaltet werden. In Abstimmung mit den Institutionen und aufbauend auf bewährten internationalen Verfahren sollte ein Rechtsrahmen angenommen werden, um gemäß den Grundsätzen und Standards der OECD in Bezug auf die Verwaltung staatseigener Unternehmen transparente Verfahren und eine angemessene Preisbildung für die Veräußerung von Vermögenswerten sicherzustellen;
- Modernisierung und deutliche Stärkung der griechischen Verwaltung im Einklang mit den Zielsetzungen der griechischen Regierung sowie - unter Federführung der Europäischen Kommission - die Einleitung eines Programms zum Aufbau von Kapazitäten und zur Entpolitisierung der griechischen Verwaltung. Ein erster Vorschlag sollte nach Beratungen mit den Institutionen bis zum 20. Juli 2015 vorgelegt werden. Die griechische Regierung verpflichtet sich, die Kosten der griechischen Verwaltung gemäß einem mit den Institutionen vereinbarten Zeitplan weiter zu senken;
- vollständige Normalisierung der Verfahren zur Arbeit mit den Institutionen einschließlich der erforderlichen Arbeiten vor Ort in Athen sowie Verbesserung der Programm-Durchführung und -Überwachung. Die Regierung muss die Institutionen zu sämtlichen Gesetzesentwürfen in relevanten Bereichen mit angemessenem Vorlauf konsultieren und sich mit ihnen abstimmen, ehe eine öffentliche Konsultation durchgeführt oder das Parlament befasst wird. Der Euro-Gipfel betont erneut, dass die Umsetzung von zentraler Bedeutung ist, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht der griechischen Regierung, bis zum 20. Juli 2015 ein Hilfeersuchen um technische Unterstützung an die Institutionen und die Mitgliedstaaten zu richten, und er ersucht die Europäische Kommission, diese Unterstützung durch Europa zu koordinieren;
- Die griechische Regierung wird mit Ausnahme des Gesetzes über die humanitäre Krise die Rechtsvorschriften überprüfen, um die Rechtsvorschriften zu ändern, die im Widerspruch zu der Vereinbarung vom 20. Februar eingeführt wurden und Rückschritte gegenüber früheren Programmauflagen darstellen, oder sie wird klare Ausgleichsäquivalente für die erworbenen Rechte ermitteln, die im Nachhinein geschaffen wurden.
Die oben aufgeführten Verpflichtungen sind Mindestanforderungen für die Aufnahme der Verhandlungen mit der griechischen Regierung. Der Euro-Gipfel hat jedoch unmissverständlich klargestellt, dass die Aufnahme von Verhandlungen einer etwaigen endgültigen Vereinbarung über ein neues ESM-Programm, das in jedem Fall auf einen Beschluss über das Gesamtpaket (einschließlich des Finanzierungsbedarfs, der Schuldentragfähigkeit und einer etwaigen Überbrückungsfinanzierung) gestützt sein muss, keinesfalls vorgreift.
Der Euro-Gipfel nimmt zur Kenntnis, dass nach Einschätzung der Institutionen der mögliche Programmfinanzierungsbedarf zwischen 82 und 86 Mrd. EUR beträgt. Er ersucht die Institutionen, Möglichkeiten einer Verringerung des Finanzierungsrahmens - durch einen alternativen Konsolidierungspfad oder höhere Einnahmen aus Privatisierungen - zu prüfen. Die Wiederherstellung des Marktzugangs, die Ziel eines jeden Finanzhilfeprogramms ist, verringert die Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des gesamten Finanzrahmens.
Der Euro-Gipfel nimmt Kenntnis vom dringenden Finanzierungsbedarf Griechenlands, der verdeutlicht, dass äußerst zügig Fortschritte im Hinblick auf einen Beschluss über eine neue Vereinbarung erzielt werden müssen: Dieser Finanzierungsbedarf wird auf einen Betrag von 7 Mrd. EUR bis zum 20. Juli und auf einen weiteren Betrag von 5 Mrd. EUR bis Mitte August veranschlagt.
Der Euro-Gipfel stellt fest, wie wichtig es ist, dass der griechische Staat seine Zahlungsrückstände gegenüber dem IWF und der Bank von Griechenland ausgleichen und in den kommenden Wochen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, um die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Abschluss der Verhandlungen zu schaffen. Das Risiko eines nicht zügigen Abschlusses der Verhandlungen liegt vollständig bei Griechenland. Der Euro-Gipfel ersucht die Euro-Gruppe, diese Aspekte vordringlich zu erörtern.
In Anbetracht der akuten Herausforderungen, mit denen der griechische Finanzsektor konfrontiert ist, müsste der Gesamtrahmen eines etwaigen neuen ESM-Programms die Schaffung eines Puffers von 10 bis 25 Mrd. EUR für den Bankensektor umfassen, um einen potenziellen Banken-Rekapitalisierungsbedarf und etwaige Bankenabwicklungskosten zu decken, wovon 10 Mrd. EUR unmittelbar über ein Sonderkonto beim ESM bereitgestellt würden. Der Euro-Gipfel ist sich bewusst, dass eine rasche Entscheidung über ein neues Programm eine Voraussetzung dafür ist, dass die Banken wieder öffnen können und somit eine Erhöhung des Gesamtfinanzierungsrahmens vermieden wird. Die EZB/der SSM wird nach dem Sommer eine umfassende Bewertung vornehmen. Der Gesamtpuffer wird Vorkehrungen für eine mögliche Kapitalknappheit im Anschluss an die umfassende Bewertung nach der Anwendung des Rechtsrahmens einschließen.
Es bestehen ernste Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit der griechischen Schulden. Dies ist auf eine Lockerung der politischen Maßnahmen in den letzten zwölf Monaten zurückzuführen, die zu der jüngsten Verschlechterung des makroökonomischen und finanziellen Umfelds im Inland geführt hat. Der Euro-Gipfel weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands getroffen haben, die den Schuldentilgungspfad Griechenlands erleichtert und die Kosten erheblich verringert haben.
Vor diesem Hintergrund ist die Euro-Gruppe bereit, im Zusammenhang mit einem möglichen künftigen ESM-Programm und im Geiste der Erklärung der Euro-Gruppe vom November 2012 erforderlichenfalls mögliche zusätzliche Maßnahmen (möglicher längerer Tilgungsaufschub und mögliche längere Zurückzahlungsfristen) zu erwägen, um sicherzustellen, dass der Bruttofinanzierungsbedarf auf einem tragfähigen Niveau bleibt. Diese Maßnahmen hängen davon ab, dass die in einem etwaigen neuen Programm festzulegenden Maßnahmen vollständig umgesetzt werden, und sie werden nach einem ersten positiven Abschluss der Überprüfung in Betracht gezogen.
Der Euro-Gipfel betont, dass ein nominaler Schuldenschnitt nicht durchgeführt werden kann.
Die griechische Regierung erneuert ihre unabänderliche Zusage, dass sie allen ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber allen ihren Gläubigern vollständig und rechtzeitig nachkommt.
Sofern alle in diesem Dokument aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, können die Euro-Gruppe und der ESM-Gouverneursrat gemäß Artikel 13 Absatz 2 des ESM-Vertrags die Institutionen beauftragen, ein neues ESM-Programm auszuhandeln, falls die Voraussetzungen nach Artikel 13 des ESM-Vertrags auf der Grundlage der in Artikel 13 Absatz 1 genannten Bewertung erfüllt sind.
Zur Unterstützung von Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen in Griechenland (in den kommenden 3 bis 5 Jahren) wird die Kommission eng mit der griechischen Regierung zusammenarbeiten, um bis zu 35 Mrd. EUR (im Rahmen verschiedener Programme der EU) zur Finanzierung von Investitionen und der Wirtschaftstätigkeit, einschließlich von KMU, zu mobilisieren. Die Kommission wird als eine Ausnahmemaßnahme aufgrund der einzigartigen Lage Griechenlands den Gesetzgebungsorganen der EU vorschlagen, die Höhe der Vorfinanzierung um 1 Mrd. EUR aufzustocken, um einen sofortigen Anschub für Investitionen zu geben. Auch der Investitionsplan für Europa wird Finanzierungsmöglichkeiten für Griechenland vorsehen. (rtr)