Eckpunkte für Reform: Unionspolitiker einig über Reform des Länderfinanzausgleichs
Sanktionen gegen Haushaltssünder, ein demografischer Ausgleichsfaktor und eine Hauptstadthilfe durch den Bund: Unionspolitiker aus allen 16 Ländern haben ein Konzept zur Neuordnung des Finanzausgleichs vorgelegt.
Finanz- und Haushaltspolitiker der Union aus den Ländern haben sich auf Eckpunkte für eine umfassende Reform des umstrittenen Länderfinanzausgleichs verständigt. Die Experten aus allen Landesparlamenten schlagen unter anderem mehr Wettbewerb unter den Ländern sowie Leistungsanreize vor. Berlin soll als Hauptstadt stärker vom Bund finanziert werden, was die Geberländer entlastet.
Auf diese Eckpunkte verständigten sich die Politiker von CDU/CSU aus allen 16 Ländern am Dienstag einstimmig in Potsdam. Vorgesehen sind auch ein demografischer Ausgleichsfaktor, der Abbau weiterer Mischfinanzierungen sowie ein schärferes Sanktionsregiment gegen Haushaltssünder. Ziel sei, die Probleme beim Finanzausgleich politisch zu lösen und nicht durch das Bundesverfassungsgericht.
Zuletzt wurden gut sieben Milliarden Euro aus dem gigantischen Ausgleichstopf zwischen „reichen“ Geberländern und „armen“ Nehmerländern umverteilt. Die Geber Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und zu geringeren Teilen Hamburg pochen seit langem auf eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs und der Hauptstadtfinanzierung.
Einige Länder, voran Bayern, drohten mit Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Bis zum Jahr 2019 muss der Finanzausgleich ohnehin neu geregelt werden, weil dann der Solidarpakt ausläuft. 2011 zahlte Bayern mit rund 3,66 Milliarden Euro die Hälfte der bundesweit umverteilten Mittel. Den Rest der 7,308 Milliarden Euro steuerten die anderen Geberländer bei. Die anderen zwölf Länder haben Geld kassiert. Allein Berlin hat mehr als drei Milliarden Euro erhalten. Finanzschwache Länder wie Berlin, Bremen, das Saarland sowie Schleswig-Holstein wurden wegen drohender Haushaltsnotlagen vom Bund-Länder-Stabilitätsrat bereits schärfer an die Kandare genommen.
Nach Angaben des Vorsitzenden der Sprecherkonferenz, des Thüringer CDU-Fraktionschefs Mike Mohring, soll die bundesstaatliche Solidarität erhalten bleiben, die „Ausgleichsintensität“ jedoch zurückgefahren werden. Berlin soll eine „Bundeshauptstadthilfe“ erhalten, die den Bedarf aus dem Länderfinanzausgleich deutlich reduzieren soll. Diese Hilfe soll sich aus dem Wegfall der Verpflichtungen des Bundes für den Solidarpakt II speisen. Angestrebt werden zudem „deutliche Anreize“ für Empfängerländer, ihre Einnahmen zu verbessern. Bei den Geberländern wiederum sollen Einnahmesteigerungen nicht wieder durch den Finanzausgleich aufgezehrt werden. Die Unionspolitiker schlagen eine Tarifglättung bei der Umsatzsteuerverteilung und im Ausgleichssystem vor. Der Effekt demografischer Probleme soll abgemildert werden.
Finanzielle Verluste durch Bevölkerungsschwund und -wanderung sollen so reduziert werden. Besondere strukturelle Herausforderungen, die politisch kaum beeinflussbar sind, sollen auch über das Jahr 2019 hinaus durch Sonderbundesergänzungszuweisungen berücksichtigt werden.
Die Unionsexperten wollen einen neuen Anlauf zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nehmen und eine Föderalismuskommission III starten. Angegangen werden sollen unter anderem eine Gemeindefinanzreform sowie Zuschlagsrechte auf Gemeinschaftssteuern.
Verschuldete Länder könnten so zeitweise etwa die Einkommensteuer für ihre Bürger erhöhen. Unter der schwarz-gelben Koalition war eine Reform der Gemeindefinanzen am Widerstand der Kommunen gescheitert.
Dem Stabilitätsrat von Bund und Ländern, der die Haushalte überwacht, wollen die Unionspolitiker mehr Kompetenzen einräumen. Für die Zeit ab 2020 schlagen sie ein automatisches Sanktionsverfahren vor, mit dem die Schuldenbremse durchgesetzt werden soll. (dpa)
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