Hilfe für Beitragsschuldner: Union will Strafzins der Krankenkassen stärker senken
Einen Zinssatz von 60 Prozent müssen säumige Beitragszahler bisher berappen. Die Regierung plant, den Wucherzins auf zwölf Prozent abzusenken. Doch dem CDU-Experten Jens Spahn geht das noch nicht weit genug.
Die Unionsfraktion möchte die Strafzinsen für säumige Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stärker senken, als von der Bundesregierung geplant. Er könne sich vorstellen, den Säumniszuschlag auf sechs Prozent im Jahr zu reduzieren, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU). Im Vergleich zu den derzeitigen Zinssätzen der Banken sei das „immer noch sehr hoch“. Bisher beträgt der jährliche Zuschlag für Beitragsschuldner 60 Prozent. Nach dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), den das Kabinett vor einer Woche verabschiedet hat, soll der Strafzins auf zwölf Prozent gesenkt werden. Nach aktuellem Stand belaufen sich die Zahlungsrückstände der gesetzlichen Kassen auf fast 2,2 Milliarden Euro.
Spahn regte auch an, den gesetzlichen Kassen für den Fall von Zahlungsvereinbarungen mehr Freiheiten für Stundung oder Schuldenerlass zu geben. Zudem seien die Strafzahlungen für bislang Nichtversicherte deutlich zu verringern. Seit der Einführung einer Versicherungspflicht im Jahr 2007 müssen Bürger ohne Krankenversicherungsschutz, wenn sie ertappt werden oder sich später irgendwann doch versichern lassen wollen, bei den gesetzlichen Kassen Beiträge für bis zu fünf Jahre nachzahlen. Zugrunde gelegt wird dafür das zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandene Einkommen. Und bei „vorsätzlich“ vorenthaltenen Beiträgen verjähren die Kassenansprüche laut Gesetz sogar erst nach 30 Jahren. Mit einem Kleinverdienergehalt seien solche Summen nicht zu schultern, sagte Spahn. Zwar sei es sinnvoll, davor abzuschrecken, sich erst im Krankheitsfall zu versichern. Doch eine Nachzahlpflicht für die zurückliegenden sechs oder zwölf Monate genüge vollkommen. Wer sich als Nichtversicherter eine Privatkasse suche, müsse dort schließlich auch nur bis zu sechs volle Monatsbeiträge nachbezahlen.
Gegen den Plan des Gesundheitsministers, die Bestechung und Bestechlichkeit von niedergelassenen Ärzten übers Sozialgesetzbuch unter Strafe zu stellen, hat Spahn ebenfalls Vorbehalte. Es sei problematisch, sagte er, dass man auf diese Weise die Korruption bei Privatärzten nicht miterfasse. Privatpatienten seien genauso schutzbedürftig wie Kassenpatienten, dies lasse sich dann aber nur über das Strafrecht regeln. Wenn die Ärztekammern Gleichbehandlung wünschten, müsse man darüber „noch einmal reden“. Bahr hatte eine Strafrechtsänderung abgelehnt, da das FDP-geführte Justizministerium von einer Sonderregelung für die Gesundheitsbranche nichts hielt und er eine Änderung noch vor der Bundestagswahl wünschte. Für das Sozialgesetzbuch ist Bahrs Ministerium federführend. Die Opposition dagegen hält eine Vorschrift im Strafgesetzbuch aus Gleichheitsgründen für unverzichtbar. Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss am Mittwoch schlossen sich dieser Forderung zahlreiche Verbände an.
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