Unmut über Viktor Orban: Ungarns Regierungschef verliert in EU Rückhalt im eigenen Lager
Das Europa-Parlament stimmte am Mittwoch über schärferes Vorgehen gegen Ungarn ab. Auch 60 Christdemokraten trugen den Beschluss mit - eigentlich Viktor Orbans politische Verbündete.
Der Druck auf Ungarns Regierungschef Viktor Orban steigt: Beim Beschluss des Europa-Parlamentes, schärfer gegen Budapest vorzugehen, stimmten Mittwoch auch rund 60 Abgeordnete aus der christdemokratischen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) mit. Orbans Fidesz-Partei ist Mitglied in der EVP, in der EVP-Fraktion sitzen neben den deutschen Christdemokraten auch zwölf Abgeordnete der Fidesz.
Bei der Debatte in der vorangegangenen Fraktionssitzung der EVP war viel Unmut über Orban laut geworden. Fraktionschef Manfred Weber (CSU) stellte den Abgeordneten schließlich frei, wie sie bei der Ungarn-Resolution abstimmten. Dies führte dazu, dass das Parlament mit 393 zu 221 Stimmen weitere Schritte gegen Ungarn beschloss.
Wie von deutschen EVP-Abgeordneten zu hören war, sind viele überzeugt, dass „Orban längst zum unerträglichen Mühlstein für die EVP“ geworden ist. Einige EVP-Abgeordnete fordern offen, die Fidesz aus der europäischen Parteienfamilie der EVP auszuschließen. Fraktionschef Weber und der Chef der deutschen Abgeordneten, Herbert Reul (CDU), bremsen.
Der ungarischen Regierung unter Orban wird vorgeworfen, dass sie sich auf Kosten der EU profilieren will. So hat Orban an alle Haushalte in Ungarn einen EU-feindlichen Fragebogen „Stoppt Brüssel“ verschickt. Kritisiert wird zudem, dass die Regierung in Budapest Gesetze in der Bildungspolitik verabschiedet hat, die das Aus für die hoch angesehene Mitteleuropa-Universität bedeuten würde, die von dem in Ungnade gefallenen US-ungarischen Investor George Soros gestiftet worden war.
Mit seinem Beschluss von Mittwoch unternimmt das EU-Parlament den ersten Schritt, um nach Artikel sieben der EU-Verträge ein Verfahren einzuleiten, das die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn überprüfen würde. Dieser Artikel wird auch die „Atom-Bombe“ genannt. Hintergrund ist: Theoretisch ist es damit möglich, Sanktionen gegen ein Land zu verhängen, bei dem gravierende Verletzungen der europäischen Grundwerte festgestellt werden. Dies kann etwa dazu führen, einem Land die Stimmrechte zu entziehen.
In der Praxis ist dies aber kaum umsetzbar, weil alle anderen EU-Mitgliedsländer sich dafür aussprechen müssten. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass etwa Polen - gegen das Land läuft auch ein Rechtsstaatsverfahren – sich einem derartigen Vorgehen anschließen würde.
Die gegenwärtige Situation in Ungarn berge eine „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte“ der EU, heißt es in der Resolution des Parlaments. „Ungarn ist ein Test für die EU, ihre Fähigkeit und ihren Willen unter Beweis zu stellen, auf Gefahren und Verletzungen ihrer fundamentalen Werte durch einen Mitgliedstaat zu reagieren.“
Das EU-Parlament beauftragt nun seinen Innenausschuss damit, mögliche schwerwiegende Rechtsverstöße der ungarischen Regierung zu prüfen. Auf dieser Grundlage will das Plenum später entscheiden, ob es den Mitgliedstaaten vorschlägt, formal eine „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte“ der EU festzustellen. Das Parlament hat dazu ebenso wie die EU-Kommission das Recht.