Innenministerium prüft Konsequenzen: Überwachung von Ramelow verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linke-Politiker Bodo Ramelow für verfassungswidrig erklärt. Die Linke spricht von einem wichtigen Schritt zur Gleichstellung mit den anderen Parteien.
Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linken durch den Verfassungsschutz nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Darauf wies ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin hin. Er hob zwar hervor, dass das Gericht geurteilt habe, dass hohe Maßstäbe der Verhältnismäßigkeit bei einer solchen Beobachtung anzulegen seien. Er fügte jedoch hinzu, dass eine Beobachtung von Abgeordneten „nicht per se“ ausgeschlossen sei.
Beobachtung der Partei Die Linke vom Verfassungsschutz eingestellt
Angaben zu möglichen weiteren Bundestagsabgeordneten, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden könnten, wollte der Sprecher mit Verweis auf die Geheimhaltung nicht machen. Er hob allerdings hervor, dass die Beobachtung der Partei Die Linke durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingestellt worden sei. Der Verfassungsschutz beschränke sich auf eine Beobachtung „offen extremistischer Strukturen“ in der Partei wie die kommunistische Plattform.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz für unzulässig erklärt. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums verwies darauf, dass Ramelow „schon seit längerem nicht mehr beobachtet“ werde. Ob sich aus dem Karlsruher Urteil nun Konsequenzen für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz ergeben, werde jetzt geprüft.
Linke fordert Ende der Kriminalisierung der Partei
Die Linke-Vorsitzende Katja Kipping hat nach dem Karlsruher Urteil im Fall Bodo Ramelow die sofortige Einstellung der Beobachtung ihrer Partei durch den Verfassungsschutz gefordert. „Das ist ein klares Signal dafür, dass generell die Beobachtung und Kriminalisierung der Linken eingestellt werden muss“, sagte Kipping am Mittwoch am Rande einer Fraktionsklausur im brandenburgischen Bersteland.
Fraktionschef Gregor Gysi sprach von einem „wichtigen Tag in unserer Geschichte. Es ist heute ein Schritt zur Gleichstellung unserer Partei vollzogen worden.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am Mittwoch in Karlsruhe auf. Die Beobachtung eines Abgeordneten sei ein solch schwerer Eingriff in das freie Mandat, dass dies nur in Ausnahmefällen begründet sein könne.
Bodo Ramelow hatte gegen seine Beobachtung durch Verfassungsschutz geklagt
Ramelow - Fraktionsvorsitzender der Linkspartei im Landtag von Thüringen - hatte selbst gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt. Das Verfassungsgericht hob hervor, dass die Beobachtung von Abgeordneten grundsätzlich möglich sei, jedoch strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit unterliegen müsse. Bei Ramelow sei dies jedoch nicht der Fall.
Der Geheimdienst habe die Beobachtung des Politikers ausschließlich mit seiner Mitgliedschaft und seinen Ämtern in der Linkspartei begründet. Die bloße Parteimitgliedschaft rechtfertige aber nur eine vorübergehende Beobachtung, um zu klären, welche Stellung ein Abgeordneter in seiner Partei einnehme und wie er zu verfassungsfeindlichen Strömungen stehe.
Ramelow begrüßte die Entscheidung. “Über 30 Jahre wurde ich ausspioniert und ausgeschnüffelt“, twitterte er. “Zehn Jahre habe ich geklagt, nun höre ich das ich in Karlsruhe gesiegt habe.“
Überwachung von Abgeordneten muss verhältnismäßig sein
Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Ein Überwiegen des Interesses am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft.“ (dpa, Reuters)