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Autokorso aus Solidarität mit dem in der Türkei inhaftierten Journalisten Denis Yücel.
© dpa/Frank Rumpenhorst

Inhaftierter "Welt"-Journalist: Türkei wirft Yücel "Terrorpropaganda" vor und hält Haft für angemessen

Seit mehr als neun Monaten sitzt "Welt"-Korrespondent Deniz Yücel in türkischer Haft. Die türkische Regierung hält das für gerechtfertigt und äußert sich erstmals schriftlich dazu.

Die Türkei wirft dem seit mehr als neun Monaten inhaftierten „Welt“-Journalisten Deniz Yücel Terrorpropaganda und Volksverhetzung vor und hält seine Untersuchungshaft für gerechtfertigt. Das geht aus einer türkischen Stellungnahme beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorlag. Die Maßnahmen gegen den Journalisten seien „notwendig und angemessen“, heißt es darin.

Die türkische Regierung forderte das Gericht dazu auf, die Beschwerde Yücels gegen seine Untersuchungshaft abzulehnen. Yücel habe im März Beschwerde beim türkischen Verfassungsgericht eingereicht und müsse den nationalen Rechtsweg zunächst ausschöpfen, hieß es unter anderem zur Begründung. Dass das Verfassungsgericht noch keine Entscheidung getroffen habe, sei angesichts des Ausnahmezustands in der Türkei und der hohen Belastung der Gerichte „äußerst vertretbar“.

Die Türkei hatte die Stellungnahme am Dienstag, kurz vor Ablauf der vom Menschenrechtsgericht gesetzten Frist, in Straßburg eingereicht. Yücel ist seit dem 27. Februar in der Haftanstalt Silivri westlich von Istanbul inhaftiert. Eine Anklageschrift liegt noch nicht vor. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte den Journalisten mehrfach als „Spion“ bezeichnet. In der Stellungnahme der türkischen Regierung kommt der Vorwurf der Spionage jedoch nicht vor.

Die türkische Regierung ist der Ansicht, dass die Ermittlungen gegen Yücel nichts mit seiner Tätigkeit als Journalist zu tun haben, wie aus der Stellungnahme deutlich wird. Vielmehr bestehe der dringende Verdacht, dass Yücel in Einklang mit den Zielen von Terrororganisationen gehandelt und „Propaganda zugunsten der Terrororganisation verbreitet und Handlungen ausgeführt habe, um einen Konflikt zwischen türkischen und kurdischen Gesellschaftsgruppen anzuzetteln“. Mit Terrororganisationen sind die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und die Gülen-Bewegung gemeint. Die Türkei macht letztere für den Putschversuch vom Juli 2016 verantwortlich.

Schon aus der Begründung für den Haftbefehl ging hervor, dass Yücel Propaganda für die PKK, die Gülen-Bewegung sowie Volksverhetzung vorgeworfen wird. Unter anderem erwähnte das Gericht ein Interview von Yücel mit dem PKK-Anführer Cemil Bayik aus dem Jahr 2015, dass die Staatsanwaltschaft als Terrorpropaganda wertet. Die türkische Regierung zitiert in ihrer Stellungnahme nun auch aus dem Gerichtsprotokoll von damals. (dpa)

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