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US-Präsident Donald Trump.
© Evan Vucci/AP/dpa

Einreise in die USA: Trumps Muslim-Bann tritt doch in Kraft

Menschen aus sechs muslimischen Ländern kann nun die Einreise in die USA verweigert werden. Beim dritten Anlauf konnte Trump seinen "Muslim-Bann" durchsetzen.

Nach dem Erfolg seiner Steuerreform im Senat hat US-Präsident Donald Trump innerhalb weniger Tage einen weiteren wichtigen Bestandteil seiner Agenda vorerst durchgesetzt. Das Verfassungsgericht in Washington hat grünes Licht für die Umsetzung der jüngsten Version seines Muslim-Banns gegeben. Demnach können die Behörden nun Menschen aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern die Einreise in die USA verweigern. Mit der einstweiligen Anordnung deutete das Verfassungsgericht an, dass es auch in der Hauptsache im Sinne des Präsidenten entscheiden wird. Trump-Anhänger reagierten begeistert. Gegner des Präsidenten wollen ihren Kampf gegen den Muslim-Bann fortsetzen – und nutzen Twitter-Kommentare des Staatschefs als Beweismittel für ihre Sache.

Mit sieben zu zwei Stimmen akzeptierte das höchste Gericht der Vereinigten Staaten die dritte Version des Muslim-Banns: Sie betrifft Menschen aus Iran, Jemen, Libyen, Syrien, Somalia und Tschad. Darüber hinaus werden Einreisebeschränkungen gegen Reisende aus Nordkorea und Venezuela erlassen. Nachdem die US-Gerichte die erste und die zweite Fassung des Banns als offensichtliche religiöse Diskriminierung abgewiesen hatten, soll die dritte Version durch die Aufnahme von Nordkorea und Venezuela das Argument einer anti-muslimischen Maßnahme entkräften. Zudem gibt es Unterschiede in den Regelungen für die einzelnen betroffenen muslimischen Staaten. So darf der Iran weiter Studenten in die USA schicken.

Im Wahlkampf hatte Trump einen völligen Stopp der Zuwanderung von Muslimen verlangt, was er jedoch bisher nicht durchsetzen konnte. Der Präsident hat mehrmals deutlich gemacht, dass er Muslime aufgrund ihrer Religion für ein potenzielles Sicherheitsrisiko hält. „Der Islam hasst uns“, sagte er einmal.

Das Verfassungsgericht ist politisch gespalten

In den kommenden Tagen werden Entscheidungen von Berufungsgerichten in den Bundesstaaten Maryland und Hawaii über den Muslim-Bann erwartet. Dort geht es unter anderem um die Einschränkung, dass Reisende mit engen Verwandten in den USA von dem Einreiseverbot ausgenommen werden sollen. Theoretisch könnte das Verfassungsgericht in seiner noch ausstehenden endgültigen Entscheidung solche Einschränkungen bekräftigen; im Juni hatten die obersten Richter selbst die Ausnahme für Reisende mit engen Verwandten angeordnet. Nach der einstweiligen Anordnung vom Montag wird aber nicht mehr damit gerechnet, dass eine Mehrheit der neun Verfassungsrichter den Muslim-Bann völlig stoppt. Das Verfassungsgericht ist politisch gespalten: Neben vier konservativen Richtern gibt es vier liberale Juristen; ein weiterer Richter gilt als ideologisch weniger festgelegt.

Justizminister Jeff Sessions sprach von einem Sieg für die „Sicherheit des amerikanischen Volkes“, das Weiße Haus von einem notwendigen Schutz "für die Heimat". Der Rechtsstreit ist allerdings noch nicht beendet. Die Bürgerrechtsgruppe ACLU reichte beim Verfassungsgericht drei rechtsextreme und anti-muslimische Propagandavideos ein, die vor wenigen Tagen von Trump per Twitter verbreitet worden waren. Damit will die ACLU belegen, dass sich der Präsident nicht von Sicherheitsbedenken, sondern von religiöser Diskriminierung leiten lässt.

Unterdessen steht der nächste ideologische Streit zwischen Konservativen und Liberalen schon an diesem Dienstag am Verfassungsgericht an. Die Richter beraten über den Fall eines Zuckerbäckers aus Colorado, der sich weigerte, eine Hochzeitstorte für ein Homosexuellen-Paar anzufertigen. Der Bäcker Jack Phillips argumentiert, die Verfassung gebe ihm das Recht, darüber zu entscheiden, wem er seine Kuchen verkaufen wolle und wem nicht. Dagegen steht das gesetzliche Diskriminierungs-Verbot in Colorado. Liberale Kommentatoren befürchten eine Welle von Diskriminierungen gegen Homosexuelle und ethnische Minderheiten, falls der Bäcker vor Gericht siegt. In diesem Fall könnten alle Anbieter von Dienstleistungen ihre Produkte bestimmten Bevölkerungsgruppen verweigern, warnte die „Washington Post“.

Thomas Seibert

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