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US-Präsident Donald Trump unterzeichnet am 06.03.2017 in Washington ein neues Einreiseverbot. Betroffen sind Flüchtlinge und Menschen aus den sechs vorwiegend muslimischen Ländern Iran, Syrien, Somalia, Jemen, Libyen und dem Sudan.
© Casa Blanca/NOTIMEX/dpa

Zweites Einreiseverbot in die USA: Trump versucht es noch einmal

US-Präsident Trump hat einen zweiten Einreisebann für Menschen aus vorwiegend muslimischen Ländern unterzeichnet. Diesmal soll er gerichtsfest sein. Neue Klagen sind angekündigt.

Eigentlich ist der Kurznachrichtendienst Twitter ein Segen für Donald Trump. Auf 140 Zeichen schimpft der US-Präsident gerne und häufig über seine Gegner und erklärt hin und wieder auch seine Politik. Doch Twitter kann für Trump auch ein Fluch sein – besonders wenn Gegner seine frühere Aussagen ausgraben. So auch am Montag: Kaum hatte sich die Nachricht verbreitet, dass Trumps neuer Einreisebann für Muslime mit einer zehntägigen Vorwarnzeit versehen wird, tauchte auf Twitter ein Kommentar des Präsidenten von Ende Januar auf, in dem er eine solche Frist noch als schweren Fehler bezeichnet hatte: Das würde „schlimmen Jungs“ die Möglichkeit geben, noch schnell in die USA zu kommen, schrieb er damals.

Nicht nur die Ankündigungsfrist in der neuen Version des als „Muslim-Banns“ bekannt gewordenen Einreisestopps zeigt den Versuch der US-Regierung, die Neuauflage möglichts gerichtsfest zu machen. Nachdem die US-Justiz den ersten Einreisestopp verwarf, will das Weiße Haus diesmal vorsichtiger vorgehen. Doch dabei taucht ein Problem auf: Je komplexer das Einreiseregime wird, je mehr Ausnahmen zugelassen werden, desto mehr läuft Trump in Gefahr, seine rechtsgerichteten Anhänger zu verärgern. Der Präsident versucht also die Quadratur des Kreises.

Verbot gilt für Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien

Unter dem Strich ist sein neues Dekret weit von seinem Wahlkampfversprechen eines totalen Einreiseverbots für Muslime entfernt. Es war deshalb wahrscheinlich kein Zufall, dass Trump die neue Verordnung, die am 16. März in Kraft treten soll, ohne großen öffentlichen Auftritt unterzeichnete. Das erste Dekret wurde ebenfalls sang- und klanglos zurückgezogen – obwohl Trump angekündigt hatte, er wolle vor Gericht weiter kämpfen.

In mehreren wichtigen Bereichen entschärft Trumps neuer Versuch den ersten Muslim-Bann. Irak ist nicht mehr auf der Schwarzen Liste von Ländern, deren Bürger drei Monate lang an der Einreise in die USA gehindert werden sollen. Das Verbot gilt demnach für Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien. Anders als im ersten Präsidialdekret sollen syrische Flüchtlinge nicht mehr auf Dauer von den USA ferngehalten werden.

Nach wie vor soll die Aufnahme von Flüchtlingen für vier Monate gestoppt werden; anschließend soll eine Obergrenze von 50.000 Menschen für die Flüchtlingsaufnahme von Oktober 2016 bis Oktober diesen Jahres gelten – davon sind bereits 37.000 aufgenommen worden. Trumps Vorgänger Barack Obama hatt die Aufnahme von 110.000 Flüchtlingen geplant.

Bürger aus den sechs betroffenen Staaten, die eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Visa besitzen, dürfen trotz dem Bann einreisen. Das gilt auch für Flüchtlinge, deren Asylantrag bereits genehmigt wurde. Ausnahmen soll es auch für Geschäftsleute, medizinische Notfälle und für Menschen geben, die etwa als Übersetzer für die US-Armee gearbeitet haben. Deutsch-Iraner und andere Doppelstater dürfen ebenfalls reisen. Zudem wurden Passagen aus dem Erlass gestrichen, die eine Vorzugsbehandlung für Christen andeuteten.

Angebliche Terrorgefahr nicht belegt

Anders als beim ersten Versuch ist das neue Dekret kein Alleingang einer kleinen Gruppe populistischer Trump-Berater im Weißen Haus, sondern das Produkt einer Mitarbeit der Fachministerien. So wurde der Irak laut Medienberichten auf Empfehlung des US-Außenministeriums von der Schwarzen Liste genommen, weil die Zusammenarbeit mit Bagdad im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) belohnt werden sollte. Außerdem seien die Möglichkeiten zur Überprüfung irakischer Visa-Bewerber vesträkt worden. Die irakische Regierung begrüßte die Neuregelung.

Klar erkennbar ist das Ziel der Trump-Regierung, den Kritikern bei absehbaren Klagen gegen den neuen Einreisestopp so wenig Angriffsfläche wie möglich zu bieten. Die große Frage lautet aber, ob der neue Muslim-Bann vor den Richtern mehr Gnade findet als der erste. Das Berufungsgericht in San Francisco, das Trumps erstes Dekret im Februar außer Kraft setzte, verwies unter anderem darauf, dass die Regierung die von den Ländern auf der Schwarzen Liste ausgehende angebliche Terrorgefahr nicht belegt habe.

Selbst das Heimatschutzministerium betonte in den vergangenen Wochen laut Medienberichten in einem internen Bericht, die Nationalität allein sei kein verlässlicher Hinweis auf eine potenzielle Terrorgefahr. Nun heißt es, laut Bundespolizei FBI stünden 300 Flüchtlinge in den USA unter Terrorverdacht – ob das vor Gericht reicht, ist offen, zumal nicht bekannt ist, aus welchen Ländern diese Flüchtlinge kommen.

Wieder Klagen angekündigt

Die Bürgerrechtsgruppe ACLU kündigte an, auch gegen den neuen Muslim-Bann juristisch vorzugehen. Eric Schneiderman, Generalstaatsanwalt des Bundesstaates New York, deutete ebenfalls eine mögliche Klage an. Der muslimische Dachverband CAIR erklärte, auch bei der neuen Version handele es sich um einen gezielten Schtitt gegen Muslime, der gegen das religiöse Diskriminierungsverbot in der amerikanischen Verfassung verstoße.

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