Bundestag: Transparency sieht Interessenskonflikte bei vielen Abgeordneten
Ein Sechstel der Bundestagesabgeordneten übt einer Studie zufolge Nebentätigkeiten aus, die sich mit ihrer Arbeit im Parlament überschneiden könnten. Es gibt Kritik an den Offenlegungspflichten.
Im Bundestag sitzen 105 Abgeordnete, die über ihre Nebeneinkünfte potenzielle Interessenskonflikte haben sollen. Zu diesem Ergebnis kommt Transparency International (TI) in einer Untersuchung. Dies ergebe sich aus der Art der Verdienste und den Aufgaben der Abgeordneten im Parlament, sagte Edda Müller, Vorsitzende von TI-Deutschland, am Freitag.
Problematisch findet Transparency vor allem, wenn Abgeordnete mit wichtigen Einflusspositionen gleichzeitig bezahlten Nebentätigkeiten nachgehen, zu denen sie auch im Parlament mitentscheiden. haben. Das könnten beispielsweise Fraktionsgeschäftsführer sein. TI geht es dabei es um Einkünfte aus der Wirtschaft. Nicht erfasst wurden Abgeordnete mit bezahlten Nebenjobs im öffentlichen Dienst oder einer Partei.
"Es gibt keinen Anlass, dem Parlament als Ganzem zu misstrauen", betonte Edda Müller. Im internationalen Vergleich gebe es in Deutschland wenige möglicherweise problematischen Fälle.
Als Paradebeispiel für mögliche Interessenskonflikte über Nebeneinkünfte verweist die Studie auf den CSU-Bundestagsabgeordneten Florian Hahn. Dieser ist Mitglied im Verteidigungsausschuss und im Aufsichtsrat des Unternehmens Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft (IABG). Für diese Tätigkeit erhält er laut Bundestagsverwaltung bis zu 30.000 Euro jährlich. Als Berichterstatter seiner Fraktion war er für Rüstungsprojekte zuständig, von denen auch die IABG profitieren sollte.
Zu den problematischen Fällen zählt Transparency auch den CDU-Abgeordneten Rudolf Henke, der Vorsitzender des Ärzteverbandes Marburger Bund ist und gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses des Bundestages. Die größten Schwierigkeiten sieht die Transparency-Studie in der Unionsfraktion. Dort sitzen mindestens 72 Abgeordnete, die auf diese Art ihre Diät aufbessern.
Anwälte sollen zumindest Branche ihrer Mandanten nennen
TI fordert, Abgeordnete künftig zu verpflichten, Interessenskonflikte vor wichtigen Beratungen offenzulegen. Bislang müssen die Parlamentarier nur Einkünfte neben ihren Diäten angeben. Zudem müssten Rechtsanwälte zumindest erklären, aus welcher Branche ihre Mandanten kämen, verlangt die Anti-Korruptionsorganisation. Außerdem müsse die genaue Höhe der Nebenverdienste angegeben werden.
Bislang gibt es zehn meldepflichtige Nebenverdienst-Stufen, die zwischen 1000 Euro und 250.000 Euro liegen. Bei der zehnten Stufe verlangt die Bundestagsordnung nur, dass die Abgeordneten angeben, mehr als 250.000 Euro einzunehmen. TI fordert, dass diese Großverdiener die genaue Höhe ihrer Einnahmen offenlegen sollen. Die Studie stellt auch fest, dass nur 164 von 630 Mandatsträgern mehr als 3500 Euro im Monat an Nebeneinkünften dazuverdienen. (mit rtr)
Björn Müller
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